Die Trailersteuer kommt !!

F

Fred

Guest
Besteuerung von ehemals steuerfreien Anhängern zum Transport von Sportgeräten.

Im Zuge der zum 1.07.2009 in Kraft tretende KFZ-Steuer Reform werden auch die Steuern für PKW Anhänger im allgemeinen und der sogenannten Anhänger für Sportgeräte im besonderen bundeseinheitlich neu geregelt. Die Steuerhoheit für KFZ-Steuern geht ab diesem Datum von den Ländern auf den Bund über.

Ab dem o.a. Termin werden vorgenannte Anhänger in gleicher Weise besteuert, wie bislang bereits die normalen Transportanhänger und Wohnanhänger. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2009 – Steuerbescheide sind entsprechend datiert. Einsprüche gegen diese Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung, der Steuerbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Eingang zu entrichten (Buchungsdatum)

Die Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 € je 200 kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht, jedoch insgesamt nicht mehr als 894,76 € Jahressteuer.

Es gibt außerdem eine Anhänger-Sonderregelung. Auf Antrag des Fahrzeughalters wird die Steuer für seine Inländischen Anhänger (ausgenommen Wohnanhänger) nicht erhoben, solange diese ausschließlich hinter Zugfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Pkw) mitgeführt werden, für die ein ausreichender Anhängerzuschlag entrichtet ist. Es muss sich nicht um Zugfahrzeuge des gleichen Halters handeln.

Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht des schwersten mitgeführten Anhängers. Das Gesamtgewicht ist hierfür bei Starrdeichselanhängern und Zentralachsenanhänger um die Stützlast zu vermindern.

Der Halter des Anhängers bleibt für sein Fahrzeug immer der Steuerschuldner. Das gilt auch bei der Vermietung und im Falle steuerlich unzulässiger Verwendung (z.B. bei einer Kombination mit fremden Zugfahrzeugen, für die kein oder ein nicht ausreichender Anhängerzuschlag entrichtet wurde). Der Mindestzeitraum für die Besteuerung ist ein Monat.

Quelle : Bundesministerium der Finanzen (BMF)

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Koopi

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AW: Die Trailersteuer kommt !!

APRILSCHERZ ?!?!?
oder doch nicht?!?!?
wer weiss?!?!
Gruß
Koopi
 
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JoJo40

Guest
AW: Die Trailersteuer kommt !!

ja Fred, so ist es leider ... hat mir eine Freundin von der Nichte meines Nachbarn auch schon erzählt ...

Aber WICHTIG ist jetzt auch, dass PKW mit Hänger ab dem 01.07.2009 einen sog. Warnton beim Rückwärtsfahren haben müssen. Viele kennen diesen Ton bereits von Staplern oder Baufahrzeugen.

Sollte dieses 86,5 (db) laute Tonsignal am PKW nicht vorhanden sein, so ist es in der Übergangszeit erlaubt den Beifahrer oder die Ehefrau mit einem deutlich und laut vernehmbaren "PIEP, PIEP" vor dem rückwärtsfahrenden Gespann herlaufen zu lassen.

ALSO, das bisher gerade bei Wohnwagen so beliebte " mehr Rechts ... Halt ... Nein ... mehr Links ... zurück ...usw" wird durch ein einfaches "Piep, Piep" ersetzt werden.

Ich finde, hier geht durch die neue EU-Verordnung viel "Erlebniswert" auf den Campimgplätzen verloren --- Schade das die EU jetzt auch hier unseren Spielraum einschränkt.
 

Ferrox

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AW: Die Trailersteuer kommt !!

Ist evtl. bekannt, ob in Kroatien für in Kroatien zugelassene PKW-Anhänger eine KFZ-Steuer anfällt bzw. wie hoch diese ist?
 

jadran

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AW: Die Trailersteuer kommt !!

na bei 10 Tonnen kommt schon was zusammen

ja 10 tonnen mit LKW kupplung

fallen für LKW kupplung auch diese gebühren an ?

jadran
 

Neptun

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AW: Die Trailersteuer kommt !!

@ Ferrox,

kuck mal aufs Erstelldatum des ersten Beitrages ;)
 
C

Christl

Guest
AW: Die Trailersteuer kommt !!

Hallo Ferrox,

Neptun wollte dich doch nur drauf hinweisen, dass der Beitrag ein APRILSCHERZ war ;)
 

jadran

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AW: Die Trailersteuer kommt !!

ja ja da hat sich fred ne freude erlaubt, uns reinzulegen.

nur wer schaut schon wie alt der betrag ist. :loldev:

jadran
 
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