Urlaub mit Boot

carmencita

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22. Juli 2005
Beiträge
736
Punkte
43
Alter
48
Ort
Romrod/Vrsar
Webseite
www.action-soccer.de
Guten Morgen,

eventuell ist diese Problematik schon an anderer Stelle hier besprochen worden. In diesem Fall wäre ich für einen kurzen Link an diese Stelle dankbar.

Es geht um die Einreise nach Kroatien mit einem Boot im Rahmen des Sommerurlaubes. In dieser Zusammenhang ereilte mich heute morgen eine Frage, die ich spontan nicht beantworten konnte.

Folgender Fall:

Einreise im Rahmen des Sommerurlaubes mit einem Boot, was von etwa 20 Jahren gebraucht innerhalb der EU erworben wurde. Eine Kaufbeleg, der die dafür in der EU entrichtete Mehrwertsteuer nachweist liegt nicht mehr vor, lag auch nicht vor, da vor 20 Jahren beim Erwerb die Original-Rechnung nicht übergeben wurde.

Die EU-Richtlinie 92/111/EWG aus 1992, die nach wie vor Gültigkeit besitzt besagt, dass die kroatischen Behörden, nun im Rahmen des Grenzübertritt oder bei Anmelden des Bootes am Hafenamt einen Nachweis verlangen können, dass für das Boot innerhalb des EU Mehrwertsteuer entrichtet wurde.

Grundsätzlich betrachte ich die Möglichkeit, dass dies überprüft wird als unwahrscheinlich aber nicht als ausgeschlossen.


Da solch ein Nachweis auf Grund des Alters nicht mehr vorliegt, und das Boot auch nach 1985 angeschafft wurde, könnte es also hier im absolut ungünstigsten Fall dazu kommen, dass das Boot von den kroatischen Behörden geschätzt wird, und dass dafür dann die kroatischen Einfuhrumsatzsteuer incl. Zoll entrichtet werden muss.

Zur Frage:

Hat jemand schonmal mit ähnlicher Problematik zu tun gehabt, und wer wäre hier der richtige Ansprechpartner. Ich denke in erster Linie an das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.763
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
hallo carmencita,

du willst das Boot doch nicht dauerhaft nach Kroatien einführen und eine kroatische Zulassung erhalten, oder?

Die kroatischen Grenzer verlangen definitiv in diesem Fall überhaupt keine Belege bezüglich des Eigentums oder der Versicherung des Bootes. Mein Schwiegersohn hat zuletzt sein Boot an Pfingsten 2020 über die Grenze gezogen und ist dort mit deutscher Zulassung und Versicherung im Raum Pula herumgeschippert. Das Boot befindet sich aktuell im Lager in Medulin. Lediglich bei der Anmeldung beim Hafenmeister mußt du die Versicherung nachweisen und den Führerschein vorlegen.

Vielleicht kann @Bezzy2 nähres dazu sagen.

grüsse

jürgen
 
  • Like
Reaktionen auf meine Beiträge: jadran

weka

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8. Apr. 2007
Beiträge
1.116
Punkte
113
Alter
82
was ist das für ein Boot? Ruderboot, Segelboot, Motorboot etc.
Gibt es eine Zulassung in D ?
 

jadran

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26. Dez. 2007
Beiträge
5.131
Punkte
113
sorgen haben nicht verzagen, jürgen fragen.

jadran
 

carmencita

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22. Juli 2005
Beiträge
736
Punkte
43
Alter
48
Ort
Romrod/Vrsar
Webseite
www.action-soccer.de
Hallo claus-jürgen,

die Frage wurde an mich herangetragen, da ich im Bereich der Finanzverwaltung tätig bin. In der kommenden Woche muss ich mich dazu auch erstmal "durchfragen". Ich wollte vorab hier schonmal abklopfen, ob jemand schon einmal mit dieser Problematik zu tun hatte.

Ich selber habe keinen Bootsführerschein, daher ist mein Wissen darüber doch sehr begrenzt. Ich habe mich gestern etwas eingelesen und habe festgestellt, dass zumindest nach meiner Ansicht doch tatsächlich solch eine Möglichkeit bestehen würde, dass man bei einer Kontrolle die Mehrwertsteuerentrichtung innerhalb der EU überprüft.

