Polzeiliche Anmeldepflicht für Touristen

Huberlinger36

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Seit Jahren habe ich in Fazana ein Stammquartier. Am Anreisetag ist die Eigentümerin vor Ort, erhält von mir die Miete für 5 (oder auch 6) Wochen Aufenthalt und übergibt mir die Schlüssel. Größere Gespräche finden mangels Verständigungsmöglichkeit nicht statt.Dann sehe ich sie kaum mal wieder. Ein- bis zweimal während der Aufenthaltszeit kommt sie mal kurz vorbei, um irgend etwas im Garten zu verrichten. Manchmal treffen wir sie dabei an, manchmal nicht. Beim Auszug hinterlege ich die Schlüssel im vereinbarten Versteck.
Soweit, so gut.

Um die Anmeldung und die Zahlung der "Kurtaxe" habe ich mich immer problemlos selbst gekümmert. Eine Durchschrift der entsprechenden Bescheinigungen habe ich einfach in der Wohnung hinterlassen.

Nun klappt das plötzlich nicht mehr. Das Touristenbüro, bei dem ich mich immer angemeldet habe, verlangt nun von mir, dass die Vermieterin die Anmeldung persönlich vornimmt oder zumindest mich bei meiner Anmeldung begleitet.
Ich habe zwar eine Telefonnummer von ihr, habe sie aber bisher nicht erreicht. Zudem kann ich ihr wahrscheinlich nicht verständlich machen, um was es eigentlich geht. Was nun?

Wer, bitte, kennt sich wirklich genau aus? Was kann mir passieren, wenn ich mich nicht, bzw. erst mit erheblicher Verspätung anmelden kann?

Kroatische Nachbarn behaupten, dass es seit Oktober letzten Jahres ein neues Gesetz gibt. Dieses würde besagen, dass die Anmeldung und die Abführung der "Kurtaxe" allein Vermietersache sei. Der Tourist selbst habe damit nichts mehr zu tun...

Ich bitte dringend um Aufklärung, da ich gegen Abend nochmals im Touristbüro vorstellig werden soll und möchte.

Mit ratlosen Grüßen
Huberlinger36
 
B

byterex

Guest
Hallo Huberlinger36,

leider ist es wirklich so, dass du dich nicht selbst anmelden kannst. Schon seit einiger Zeit ist es so, dass dies nur der Besitzer der Immobilie machen darf.
Bei uns war es schon so, dass ich in einer Zeit, als meine Lebensgefährtin in Deutschland war - unser Haus hier läuft auf deren Namen - Freunde anmelden wollte. Dies war nicht möglich...
Wir mussten so lange warte, bis meine Lebensgefährtin selbst anwesend war.

Eine Möglichkeit gibt es aber doch: Der Besitzer muss eine, von einem Notar beglaubigte Aufstellung erstellen, in der die Personen benannt sind, die sich anmelden dürfen.

So war es auf jeden Fall noch im vergangenem Jahr. Ich kann nicht garantieren, dass auch das in der Zwischenzeit geändert wurde.

Nichts ist hier so beständig, wie der Wechsel.



Gruß Rainer
 
C

Christl

Guest
Hallo Huberlinger,

warum bittest du die Dame oder den Herrn von Touristbüro nicht, die sollen deine Vermieterin anrufen?
 

rab725

Mitglied
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Hallo Huberlinger,

es war schon immer so, dass Vermieter von Beherbergungsbetrieben (hierzu zählen auch private Unterkünfte) ihre Gäste innerhalb 12 Stunden anmeldung mussten. Sie sind und waren dazu verpflichtet.
Bist Du als nichtzahlender Gast z.B. bei Freunden so mußt du dich selbst innerhalb 24 Stunden melden.
Das Problem das es seit letztem Jahr gibt, ist dass auf der Anmeldung die OIB Nummer (entspricht der deutschen steuerlichen IDENT Nr.) des Vermieters angegeben werden muss. Und hier gibt es nun ziemlich viel Schwierigkeiten vor allem für die Vermieter die keine gültige Erlaubsnis zum Vermieten haben.

Das ganze ist aber nicht dein Problem, da wie gesagt das Anmelden die Pflicht des Vermieters ist. Du selbst kannst und wirst nicht belangt werden.

Gruß Ursula
 

Huberlinger36

erfahrenes Mitglied
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Danke Ursula und Rainer,

Eure Hinweise haben mir sehr geholfen. Unter Einsatz meines mir verbliebenen kümmerlichen Restcharmes konnte ich eine sehr nette Dame dazu bewegen, mich anzumelden und meine "Kurtaxe" entgegenzunehmen. Ich hoffe nur, dass sie deswegen keinen Ärger bekommt.
Gruß Huberlinger36
 
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