hallo,
das veröffentlichen von teilen der ermittlungsakten ist bei vielen prozessen hierzulande leider an der tagesordnung. im allgemeinen läuft es so ab, daß den anwälten der oder des beschuldigten nach dem abschluß des verfahrens akteneinsicht durch die staatsanwaltschaft gewährt wird. gegen bezahlung oder auch nur um die presse im sinne des beschuldigten zu beeinflussen, werden durch diese anwälte dann auszüge aus den akten journalisten überlassen. aktuell ist dies detailliert z. b. im im focus oder stern in fall kachelmann nachzulesen.
nur wird dieses verhalten im allgemeinen nicht strafrechtlich geahndet, weil die ermittlungen eh abgeschlossen sind und die anklage bereits erhoben wurde oder unmittelbar bevorsteht.
warten wir doch auf weitere neuigkeiten in fall hypo alpe adria. ich bin gespannt, was noch alles zu tage kommt...
grüsse
jürgen