Also nochmals:
1. Was ist der Sinn eines Doppelbesteuerungsabkommens? Der Sinn ist nicht etwa, dass man doppelte Steuern in Kroatien und Deutschland bezahlen muss, sondern eben gerade NICHT DOPPELT fuer ein und die selbe Einkunft (z.B. aus Vermietung in Kroatien) Steuern bezahlen muss.
2. Ein Einkommen aus Vermietungen in Kroatien kurzerhand an seinem Wohnort , also in D zu versteuern, anstatt ordnungsgemaess in Kroatien, wo die Wertschoepfung stattfindet, stellt fuer das kroatische Finanzamt eine glatte Steuerhinterziehung dar, die natuerlich entsprechend geahndet wird.
3. Juergen, dass der Deutsche in Liznjan jahrelang Wohnungen in Kroatien vermietet ohne die Einkuenfte daraus auch in Kroatien zu versteuern, dann hinterher eine Steuernachzahlung verschrieben bekommt, ist ja wohl sonnenklar! Kroatische Einkuenfte sind ja nicht dazu da, das deutsche Finanzamt zu stuetzen.
4. Natuerlich sollte man dem dt. Finanzamt den Nachweis vorlegen, dass die Einkuenfte in Kroatien bereits ordnungsgemaess versteuert worden sind, unter Umstaenden sind dafuer naemlich Sozialbeitraege in D zu entrichten. - Frage an Oskar: Fuer die CRO-Einkuenfte musstest du in D keine zusaetzlichen Steuern bezahlen, was fuer mich klar ist, aber gilt das auch fuer die Sozialbeitraege?
5. Bei mir war ist die Sachlage umgekehrt, ich habe alles im gesetzlichen Rahmen Moegliche versucht, als Oesterreicher mit Wohnsitz in Oesterreich, meine deutschen Einkuenfte nicht in D versteuern zu muessen, keine Chance. Die Gesetzeslage ist hier voellig klar und die Finanzaemter dieser Welt sind die letzten, mit denen ich mich anlegen moechte und da ich auch nicht alles weiss und nicht wissen muss, habe ich dafuer Steuerberater und Anwaelte, die mir die Haare vom Kopf fressen
6. Also wenn jemand wirklich detaillierte Infos benoetigt, kann ich gerne mit meinem kroatischen Steuerberater aushelfen, das kostet aber freilich was. Nicht viel, aber gratis ist es halt auch nicht, schliesslich geht es um Einkommen und da reden wir von Geld ;-)
7. Etwas ganz anderes gilt etwa bei Sportlern, die z.B. ein Turnier in Timbuktu spielen und dort Preisgelder kassieren.
8. Als Immobilienbesitzer in CRO hat man automatisch eine Steuernummer (OIB) und ist somit auch steuerpflichtig fuer daraus erzielte Einkuenfte sowie fuer alle anderen Steuern, die daraus entstehen, sonst koennte man ja auch z.B. die Grunderwerbssteuer fuer in CRO gekaufte Immobilien ans D-Finanzamt zahlen, das ist doch absurd.