Persönlich halte ich das für absolut unwahrscheinlich, nur halt auf keinen Fall für ausgeschlossen. Mein Schwiegervater hat auch schon unzählige Male sein Boot mit nach Kroatien genommen, ohne je in so einer Hinsicht überprüft worden zu sein.

Sollte ich irgendwas völlig überraschendes in Erfahrung bringen, würde ich es auch noch mal an dieser Stelle hier "posten".
 

jadran

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26. Dez. 2007
Beiträge
5.131
Punkte
113
carmencita,

nur bei dauerhafter Lagerung vom Schiff in Kroatien wäre das möglich, fragt aber keiner.
Früher wurde das bei neu Schiffen gefragt , wo Kroatien noch nicht zur EU gehörte, bezüglich MWST.
In der Übergangszeit Kroatien in die EU wurde auch nachgefragt, bis zu einem bestimmten alter.

mach selber einen Führerschein in Kroatien

Jadran
 

Tar

Mitglied
Registriert seit
4. Apr. 2007
Beiträge
59
Punkte
8
Der kroatische Zoll kann jederzeit einem
Nachweis über gezahlte
Einfuhrumsatzsteuer verlangen. Nicht nur an der Grenze.
Ist das Boot nach 1985 gebaut und es liegt kein Nachweis über gezahlte Mwst vor kommt neben der fälligen Mwst auch noch Geldstrafe hinzu.
Entweder beim Voreigner oder beim Hersteller nachfragen ob noch Rechnungen existieren.
Oder ein T2 Dokument beim Zoll direkt oder über eine Spedition besorgen...
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.763
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
Hallo Carmencita,

Wenn ein Deutscher mit einem deutschen Pkw im Sommer mit einem Boot am Haken nach Kroatien reist, dann ist in 99 % der Fälle davon auszugehen, daß dieses Sportgerät nur für die Zeit des Urlaubs mitgenommen und nicht ins Land eingeführt wird. Damit ist auch keine Umsatzsteuer fällig. Analog gilt das für Boote und auch Wohnwagen, die dauerhaft in Kroatien für ein paar Jahre bleiben und nach der Saison ins Winterlager kommen. Bei der Anreise der Touristen wird der Wohnwagen auf dem Campingplatz wieder aufgestellt und das Boot zu Wasser gelassen.

All diese Fälle sind nicht als Einfuhr anzusehen, auch wenn ich Fälle kenne, wo Urlauber seit mehr als 10 Jahren ihre Wohnwägen im Land lassen und ein oder zwei mal während des Urlaubs nutzen.

grüsse

jürgen
 

carmencita

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22. Juli 2005
Beiträge
736
Punkte
43
Alter
48
Ort
Romrod/Vrsar
Webseite
www.action-soccer.de
Der kroatische Zoll kann jederzeit einem
Nachweis über gezahlte
Einfuhrumsatzsteuer verlangen. Nicht nur an der Grenze.
Ist das Boot nach 1985 gebaut und es liegt kein Nachweis über gezahlte Mwst vor kommt neben der fälligen Mwst auch noch Geldstrafe hinzu.
Entweder beim Voreigner oder beim Hersteller nachfragen ob noch Rechnungen existieren.
Oder ein T2 Dokument beim Zoll direkt oder über eine Spedition besorgen...


Genauso sehe ich die Sachlage auch. Ich dachte direkt auch an das T2-Transit-Dokument, nur gehe ich davon aus, dass um dies zu erhalten auch letztendlich ein Versteuerungsnachweis beim Zoll vorgelegt werden muss, das erfrage ich aber morgen beim Zoll.

Ich will mal eine kurze Randgeschichte hier erzählen, die mir vor 1,5 Jahren genauso an der Grenze Bosnien/Kroatien passiert ist.

Kleiner Grenzübergang, ich war das einzige Auto. Der bosnische Zöllner wollte was finden......

