Wohnwagen einführen und verzollen

schnuckl-biest1

aktives Mitglied
Registriert seit
26. Jan. 2008
Beiträge
157
Punkte
18
Alter
57
Ort
95030
Da wir unseren wohnwagen, der schon älter ist, seit letzten jahr in rovinj untergestellt haben und ihn warscheins auch nichtmehr nach hause holen werden hab ich jetzt mal ne frage an die spezialisten.
das er geschätzt und verzollt werden muß wissen wir
aber wo und wer schätzt ihn, der hr zoll oder ein sachverständiger bei uns in d
wie muß ich nach denn schätzen weiter vorgehn das er in hr bleiben kann
 
C

Christl

Guest
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Hallo ihr 2,

ihr müßt zum Zoll, dort müßt ihr den Fahrzeugschein vorlegen, der Wert wird nach einer Tabelle, nach Baujahr und Länge festgelegt. Ihr bekommt einen Zahlungsbeleg, mit dem ihr bei einer Bank den Zoll einbezahlen müßt, danach bekommt ihr die Bestätigung für die Verzollung. der Zoll beträgt 10 % plus 22 % Mwst

Wir haben eine Kopie davon im Camp abgegeben und der Wohnwagen durfte stehen bleiben, bzw so darf er ins Depot
 

Onkelrudi

aktives Mitglied
Registriert seit
4. Nov. 2007
Beiträge
151
Punkte
28
Alter
72
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

CARINSKA UPRAVA ROVINJ Rovinj
052 81 80 27


@schnuckl-biest1

...wie Christl es bereits beschrieben hat, 1/2 Tag einplanen und fertig.
Adresse des Zollamtes in Rovinj, siehe unten.
Liebe Grüße und einen erholsamen Urlaub, wünscht
"Onkelrudi"


ZOLLVERWALTUNG Rovinj Rovinj
052 81 80 27
ZOLLVERWALTUNG ROVINJ
Telefon: 052 81 80 27
Adresse: Pećine 9
Ort: Rovinj
Region: 52210 Rovinj
 

schnuckl-biest1

aktives Mitglied
Registriert seit
26. Jan. 2008
Beiträge
157
Punkte
18
Alter
57
Ort
95030
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Erstmal danke für die schnellen antworten.
wenn er dann verzollt ist kann man ihn dann in d abmelden oder muß er weiter angemeldet bleiben und weiterhin zum tüv
gibts die liste irrgendwo im netz wo man sich mal schlau machen kann
 
C

Christl

Guest
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Wenn ihr vorhabt, den WoWa wieder nach D mitzunehmen, muß er angemeldet bleiben und wenn ihr regelmäßig zum TÜV fahrt, braucht ihr ihn ja auch nicht verzollen.

Soll er aber in HR bleiben, dann verzollen, wann ihr ihn in D abmeldet ist eigentlich egal, ob vor oder nach dem Verzollen
 

schnuckl-biest1

aktives Mitglied
Registriert seit
26. Jan. 2008
Beiträge
157
Punkte
18
Alter
57
Ort
95030
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Hallo Christl,
nein er soll schon in hr bleiben, hätte ja sein können das es wieder so eine hr reglung gibt, sonst wäre ja die verzollung quatsch
wo befindet sich das zollamt in rovinj denn in etwa
 

Rabac-Fan

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4. Apr. 2007
Beiträge
1.731
Punkte
113
Ort
bei Bremerhaven
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Erstmal danke für die schnellen antworten.
wenn er dann verzollt ist kann man ihn dann in d abmelden oder muß er weiter angemeldet bleiben und weiterhin zum tüv
gibts die liste irrgendwo im netz wo man sich mal schlau machen kann

Wenn Du den Wohnwagen in Deutschland abmeldest, dann ist er nicht mehr versichert! Sollte sich Dein Wohnwagen in Kroatien mal selbständig machen und - aus welchen Gründen auch immer - wegrollen und Personen oder Gegenstände dabei zu Schaden kommen, dann haftest Du mit Deinem Privatvermögen. Ich an Deiner Stelle würde mit der Versicherung sprechen vorher. Die werden Dich sicher richtig beraten.

