Meines Erachtens muß doch der Bootsverleiher auch irgendwelche Bestimmungen, Auflagen, Gesetze, etc. befolgen, widrigenfalls sich die Betriebshaftpflicht (dürfte es auch in HR geben) im Regreßweg an ihn wendet.
Bei meinem Sozialhilfeempfänger, der peinlicherweise einen Schwimmer (mit Folgeschäden) über den Haufen fuhr ist wirklich nichts zu holen, das Schwarzgeld sicher auf einem Schweizer Nummernkonto (oder via BAWAG in der Karibik)
Er könnte nur in HR neue (vergitterte) Vorhänge bekommen, aber da er auch die Haftkosten nicht bezahlen kann, wird er abgeschoben .
FRAGE : Wer haftet ????
Einem Nackten kann man peinlicherweise nicht IN den Sack greifen
