F
Fred
Guest
Die Eu hat offensichtlich aus dem derzeitigen Ärger mit den Neu-Mitgliedländern Polen und Tschechien sehr schnell gelernt und stellt bereits für den Beitritt Kroatiens harte Bedingungen bezüglich Klimaschutz die beim Beitritt bereits erfüllt sein müssen.
Hier die Sachverhalte, die uns Bootsfahrer betreffen werden :
1. Die Emission von Stickstoffdioxiden, Kohlenmonoxid und der Partikelausstoß bei Dieselmotoren müssen bei EU-Eintritt streng geregelt und limitiert sein. Dies bedeutet bei Bootsmotoren, dass es unerlässlich wird, Feinstubfilter in die Auspuffanlagen einzubauen, die der neuen Feinstaubregelung der EU entsprechen.
2. Außenbordermotoren als Zweitaktmotoren werden in der EU nach einer noch festzulegenden Übergangsfrist mittelfristig verboten sein, EU-Neueintrittsländer müssen diese EU-Verordnung jedoch bereits beim Eintrittsdatum als erfüllt nachweisen.
3. Bootsmotoren als Viertaktmotoren müssen zwecks Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten dem deutschen Bundes-Immisionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Luft entsprechen, diese beiden Gesetze / Verordnungen werden kurzfristig zum EU-Recht erhoben und sind daher ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangsfrist EU-weit einzuhalten. EU-Neueintrittsländer müssen diese EU-Verordnung jedoch bereits beim Eintrittsdatum als erfüllt nachweisen. Für Bootsfahrer mit solchen Viertakt-Motoren bedeutet dies in der Praxis, dass ihre Motoren mit Katalysatoren ausgerüstet sein müssen.
Zwar sind bei Booten bisher weder Katalysatoren noch Feinstaubfilter verbaut, doch um die kurzfristige Umrüstung wird nun keiner mehr herumkommen, weder in den derzeitigen EU-Ländern, noch bei den Beitrittskandidaten
Hier die Sachverhalte, die uns Bootsfahrer betreffen werden :
1. Die Emission von Stickstoffdioxiden, Kohlenmonoxid und der Partikelausstoß bei Dieselmotoren müssen bei EU-Eintritt streng geregelt und limitiert sein. Dies bedeutet bei Bootsmotoren, dass es unerlässlich wird, Feinstubfilter in die Auspuffanlagen einzubauen, die der neuen Feinstaubregelung der EU entsprechen.
2. Außenbordermotoren als Zweitaktmotoren werden in der EU nach einer noch festzulegenden Übergangsfrist mittelfristig verboten sein, EU-Neueintrittsländer müssen diese EU-Verordnung jedoch bereits beim Eintrittsdatum als erfüllt nachweisen.
3. Bootsmotoren als Viertaktmotoren müssen zwecks Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten dem deutschen Bundes-Immisionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Luft entsprechen, diese beiden Gesetze / Verordnungen werden kurzfristig zum EU-Recht erhoben und sind daher ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangsfrist EU-weit einzuhalten. EU-Neueintrittsländer müssen diese EU-Verordnung jedoch bereits beim Eintrittsdatum als erfüllt nachweisen. Für Bootsfahrer mit solchen Viertakt-Motoren bedeutet dies in der Praxis, dass ihre Motoren mit Katalysatoren ausgerüstet sein müssen.
Zwar sind bei Booten bisher weder Katalysatoren noch Feinstaubfilter verbaut, doch um die kurzfristige Umrüstung wird nun keiner mehr herumkommen, weder in den derzeitigen EU-Ländern, noch bei den Beitrittskandidaten