Boot "verleihen" innerhalb der Familie

Markus1234

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Hoffe es kann mir hier jemand weiterhalfen

Ich habe gehört, dass wenn man sein Boot jemand anderes unentgeltlich überlassen will muss man eine von einem kroatischen Notar beglaubigte Vollmacht an denjenigen ausstellen der das Boot fährt sofern der Besitzer nicht an Board ist.


Bei mir ist es so, dass ich im Sommer mit dem Boot meines Vaters Urlaub machen will und dies anscheinend nicht ohne eine Vollmacht tun kann.

Ist das wirklich so? Wenn ja, wo bekomme ich diese Vollmacht und was würde mich diese kosten?
Ist eine Vollmacht auch innerhalb der Familie notwendig? Wird es überhaupt kontrolliert?


Danke im voraus
 
S

Soline1

Guest
Hallo Markus 1234
Das hast du richtig gehört. Selbst unter Familienangehörigen ist solch eine Vollmacht notwendig.

Weitere Einzelheiten und eine vorgefertigte Vollmacht in deutscher und kroatischer Sprache, findest du in diesem interessanten Blog:

http://kroatien-news.net/2011/06/kostenlose-uberlassung-von-booten-in-kroatien/

Der kroatische Notar muss nur die eigenhändige Unterschrift beglaubigen und das ganze Prozedere kostet so um die 100 Kuna.

Anmerkung dazu: Das im Juni 2011 von mir ausgearbeitete PDF-Formular wurde bis jetzt schon 1.351 mal heruntergeladen.

Zur Frage der Kontrolle siehe hier: http://kroatien-news.net/2011/08/fehlende-vollmacht/
 

Markus1234

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Vielen, vielen dank für deine Hilfe

Wenn ich das richtig verstehe dann muss ich dieses Formular nur ausfüllen, zu einem Notar in Kroatien gehen der mir das beglaubigt (kosten ca. 100 kuna) und fertig?????
Ist es wirklich so einfach?
 
B

bavaria27

Guest
es geht wesentlich einfacher!

mach mit deinem vater eine eignergemeinschaft in der du und dein vater als eigentümer in den bootsschein eingetragen werdet und alles geht problemlos.

machen wir schon seit jahren so und haben nie probleme gehabt!

gruss
arno
 

Markus1234

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Und wie würde das funktionieren in Österreich so eine eignergemeinschaft??
 
B

bavaria27

Guest
ach so du bist aus österreich, ich nehme an das ist genauso wie in deutschland, da wo du dein boot registriert hast gehst du hin und sagst dass dir ein anteil vom boot gehört (z.b. mit selbstgeschriebener schenkungsurkunde deines vaters) und lässt dich als zusätzlichen eigentümer eintragen und du kannst das boot jederzeit in kroatien nutzen ohne jedesmal zum notar rennen zu müssen.

in deutschland registrierst du dein boot beim adac oder WWA.

gruss
arno
 

dieMaxi

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Wir hatten bei der Einfahrt nach Kroatien noch keine Probleme. Allerdings gab es mal Probleme an der slowenischen Grenze bei der Rückfahrt. Haben ein Boot aus Kroatien abgeholt, welches wir in Deutschland gekauft haben und hatten nur die Papiere vom alten Besitzer und den Kaufvertrag dabei. Nach langem Hin- und Her haben sie uns dann doch wieder in die EU gelassen.
 

Markus1234

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Diese Vollmacht kann auch (laut den Informationen in einem kroatischen hafenamt) bei einem österreichischen Notar beglaubigt werden
 
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