Hallo zusammen,
wir fahren im September das erste mal nach Kroatien. Deswegen haben wir uns mal die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts angeschaut. Leider sind wir da auf einen Absatz gestoßen, der uns ein wenig verunsichert:
Besondere Zollvorschriften:
Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z.B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und mit hohen Zollstrafen belegt.
Ist es wirklich so zu verstehen, dass tatsächlich nur derjenige, der im Fahrzeugschein eingetragen ist, das Fahrzeug fahren darf?
Wir fahren nämlich mit unserem eigenen Auto. Und es ist doch sehr anstrengend, wenn dann immer nur einer fahren darf..
Oder habt ihr da eventuell Erfahrungswerte??
wir fahren im September das erste mal nach Kroatien. Deswegen haben wir uns mal die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts angeschaut. Leider sind wir da auf einen Absatz gestoßen, der uns ein wenig verunsichert:
Besondere Zollvorschriften:
Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z.B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und mit hohen Zollstrafen belegt.
Ist es wirklich so zu verstehen, dass tatsächlich nur derjenige, der im Fahrzeugschein eingetragen ist, das Fahrzeug fahren darf?
Wir fahren nämlich mit unserem eigenen Auto. Und es ist doch sehr anstrengend, wenn dann immer nur einer fahren darf..
Oder habt ihr da eventuell Erfahrungswerte??