Blitzerwarner

hannes99

aktives Mitglied
Ich verwende keinen expliziten Radarwarner und möchte ausdrücklich auch nicht absichtlich zu schnell fahren.
Ich verwende im Wohnmobil eine Navi App mit Geschwindigkeitswarner Magic Earth oder MapFactor, wo auch vor Blitzer gewarnt wird. Letzetes brauche ich nicht, lässt sich aber leider in der APP nicht separat aktivieren/deaktivieren
Die Warnung und Erinnerung an das Geschwindigkeitslimit erachte ich sehr sinnvoll wie auch meine Schildererkennung in meinem BMW PKW.
Denn: Kaum jemand fährt absichtlich zu schnell, man hat aber leicht mal ein Verkehrsschild übersehen und dabei kann ein Warner duchaus hilfreich sein und die Verkehrssicherheit erhöhen
 

Durran

erfahrenes Mitglied
Ich fahre ja sehr viel, meist zwischen 40 - und 50.000 km im außendienst und natürlicha uch privat. Allein im Kroatien Urlaub sind es ja schon mehr als 4000 km. Und natürlich fahre ich auch mit der Blitzer App im Handy.

Das hat mir schon viel Ärger und auch Geld gespart. Ich habe keine Punkte in Flensburg und im Schnitt 1 Knöllchen im Jahr. Gerade in unbekannt Städten und Gegenden würde es bei mir viel häufiger Blitzen. Gerade in Süddeutschland ist ja eine Blitzerseuche.
Gefühlt jeden Kilometer eine Blitzerfalle.

Insofern ist der Einsatz einer entsprechenden Blitzerapp als persönliche Notwehr anzusehen. Es geht leider nicht mehr ohne und wer sich erwischen lässt ist dann halt auch selber schuld.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Die Nutzung von Blitzerwarnapps ist für Verkehrsteilnehmer untersagt, das gilt auch für den Beifahrer während der Fahrt. Wer die Apps trotzdem nutzt, beispielsweise beim Blitzermarathon ab nächster Woche, sollte die Konsequenzen kennen.
  • Nutzen Sie in Deutschland eine Warn-App und geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit Schwierigkeiten rechnen.
  • Wenn die Polizei sieht, dass die App aktiv ist, müssen Sie mit einer Strafe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
  • Wenn bei einer Polizeikontrolle die Blitzer-App nicht offensichtlich erkennbar ist und die Polizei keinen begründeten Tatverdacht hat, darf sie Ihr Handy nicht einfach beschlagnahmen und durchsuchen.
  • Fordert die Polizei Ihr Smartphone trotzdem, können Sie dies vorerst verweigern, da hierfür ein Beschluss benötigt wird.
  • Besteht jedoch ein offensichtlicher Tatverdacht, müssen Sie Ihr Handy herausgeben.

grüsse

jürgen
 
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