Also kamen die Fragen:

Pässe: Hatten wir
Führerschein: Kein Problem
Grüne Karte: Auch dabei
Krankenversicherungsnachweis - kein Problem...
Bestätigung was wir machen: Bitteschön, die Buchungsbestätigung und Zahlungsbestätigung der Unterkunft
Fahrzeugpapiere - Selbstverständlich

nach akribischer Überprüfung kam er zu dem Entschuss: "Du kannst nicht einreisen - Auto keine TÜV"

Die Verwunderung war groß, da der TÜV erst von 4 Monaten gemacht wurde, TÜV Unterlagen vorlagen und das Auto zudem auch erst gut 3 Jahre alt war.

Dummerweise hatte der deutsche TÜV einen Stempel in den Fahrzeugschein gemacht: TÜV durchgeführt: 1/2019 nächste HU: 1/2019 statt 1/2021.

Damit war die Reise zu Ende und die Probleme groß...............

Soll sagen: Es geht immer solange gut, bis man an den "falschen" gerät und der Beamte an der Grenze hat nunmal recht, da kann man sich auf den Kopf stellen. Sowas kann einem natürlich den Urlaub "versauen".



Hallo Carmencita,

Wenn ein Deutscher mit einem deutschen Pkw im Sommer mit einem Boot am Haken nach Kroatien reist, dann ist in 99 % der Fälle davon auszugehen, daß dieses Sportgerät nur für die Zeit des Urlaubs mitgenommen und nicht ins Land eingeführt wird. Damit ist auch keine Umsatzsteuer fällig. Analog gilt das für Boote und auch Wohnwagen, die dauerhaft in Kroatien für ein paar Jahre bleiben und nach der Saison ins Winterlager kommen. Bei der Anreise der Touristen wird der Wohnwagen auf dem Campingplatz wieder aufgestellt und das Boot zu Wasser gelassen.

All diese Fälle sind nicht als Einfuhr anzusehen, auch wenn ich Fälle kenne, wo Urlauber seit mehr als 10 Jahren ihre Wohnwägen im Land lassen und ein oder zwei mal während des Urlaubs nutzen.

grüsse

jürgen

Von der Logik her, bin ich da zu 100 % bei dir. Leider ist es aber nirgendwo "wasserfest" gesetzlich geregelt, bzw. ich habe es noch nicht gefunden.
 
  • Like
Reaktionen auf meine Beiträge: jadran

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.763
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
Hallo Carmencita,

Was dir an der bosnischen Grenze passiert ist, ist tatsächlich ärgerlich. Der Zöllner oder Grenzer wollte was finden wobei die Hauptuntersuchung (TÜV) an einem deutschen Pkw natürlich nur für das Inland gilt. Vermutlich hatte der Beamte gar keine Ahnung was die HU in Verbindung mit der AU überhaupt bedeutet. Ich will mal unterstellen, daß er auf welche Weise auch immer "etwas verdienen" wollte. ;)

grüsse

jürgen
 
  • Like
Reaktionen auf meine Beiträge: tosca

Tar

Mitglied
Registriert seit
4. Apr. 2007
Beiträge
59
Punkte
8
Für das Boot liegt offenbar kein Nachweis dafür vor, dass zu irgendeinem Zeitpunkt die in der EU fällige Umsatzsteuer (dies ist der korrekte steuerrechtliche Begriff für Mehrwertsteuer) oder Einfuhr-umsatzsteuer (wird fällig, wenn das Boot aus einem Nicht-EU-Land in die EU eingeführt wird) bezahlt worden ist.
Dies aber schreibt der Fiskus zwingend vor.
Auszug aus dem Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wasserfahrzeugender Bundesfinanzdirektion Nord: „Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d.h. die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Ware (Boot) per Zigeunerhaken oder auf dem Wasserweg im Binnenmarkt unterwegs ist
 

jadran

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26. Dez. 2007
Beiträge
5.131
Punkte
113
Mein Schiff mit 10 Tonnen kann ich nicht an den Haken tun.

Mich hat noch nie einer gefragt.

Jadran
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.763
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
Mein Schiff mit 10 Tonnen kann ich nicht an den Haken tun.

Mich hat noch nie einer gefragt.

