Conrad
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Hallo liebe Foris !
Zum s.g. "Ausländergesetz" (Zakon o strancima) http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2011_11_130_2600.html sind seit 1.1.2012 jetzt auch die Durchführungsbestimmungen http://www.mup.hr/1165.aspx in Kraft gesetzt worden.
Hier nur kurz die wichtigsten Punkte welche vor allem unsere Immo-Besitzer, Dauer-Camper und andere Kro-Einwanderer betreffen:
a) Alle EU-Bürger können (sollen!) ihren ersten Antrag auf den vorläufigen Aufenthalt (v.A.) vor Ort bei der Polizei stellen.
Den Daueraufenthalt (stalni boravak) kann man erst nach 5 Jahren v.A. beantragen.
b) Als Nachweis für die Krankenversicherung gilt ein Euro-Krankenschein oder die Bescheinigung der Krankenkasse für die Zeit des v.A. Man kann auch eine Kro-Krankenvers. abschließen.
c) Als gesicherter Unterhalt müssen min. 2000 Kn/Monat nachgewiesen werden - Ehepaare 2750Kn, jede weitere Person +500Kn
Wenn Kroatien dann am 1.7.2013 tatsächlich ein EU-Mitglied wird, sind die meisten Artikeln des Gesetzes nur noch Makulatur.
Ab da hat jeder EU-Bürger das RECHT sich in Kroatien aufzuhalten so oft und so lang er will (natürlich odentlich angemeldet!) , wenn er sich anständig benimmt.
LG Conrad
PS: ganz unten rechts bei mup - Link findet ihr auch eine Englisch-Version!!
Zum s.g. "Ausländergesetz" (Zakon o strancima) http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2011_11_130_2600.html sind seit 1.1.2012 jetzt auch die Durchführungsbestimmungen http://www.mup.hr/1165.aspx in Kraft gesetzt worden.
Hier nur kurz die wichtigsten Punkte welche vor allem unsere Immo-Besitzer, Dauer-Camper und andere Kro-Einwanderer betreffen:
a) Alle EU-Bürger können (sollen!) ihren ersten Antrag auf den vorläufigen Aufenthalt (v.A.) vor Ort bei der Polizei stellen.
Den Daueraufenthalt (stalni boravak) kann man erst nach 5 Jahren v.A. beantragen.
b) Als Nachweis für die Krankenversicherung gilt ein Euro-Krankenschein oder die Bescheinigung der Krankenkasse für die Zeit des v.A. Man kann auch eine Kro-Krankenvers. abschließen.
c) Als gesicherter Unterhalt müssen min. 2000 Kn/Monat nachgewiesen werden - Ehepaare 2750Kn, jede weitere Person +500Kn
Wenn Kroatien dann am 1.7.2013 tatsächlich ein EU-Mitglied wird, sind die meisten Artikeln des Gesetzes nur noch Makulatur.
Ab da hat jeder EU-Bürger das RECHT sich in Kroatien aufzuhalten so oft und so lang er will (natürlich odentlich angemeldet!) , wenn er sich anständig benimmt.
LG Conrad
PS: ganz unten rechts bei mup - Link findet ihr auch eine Englisch-Version!!