Für alle ungläubigen Hausbesitzer in Kroatien:
Einzelne eigenständige Wohneinheiten, die vermietet, geleast oder gepachtet werden, müssen ab 1. Januar 2016 vor Abschluss des Miet-, Lease- oder Pachtvertrages einen gültigen Energieausweis vorweisen können, der zur Einsichtnahme seitens der...