Klarheit bei Rabatterhalt für Boote-Vignetten !

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Fred

Guest
Nachdem bislang die einzelnen Hafenkapitäne oft ihre eigenen Regeln aufgestellt haben, ist nunmehr endlich eine allgemein verbindliche Regelung geschaffen worden :

Nach dem Ablauf der Vignette wird das Recht auf eine Ermäßigung gewahrt, wenn die neue Vignette bis zum Ende des Kalenderjahres gekauft wird, in dem die vorherige abgelaufen ist.
Die Folgevignette kann im Voraus (im Kalenderjahr des Ablaufes) gekauft werden, aber sie ist erst nach Ablauf der vorherigen Vignette gültig.

Das ist für "Anschlußurlauber", die bislang um ihren Rabatt fürchten mussten wenn sie statt im Vorjahr ihren Urlaub im Mai / Juni - nun plötzlich erst im August in Urlaub gehen konnten und dann ihr Permit bereits abgelaufen war, eine sehr wichtige Information !

Schwarz auf weiß kann man das in der "Information für Nautiker" auf Seite 6 nachlesen und diese Werbe-Broschüre vielleicht auch ausdrucken. ;)
 

conni1710

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AW: Klarheit bei Rabatterhalt für Boote-Vignetten !

Danke für den Hinweis!
 
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