AW: "Schwarz-Camping" in Kroatien ade
Hier noch eine Darstellung.
( Quelle:
Dem Soline sein Blog )
Wohnwagen auf Privatgrundstücken
Soline am 8. Mai 2009 um 16:34
In der Vergangenheit haben sehr viele Käufer von Grundstücken in Kroatien (In- und Ausländer), egal wo sie sich befanden, einen Wohnwagen auf ihre Parzelle gestellt. Dies war auf den Inseln und in den Küstengebieten überwiegend der Fall.
Nach den bestehenden Gesetzen war und ist das auch nicht verboten. In der Vergangenheit war es aber häufig so, dass auf diesen Grundstücken mit der Zeit häufig Anlagen entstanden, bei denen sofort erkennbar ist, dass sie praktisch wie Ferienhäuser ausgebaut worden sind. Beim An- und Umbau kannte die Phantasie manchmal keine Grenzen.
Im Zuge der Katasterbereinigung sind in den vergangenen Jahren sehr viele Luftaufnahmen gemacht worden, so dass solche Objekte jetzt erst einmal so richtig, auch von den übergeordneten Behörden in Rijeka und Zagreb, entdeckt worden sind.
Das ist auch auf der Insel Krk, ebenso wie an anderen Orten der Fall. Dabei hat man festgestellt, dass es eine wesentlich grössere Zahl von solchen Objekten auf der Insel gibt, als man es jemals angenommen hat. Überall hat man sie gefunden, selbst in Gebieten die in urbanistischen Plänen, als Naturflächen ausgewiesen sind.
Wie die Zeitung »«Novi List« in ihrer heutigen Ausgabe mitteilt (Seite 21), hat das Landesinspektorat in der Stadt Krk (Državnog Inspektorat) gestern angekündigt, dass ab sofort alle solche Objekte und Wohnwagen auf der Insel Krk von ihr, von Mai bis September eines jeden Jahres, mit einem Band versiegelt werden, damit sie nicht als Ferienunterkunft dienen können. Eine Entfernung sei nicht notwendig. Die Eigentümer können gegen die Entrichtung einer Gebühr beantragen, dass Einrichtungsgegenstände entfernt werden dürfen. In diesen Fällen wird die Versiegelung einmalig für 24 Stunden aufgehoben.
Wie in Kroatien nicht unüblich, gibt es aber auch wieder Ausnahmefälle, die von dem Inspektorat genehmigt werden können.
Es wurde nicht berichtet, ob ein gesondertes Bussgeld verhangen wird. Es ist aber ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass solche Versiegelungen nicht eigenmächtig entfernt werden dürfen. So etwas wäre dann auf jeden Fall strafbar.
Eigentümern von solchen Objekten auf der Insel Krk wird deshalb dringend empfohlen, sich sofort mit dem Landesinspektorat in Krk, in Verbindung zu setzen, damit sie keine Probleme bekommen.
Diese Ankündigung gilt natürlich nur für die Wohnwagen, die nicht auf den dafür ausdrücklich vorgesehenen Campingplätzen stehen