Wohnwagen Valalta wie kann Vermietung kontrolliert werden?

Mucklbär

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Jetzt habe ich Mal eine dumme Frage. Es heißt immer, wieder künftig wird in Valalta oder allgemein in Kroatien besser kontrolliert, wer seinen Wohnwangen vermietet ohne diesen zu versteuern. So jetzt ist es ab nächstes Jahr aber so, dass wir nur noch vier Personen in den Vertrag schreiben dürfen. Wenn jetzt beispielsweise Oma und Opa aus dem Vertrag genommen werden, oder bei anderen ist es die Schwester mit Schwager, diese aber weiterhin die Parzelle benutzen und dann halt ihre Tagesgebühr pro Person bezahlen und diese alleine auf Valalta sind, wie kann ich dann beweißen, dass ich nicht vermiete, sondern das nur die zwei Personen neben mir und meiner Familie die Parzelle benutzen, natürlich ohne etwas an mich zu bezahlen?
 

die_Tirolerin

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So dumm ist deine Frage gar nicht. Mir und sicher noch vielen anderen geht es ja gleich. Auch meine Familie, und damit meine ich die engste Familie wie meine Kinder, überschreitet schon die "erlaubten" 4 Personen.
 

rab725

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hallo,

die eine Seite ist euer Vertrag mit dem CP Betreiber in dem die Nutzung geregelt ist. In diesem Vertrag müßte dann eigentlich die entgeltliche Überlasssung an Dritte unter der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften entweder verboten oder gestattet sein.
Die andere Seite ist die Kontrolle öffentlicher Organe einer entgeldlichen Vermietung. Und ich gehe davon aus, dass dies genauso wie bei Immobilien gehandhabt wird. Sollte eine Kontrolle sein, so wird man die unentgeldliche Überlassung glaubhaft nachweisen müssen. Normalerweise genügt hier der Nachweis des verwandschaftlichen Grades. Stoßen Kontrolleure aber auf eine ständige "Überlassung" an immer wieder verschiedene Freunde die auch noch nicht aus dem Heimatort des Überlassers stammen, so wird dies schon schwieriger.
Wer seinen Wohnwagen gegen Entgelt, sei es noch so gering, vermietet macht sich einfach nach dem Gesetz in HR strafbar und wird bei Entdeckung mit den Konsequenzen dann einfach leben müssen. Eine kostenlose Überlassung an direkte Verwandte wird meiner Erfahrung nach mit Immobilienüberlassung ohne weiteres anerkannt. Deshalb Mucklbär solltest DU dir keinen Kopf machen.
Gruß
 

rab725

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Ihr wollt wissen wie kontrolliert werden kann. Die Kontrollbehörden müssen sich doch überhaupt nicht anstrengen, alle Daten finden sie hier:




In manchen Anzeigen wird gleich noch mit angegeben seit wann vermietet wird.

Solche Anzeigen zur "Privatvermietungen" findet man weder in den Bereichen dieser Seite für D,A noch I.

Gruß

Link deaktiviert, siehe Forumsregeln
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perovuk, Mod
 

claus-juergen

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hallo,

wer glaubt, daß deutsche steuerfahnder nicht diverse vermietportale für ferienhäuser und -wohnungen einschließlich das uns allen bekannte portal ebay bei begründetem verdacht auswerten, dem ist nicht mehr zu helfen. ich kenne nicht nur einen fall, wo erhebliche steuernachforderungen an deutsche dauercamper oder deutsche besitzer von wohnungen und auch booten im ausland gestellt wurden. die krux dabei ist, daß der eigentümer des wowa beweisen muß, daß er nicht vermietet hat. wenn das finanzamt von einem fall erfährt, wo vermietet wurde und die einnahmen bei der einkommensteuererklärung nicht angegeben wurden, dann unterstellt es regelmäßige vermietung. die beweislast liegt anders als im strafrecht beim steuerschuldner.

grüsse

jürgen
 
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