Anmelden von Sportbooten in Kroatien?

rotbaeder

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Hallo
Habe in diesem Forum gelesen das Boote über 2,5m angemeldet werden müssen, und eine Vignette brauchen.
Fahre mit meiner Fam. mit Kajaks (Faltboote) von denen das längste 5,5m.
Muss man Kajaks auch anmelden? (Kein Motor, evt. ein kleines Treibersegel oder ein Segelschirm)
Wenn ja - wo?
Kosten?

Bitte dringend um Antworten, da ich jetzt doch etwas verunsichert bin.
Fuhr in den letzten beiden Jahren einfach vom Campingplatz los - im besten Glauben ganz legal zu sein - nun weiß ich nicht mehr.

lg + Danke
rotbaeder
 

rotbaeder

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Hallo Michael

Danke für Deine sehr schnelle Antwort.
Hab mir das ganze mal durchgelesen - sehr informativ und gut zusammengestellt.
Für mein Kajak hab ich aber doch noch eine Frage: wenn ich mein Segel aufstelle (Groß ca 2,5m² - Fock ca 1,5m²) gilt mein Boot wahrscheindlich nicht mehr als Muskelbetrieben?? Wird das toleriert, od. brauch ich einen Führerschein, Anmeldung etc??
In Italien fuhr ich mal so vom Isonzo nach Triest, und 2 Polizisten sahen sich das ganze sehr interesiert an, schienen sich aber eher zu amüsieren und nicht wirklich an einer "Amtshandlung" interesiert. - Lt. Info eines ital. Arbeitskollegen hätte ich aber einen Segelschein gebraucht, und die beiden hätten das halt einfach lieber"übersehen"
lg
rotbaeder
 

Mifle0371

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Ich bin kein Experte, aber dann wird es als Segelboot zählen und dann brauchst du einen Schein.

Warten wir mal, bis sich Kenner melden.

Michael
 

-Skipper-

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Nö, zum Segeln benötigt man keinen "Schein".
Nur motorgetriebene Wasserfahrzeuge (in Kroatien alle, in Deutschland z.B. ab 5 PS) sind führerscheinpflichtig.

Die Segelscheine sind sogenannte "freiwillige" Scheine, die allerdings schon beim Chartern eines Segelbootes und auch aus versicherungsrechtlichen Gründen verlangt werden.

Segelt man auf eigenem Kiel benötigt man gar nichts, solange man nicht "unter Maschine" läuft.
 

rotbaeder

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Hallo Skipper
Danke für Deine Antwort - ist ja sehr erfreulich.
Jedoch bin ich noch immer unsicher wegen einer allfällige Anmeldung:Zitat aus Adriaform Boot fahren: " Welche Boote müssen angemeldet werden ?
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3
Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.

Weiterhin sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine
Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.
Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an
Wettbewerben teilnehmen.
Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig !"
Fuhr heuer einfach so, und hatte auch keinerlei Beanstandungen - möchte aber doch sicher auf der legalen Seite bleiben.
lg
rotbaeder
 
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