Das Europäische Nachlaßzeugnis ENZ

claus-juergen

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Einige von uns besitzen Immobilien in Kroatien. Dazu gehört meist auch ein Bankkonto. Verstirbt der Eigentümer dann geht oft der Ärger für die Erben erst los. Vor einigen Jahren hat die EU die Einführung des sogenannten Europäisches Nachlaßzeugnis beschlossen. Das wird in dem Land ausgestellt wo der Erblasser verstorben ist und gilt für die gesamte EU. Die Staatsangehörigkeit des Erblassers spielt übrigens keine Rolle. Auf der Website der Deutschen Botschaft in Spanien findet man alles Wissenswerte rund um dieses Papier. Spanien vielleicht deshalb weil in diesem Land die meisten Auslandsimmobilien für deutsche Eigentümer verzeichnet sind.


Auch diese Website zeigt die Problematik anhand von Beispielen gut auf.


grüsse

jürgen
 
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Mit einem gemeinsamem Konto ist das alles kein Problem.
Das haben wir nicht nur in Kroatien, sondern auch in Österreich so geregelt.
Das gleiche gilt auch für die Zulassugsgemeinschaft bei den Autos.
 

Kastela

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Mit einem gemeinsamem Konto ist das alles kein Problem.
Das haben wir nicht nur in Kroatien, sondern auch in Österreich so geregelt.
Das gleiche gilt auch für die Zulassugsgemeinschaft bei den Autos.
Das gleiche Konto in Kroatien. Ja,haben wir auch aber es gibt nur einen Besitzer und der andere hat punomoć.(Vollmacht) Mit dem Tod endet sie und es kommt mit in die Erbmasse.Das heisst,du kommst erstmal nicht an das Geld. Das ist hier anders geregelt als in D.
 

claus-juergen

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Nicht alle Erbfälle sind so einfach, dass der überlebende Ehepartner oder die Kinder erben. Selbst bei gemeinsamen Bankkonen gibt es „und-Konten„ und „oder-Konten“. Bei einem Und-Konto können Abhebungen und Verfügungen von nur beiden Kontoführenden gemeinsam getätigt werden. Das Oder-Konto eignet sich grundsätzlich für eine Begünstigung außerhalb des Nachlasses, weil der überlebende Kontoinhaber im Erbfall weiterhin über das Konto verfügen kann.

Sind noch dazu mehrere Erben vorhanden wird es schwierig gerade dann wenn mehrere Konten und auch mehrere Immobilien vorhanden sind. Mir ging es in diesem Thread darum aufzuzeigen, dass es eine EUweite Regelung bezüglich des Nachlasses gibt.

grüsse

jürgen
 

Kastela

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Nicht alle Erbfälle sind so einfach, dass der überlebende Ehepartner oder die Kinder erben. Selbst bei gemeinsamen Bankkonen gibt es „und-Konten„ und „oder-Konten“. Bei einem Und-Konto können Abhebungen und Verfügungen von nur beiden Kontoführenden gemeinsam getätigt werden. Das Oder-Konto eignet sich grundsätzlich für eine Begünstigung außerhalb des Nachlasses, weil der überlebende Kontoinhaber im Erbfall weiterhin über das Konto verfügen kann.

Sind noch dazu mehrere Erben vorhanden wird es schwierig gerade dann wenn mehrere Konten und auch mehrere Immobilien vorhanden sind. Mir ging es in diesem Thread darum aufzuzeigen, dass es eine EUweite Regelung bezüglich des Nachlasses gibt.

grüsse

jürgen
Ja Jürgen in Deutschland aber nicht in Kroatien.
Daher haben wir schon sehr früh ein Testament gemacht. Ist auch beim Notar hinterlegt. Damit geht alles schneller.
Ich rede von Kroatien.
Europäisches Nachlaßzeugnis hier auch ein Link :
 
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claus-juergen

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Ja Jürgen in Deutschland aber nicht in Kroatien.
Daher haben wir schon sehr früh ein Testament gemacht. Ist auch beim Notar hinterlegt. Damit geht alles schneller.
Ich rede von Kroatien…
hallo Angelika,

Ihr wohnt beide in Kroatien und habt beispielsweise nur dort Immobilienbesitz. Damit ist die Sache im Erbfall schnell geklärt. Für manche User dieses Forums wird es jedoch so sein, dass eine Ferienimmobilie welcher Art auch immer in Kroatien existiert und der Hauptwohnsitz und dazu möglicherweise weiterer Immobilienbesitz in Deutschland. Klar kann man ein Testament verfassen und wer will auch kostenpflichtig bei Gericht hinterlegen oder gar notariell beglaubigen lassen. Letzteres ist hierzulande u. U. nicht billig weil die Gebühren abhängig vom Wert der Erbmasse sind.

Das Europäische Nachlasszeugnis dürfte allerdings kostengünstiger sein als ein deutsches notarielles Testament welches im Erbfall bei einer Immobilie in Kroatien durch einen beglaubigten Übersetzer übersetzt und beim kroatischen Notar eingereicht werden muss, so dass der die Umschreibung der Immobilie auf den Erben vornehmen kann.

grüsse

jürgen
 

Kastela

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Das Europäische Nachlasszeugnis dürfte allerdings kostengünstiger sein als ein deutsches notarielles Testament welches im Erbfall bei einer Immobilie in Kroatien durch einen beglaubigten Übersetzer übersetzt und beim kroatischen Notar eingereicht werden muss, so dass der die Umschreibung der Immobilie auf den Erben vornehmen kann.

grüsse

jürgen
Hallo Jürgen,

Zu den Kosten steht etwas in dem Link den ich geschickt habe.

8. Kosten und Gebühren

Die Gebühren für die Vorbereitung des Erbscheinsantrags / Antrags auf Ausstellung eines ENZ und der Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung belaufen sich auf knapp 400 Euro.
Daneben fallen auch beim zuständigen Gericht in Deutschland Gebühren für die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des Erbscheins / des ENZ an, die sich nach dem Wert des Nachlasses oder des Erbschaftsanteils richten und schriftlich in Rechnung gestellt werden.
 
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SL55

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Würde mich interessieren, wie die Bank in Kroatien die Info über das Ableben eines Kontoinhabers im Ausland bekommt.
 

Ralf 2.0

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UND-Konten sind doch praktisch "ausgestorben" ( passender Vergleich, hihi )
Kopfkino an: schriftliche Beschwerde bei der Bank, dass bei Ihrem UND-Konto die zweite Karte nicht mehr in den Schlitz am Geldautomaten passt.
Jedenfalls nicht ohne "Nachdruck". Jetzt stecken beide im Schacht fest. Bitte öffnen und Karten zurück geben . . . . .:wall:
 
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