Jadran

hallo Paul,

du schiffst damit ja auch nicht mehr durch die Gegend oder auf dem Meer umher. Dein Avatar ist doch uralt. War das damals als du den Stopsel wieder reingedrückt hast damit das Boot nicht absäuft? ;)

Wie hast du es zudem geschafft, dass dieses Schlauchboot ganze zehn Tonnen wiegt? So viel Bier kann man doch gar nicht zuladen. ;)

grüsse

Jürgen
 
  • Like
Reaktionen auf meine Beiträge: Timme007

jadran

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26. Dez. 2007
Beiträge
5.131
Punkte
113
jürgen

10 Tonnen sind die Verantwortung für ein Gummi Boot in Kroatien.

Es sind die 10 Tonnen Rotwein für die Reise nach Dalmatien im Schiff, ich möchte auf der Strecke nicht verdursten.

paul
 

carmencita

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22. Juli 2005
Beiträge
736
Punkte
43
Alter
48
Ort
Romrod/Vrsar
Webseite
www.action-soccer.de
Also, ich konnte nun nach einigen Telefonaten den Lösungsansatz des Problems klären:

- es wird ein T2-L Dokument benötigt

- da keine Kaufrechnung mit darauf ausgewiesener Steuer vorliegt, wird nun durch den deutschen Zoll geprüft ob evtl. Ersatznachweise in Form von zum Beispiel einer Eintragung im deutschen Schiffahrsregister in Verbindung mit einem Eigentümernachweis, der jeweils älter als 10 Jahre ist akzeptiert werden kann.


Grundsätzlich dürfte aber der kroatische Zoll keine Nachversteuerung vornehmen, da nach 10 Jahren hier meines Erachtens eine Verjährung nach EU-Recht eintritt, das ist jetzt aber wieder meine persönliche Einschätzung.
 

jadran

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26. Dez. 2007
Beiträge
5.131
Punkte
113
carmencita,

mit dem Aufwand den du treibst, willst Du scheinbar das Schiff dauerhaft in Kroatien lassen.

kann man das so sagen ?

mir war bis jetzt nur bekannt, T2L wird nur bei neuen waren für die einfuhr benötigt , hier kann meine antwort auch falsch sein.

Jadran
 

carmencita

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22. Juli 2005
Beiträge
736
Punkte
43
Alter
48
Ort
Romrod/Vrsar
Webseite
www.action-soccer.de
Hallo Jadran,

wie schon gesagt, ich habe selber keinen Bootsführerschein und außer einem Kanu zum aufblasen auch kein Boot.:)

Diese Information habe ich für einen Bekannten eingeholt, da ich ja beruflich im Bereich der Finanzverwaltung tätig bin. Da hat mir auf meinem Weg der Suche des richtigen Ansprechpartners, der ein oder andere Post hier sehr geholfen.

Das Grundproblem liegt aus meiner Sicht auch an der Vielzahl der Vorschriften bzw. der EU-Verordnungen und daran, dass diese nicht immer gleich in allen Mitgliedstaaten ausgelegt werden auf Grund der Komplexität.

Ich hatte bislang noch nicht mit dem Thema T2L zu tun, aber ich kann sagen, dass es bei dessen Vorliegen ja bestätigt, dass die jeweilige Ware aus der EU stammt.

Der Beamte des Zollamtes, mit dem ich Kontakt aufgenommen hatte, erzählte mir, dass direkt nach Beitritt Kroatiens in die EU sehr viele Leute kamen, um ein T2L Papier für die Boote zu erhalten, die sie in Kroatien liegen hatte. Der Kroatische Zoll hatte damals eine Vielzahl der Boote bezüglich deren Herkunft überprüft. In letzten Zeit kamen solche Anfragen jedoch nicht mehr, was mich vermuten lässt, dass es auch nicht mehr durch die kroatischen Behörden kontrolliert wird.
 

jadran

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26. Dez. 2007
Beiträge
5.131
Punkte
113
leider hast du immer noch nicht beantwortet willst das schiff dauerhaft, oder nur für den urlaub in kroatien lagern.

möglich lösen sich dann deine sorgen.

Jadran
 
  • Like
Reaktionen auf meine Beiträge: tosca

jadran

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26. Dez. 2007
Beiträge
5.131
Punkte
113
und dann den Aufstand für 2 Wochen in Kroatien ? :D

ob das einer versteht?:joyful::smuggrin:

du wirst schon die richtig Lösung finden

jadran
 
Zuletzt bearbeitet:
Top Bottom