Nachtrag, hat mich jetzt selbst interessiert:
http://mobilista.eu/195/bahn-verguenstigungen-im-ausland-mit-deutschen-schwerbehindertenausweis/
und für Blinde:
Freie Begleitung
- gilt nur bei grenzüberschreitendem Fahrausweis. Bei Reisen, die innerhalb des Auslandes angetreten werden, gibt es meist keine Freifahrt für die Begleitung (Rundreisen möglich).
Voraussetzung:
Schwerbehindertenausweis mit "B" (Vorderseite) und Merkzeichen "Bl" (Rückseite).
Vorgehensweise:
Der blinde Reisende zahlt den normalen Fahrpreis (bzw. die eventuelle Preisermäßigung). Am DB-Schalter erhält man für die Begleitung oder * einen Blindenführhund eine Null-Fahrkarte für dieselbe Klasse über die gesamte Strecke (Geltungsdauer 2 Monate). Zuschläge werden dem Reisenden und der Begleitung berechnet.
* (im Ausland kann entweder eine Person oder ein Führhund begleiten - im Bereich der Deutschen Bahn sowohl als auch)
Geltungsbereich:
In den Eisenbahnen folgender Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich (+ Sealink Fähren Calais - Dover), Griechenland, Großbritannien (+ Sealink Fähren zum Kontinent), Irland, Italien (+ Fähre EA HML Brindisi-Patras),
Jugoslawien,
Kroatien, Luxemburg, Niederlande (+ Fähre Hoek v. Holland - Harwich),
Österreich Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Spanien,
Slovenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn.
Reservierung
Beginnt die Fahrt im Inland, ist die Reservierung von 2 Plätzen frei - im Ausland kostet sie das tarifmäßige Reservierungsentgelt.
http://www.bsbh.org/de/tipps-infos/reiseinfos/