Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

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Tasalera 65

Guest
Hallo, wer hat ahnung wo man in Kroatien eine Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät bekommt? Ich möchte jetzt auf mein neues Boot ein Handfunkgerät mitnehmen. Das ich auf See benutzen möchte(im Notfall)
Jetzt habe ich gelesen das man da eine,, Zulassungsurkunde,, in Kroaten bräuchte. Brauche ich dafür schon an der Grenze eine Bestätigung :confused:
 
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Mato

Guest
AW: Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

Hallo, wer hat ahnung wo man in Kroatien eine Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät bekommt? Ich möchte jetzt auf mein neues Boot ein Handfunkgerät mitnehmen. Das ich auf See benutzen möchte(im Notfall)
Jetzt habe ich gelesen das man da eine,, Zulassungsurkunde,, in Kroaten bräuchte. Brauche ich dafür schon an der Grenze eine Bestätigung :confused:


Hallo Tasalera,

unter der angegebenen Adresse kannst du dir den Antrag ausdrucken. Diesen schickst du an das zuständige Ministerium und du bekommst per Post die Genehmigung. Diese Nutzungsgenehmigung ist für immer (bezogen auf das Boot) Beim Kauf eines neuen Bootes geht das Spiel von Vorne.

LG
Mato

http://www.gpsnavigacija.com/ZAHTJEV_ZA_IZDAVANJE_DOZVOLE_.pdf
 
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Tasalera 65

Guest
AW: Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

Danke Mato für die Info !
Ich glaube dass es besser ist man hat die Genehmigung mit, als nachher dafür Probleme zu bekommen. Da ich schon mehre deswegen gefragt habe ob sie eine Anmeldung für ihren Funk an Bord haben ,,Ach da schaut eh keiner so genau nach, Aber dann wenn einer strafe dafür zahlen muss, oder das Funkgerät wird Beschlagnahmt sind wieder die Kroaten schult, wie immer.

MfG, Tasalera 65
 

weka

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AW: Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

Hallo, wer hat ahnung wo man in Kroatien eine Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät bekommt? Ich möchte jetzt auf mein neues Boot ein Handfunkgerät mitnehmen. Das ich auf See benutzen möchte(im Notfall)
Jetzt habe ich gelesen das man da eine,, Zulassungsurkunde,, in Kroaten bräuchte. Brauche ich dafür schon an der Grenze eine Bestätigung :confused:


Ich denke, dass du in deinem Heimatland eine Zulassung für dein Seefunkgerät beantragen mußt. Dann bekommst du auch ein entspr. Rufkennzeichen zugewiesen.
Dass man als Ausländer in Kroatien ein Seefunkgerät anmelden kann, ist mir neu.

Gruß Werner
 
B

bavaria27

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AW: Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

hallo tasalera 65

wenn dein boot in deutschland zugelassen ist wendest du dich am besten an die bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur

dort gibst du dann als suchbegriff "seefunk" ein, da wird eigentlich alles genau erklärt.

ich glaube allerdings, dass du "nur" für ein "handfunkgerät" keine zulassung erhältst.

wenn du eine feste seefunkstelle am boot hast ist es kein problem, da wird dann das handfunkgerät mit in die frequenzzuteilungsurkunde mit aufgenommen (so war es bei meinem boot auch).

grüsse
arno
 
C

Christl

Guest
AW: Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

ich weiß zufällig, das Boot von Tasalera65 ist in Österreich zugelassen
 

weka

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bavaria27

Guest
AW: Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

wobei noch zu sagen wäre, dass ein fest eingebautes seefunkgerät, auch auf kleinen booten, allein schon aufgrund der wesentlich höheren sendeleistung jedem handfunkgerät vorzuziehen sind.

und so viel teurer sind einbaugeräte auch nicht mehr.

gruss
arno
 
T

Tasalera 65

Guest
AW: Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

Oh mein Gott, was für ein Aufwand !

Da las ich erstmals die Finger weg. Was ich da gelesen habe kann ich nicht nachvollziehen. So ein Aufwand !
Ich glaube dass ich immer ein Handy mit an Bord nehme, falls ich einmal in Seenot komme. Das ist nicht so kompliziert und auch nicht strafbar wie mit einem Funkgerät. Es ist vorher gut zuweisen was man da an Strafe bekommt wenn man erwischt wird.

Hier ein Auszug von........

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3633 € zu bestrafen, wer
• eine österreichische See- oder Binnenschiffsfunkstelle, Boden-, Küsten- oder Uferfunkstelle betreibt, ohne Inhaber einer entsprechenden von der Fernmeldbehörde ausgestellten oder anerkannten Berechtigung zu sein.
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 € zu bestrafen, wer
• das Funker-Zeugnis oder die Anerkennung des Funker-Zeugnisses bei Ausübung des Funkdienstes nicht mitführt oder nicht vorweist.
Eine Information der Fernmeldebehörde
Info Seefunk, Stand Februar 2009 ..........




......Tragbare UKW-Sprechfunkanlagen für den Seefunkdienst sind auf Motorbooten und Yachten (Kleinfahrzeugen i.S. des Schifffahrtsgesetzes) weder als Ersatz für eine fest eingebaute noch als zusätzliche Funkanlage zulässig.

Gruß Frank
 

weka

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AW: Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

Ich glaube dass ich immer ein Handy mit an Bord nehme, falls ich einmal in Seenot komme. Das ist nicht so kompliziert und auch nicht strafbar wie mit einem Funkgerät.


Das ist sicher eine gute Alternative mit dem Handy.

Die Zentrale der Seenotrettung in Rijeka ist von 0-24 Uhr unter der Telefonnummer 9155 aus dem kroat.Netz erreichbar (aus ausl.Netz +385 51 9155). Von hier aus wird dir im Notfall sicher geholfen.

Da inzwischen beihnahe die gesamte Küste mit Empfang im Handybereich versorgt ist, gibt es diesbezüglich keine Probleme.
 

queequeg

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Hallo,
an alle Seefunkexperten. Unter der ursprünglich angegebenen Internet-Adresse zum Thema UKW Funk meldet sich nunmehr ein Kochrezept bei mir.
Deshalb möchte ich das Thema wie ein altes Essen nochmals aufwärmen.
Also, kann mir jemand einen Rat geben wie und wo ich eine kroatische UKW-Frequenzurkunde beantrage und zugeteilt bekomme.
Bitte nicht über Sinn und Unsinn diskutieren, ich benötige einen Handlungspfad.
Danke im Voraus an die Forums-Gemeinschaft!!
Queequeg
 
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