Meistens ist es so, daß bei kleinen Blechschäden die beiden Kontrahenten die Versicherungsdaten austauschen und die Sache wird untereinander geregelt. Die Polizei ist dazu nicht nötig, sollte doch einer auf Polizei beharren, muß dieser die Blaulichtsteuer (für den sogenannten "Blaulichteinsatz"...