Gruß Arno
 

suslot

Mitglied
Registriert seit
25. Mai 2005
Beiträge
83
Punkte
6
Alter
66
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Gilt diese Regelung auch für Reisemobile?
Wir wollen unser Reisemobil für ein paar Jahre in der Nähe von Valalta abstellen und es dann wieder nach 5-6 Jahren nach Deutschland holen. Das Reisemobil ist Vollkasko versichert und bleibt es auch.
 

suslot

Mitglied
Registriert seit
25. Mai 2005
Beiträge
83
Punkte
6
Alter
66
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Und wie macht Ihr es mit dem TÜV????
In diesem Zusammenhang ist sicher interessant zu erfahren, wir lange KFZ ( PKW, LKW, Womo) mit deutschem Kennzeichen in HR bleiben können- Monate? Jahre???


Gruß,
ELMA

Reisemobile können doch auch ohne TÜV versichert werden. Zurückholen werden wir es mir einem "Kurzzeitkennzeichen". Machen sehr viele Deutsche in Spanien.
 
E

ELMA

Guest
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Du glaubst also, dass Du ohne TÜV jahrelang in HR rumfahren kannst?
Von meinen kroatischen Freunden in Vela Luka weiß ich, dass sie jährlich zu einer Art TÜV in HR müssen.
( Und den Gas TÜV würde ich schon zu meiner eigenen Sicherheit immer machen lassen)

Ich bin gespannt auf die Antworten hier.
( Gilt natürlich auch für Motorräder, Motorroller...)

Am meisten interessiert mich allerdings auch die Zollfrage.


Gruß,
ELMA
 

schnuckl-biest1

aktives Mitglied
Registriert seit
26. Jan. 2008
Beiträge
157
Punkte
18
Alter
57
Ort
95030
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Du glaubst also, dass Du ohne TÜV jahrelang in HR rumfahren kannst?
Von meinen kroatischen Freunden in Vela Luka weiß ich, dass sie jährlich zu einer Art TÜV in HR müssen.
( Und den Gas TÜV würde ich schon zu meiner eigenen Sicherheit immer machen lassen)

Ich bin gespannt auf die Antworten hier.
( Gilt natürlich auch für Motorräder, Motorroller...)

Am meisten interessiert mich allerdings auch die Zollfrage.


Gruß,
ELMA

Hallo ELMA,
wer sagt denn das ich in HR jahrelang ohne TÜV rumfahren will
der WW steht im depot oder dann auf dem CP
das mit der gasprüfung ist ja klar, dient ja nicht nur der eigenen sicherheit sondern vorallem den CP nachbarn, und das ist ja das kleinste problem die habe ich schon immer selber gemacht, man ist ja vom fach
 

suslot

Mitglied
Registriert seit
25. Mai 2005
Beiträge
83
Punkte
6
Alter
66
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Du glaubst also, dass Du ohne TÜV jahrelang in HR rumfahren kannst?
Von meinen kroatischen Freunden in Vela Luka weiß ich, dass sie jährlich zu einer Art TÜV in HR müssen.
( Und den Gas TÜV würde ich schon zu meiner eigenen Sicherheit immer machen lassen)

Ich bin gespannt auf die Antworten hier.
( Gilt natürlich auch für Motorräder, Motorroller...)

Am meisten interessiert mich allerdings auch die Zollfrage.


Gruß,
ELMA

Nein, wir wollen doch nicht umherfahren, sondern nur das Reisemobil bei einem Bauern direkt bei Valalta abstellen.
 
E

ELMA

Guest
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

wer sagt denn das ich in HR jahrelang ohne TÜV rumfahren will

schnuckl-biest -
Euch habe ich nicht gemeint und auch nicht angesprochen, es war die Frage nach dem in D zugelassenen Womo ( und PKW, LKW; Motorrad, Roller ) - d.h alle KFZ!
Wir müssen in D jedes Jahr mit unserem Womo zum TÜV <3,5 t ( und ASU) Da liegt nichts drin mit "Selbermachen" , auch die Gasprüfung muss von zugelassenen Prüfern durchgeführt werden ( sonst gibt es keine Plakette)
DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu)

Das Arbeitsblatt G 607 regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage und gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge.


Ein paar Antworten zu häufig gestellten Fragen

Überprüfung der Gasanlage
Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).
Dichtigkeits- und Druckprüfung
Die Druckprüfung mit 150 mbar bleibt, wie bisher, erhalten. Der zulässige Druckabfall beträgt max. 10 mbar bei einem Prüfvolumen von mindestens 700 cm³.
Austausch der Regelgeräte
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellung gegen Neue auszutauschen.
Das heißt doch:
Laut G607 ist die Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen alle 2 Jahre durchzuführen und im gelben Prüfbuch nachzuweisen. Diese Prüfung gilt Tag-genau. Bei der HU ist das gelbe Prüfbuch vorzulegen.
Wohnwagen mit fehlender Prüfung erhalten den Tüv unter Bemängelung der Gasprüfung, Wohnmobilen ohne gültige Gasprüfung wird der TÜV - Stempel verweigert.

Gut wenn Ihr diese Zulassung habt.

Das sind insgesamt jedes Mal weit mehr als 100 Euro.

Das wäre doch praktisch, wenn man sich die sparen könnte, indem man das in Deutschland zugelassene Womo jahrelang irgendwo in HR stehen lassen könnte.
Aber daran hab ich meine Zweifel und bin deshalb gespannt auf komptente Antworten-

Zitat von suslot:
Warum dann Vollkasko???? :rolleyes:

Gruß,
ELMA
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.942
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

hallo,

ergänzend zur bisherigen diskussion möchte ich anmerken, daß versicherung hierzulande grundsätzlich nichts mit zulassung zu tun hat. konkret kann ein fahrzeug abgemeldet, jedoch versichert sein. einfach mit der versicherung sprechen und dies wird geregelt. es ist hier egal, ob haftpflicht- oder auch kaskoversicherung. ein mit saisonkennzeichen versehenes fahrzeug ist hierzulande auch während der ruhephase, wenn es nicht auf öffentlichem verkehrsgrund bewegt werden darf, versichert. dies gilt selbstverständlich auch für das ausland.

zum thema TÜV möchte ich anmerken, daß selbstverständlich jahrelang im ausland ein in deutschen landen zugelassenes fahrzeug ohne gültige tüv- und au-plakette bewegt werden darf. es könnte lediglich zu problemen kommen, falls dieses fahrzeug im ausland in einen unfall verwickelt wird. sollten für die verkehrssicherheit relevante dinge am fahrzeug wie beispielsweise lenkung, bremsen, reifen, beleuchtung bei diesem unfall ursächlich sein, so gibt es probleme vor ort. dies müsste allgemein durch ein gutachten nachgewiesen werden.

grundsätzlich gilt hierzulande wie im ausland:
eine gültige tüv-plakette gewährleistet nicht die verkehrssicherheit! hierfür ist der halter und fahrer verantwortlich.

grüsse

jürgen
 

Krista

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13. Juni 2005
Beiträge
2.147
Punkte
113
Ort
BaWü + Poreč
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

Als ich vor 2 Jahren Fragen bezüglich des Zolls hatte, habe ich einfach eine mail den den
unten aufgeführten Herrn geschrieben und ich habe eine kompetente Antwort erhalten,
die ich dann mit zur Einfuhr nahm und es gab null Probleme. Mein Schreiben und die Antwort war in englisch.

Marin.Amizic@carina.hr>

Grüssle Krista
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.942
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
AW: Wohnwagen einführen und verzollen

hallo,

ergänzend sei zu diesem thema noch folgendes angeführt:

wenn ein ausländisches kfz in deutschland dauerhaft mehr als 180 tage bewegt wird, muß dieses fahrzeug offiziell eingeführt werden, sollte es aus einem nicht eu-land stammen, auch verzollt werden. anschließend ist die zulassung hier in deutschland erforderlich.

der umgekehrte fall, wenn ein in deutschland zugelassenes kfz dauerhaft in kroatien bewegt wird, richtet sich nach den kroatischen gesetzen, die ich nicht kenne. ob es hier eine ähnliche regelung wie in deutschland gibt oder ob diese fälle nicht gesetzlich geregelt sind, entzieht sich meiner kenntnis.

ich selbst kenne personen, die ein ferienhaus in kroatien ihr eigen nennen und auto, quad oder motorrad mit deutschen bzw. austria-kennzeichen dauerhaft während ihrer urlaubsaufenthalte in hr bewegen.

grüsse

jürgen
 

macka

neues Mitglied
Registriert seit
6. Jan. 2011
Beiträge
10
Punkte
0
Hallo, gilt das auch für die Einfuhr von einem PKW? weil meine Mutter lebt in Portugal (ständig) und müsste wenn sie ihr Auto dort einführen würde wollen, fast soviel bezahlen wie der Wert des autos. Also ca 30% wie es oben steht für einen Wohnwagen, zoll 10 plus märchensteuer geht ja noch, aber ist trotzdem die Schmerzgrenze. Wäre es so für einen pkw? Grüsse macka
 

macka

neues Mitglied
Registriert seit
6. Jan. 2011
Beiträge
10
Punkte
0
portugal war ein Beispiel, meine Frage war ob die Zollgebühren 10% pluss 22 Märchen in KROATIEN auch für Pkws gilt????? KROATIEN liebe grüsse
 
Top Bottom