EU-Behindertenausweis und europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

burki

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...ist gegenwärtig in den EU Ländern in der Verhandlung...

Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen sich in der EU frei bewegen können, hat die Kommission,
-einen neuen europäischen Behindertenausweis und
-einen verbesserten europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen.
Die Karte dient als Nachweis des Behindertenstatus in allen EU-Ländern.

Sie gewährt Karteninhabern den gleichen Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen überall in der EU.

Die besonderen Bedingungen gelten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und den Besuch von Museen, Freizeit- und Sportzentren, Vergnügungsparks und vieles mehr.

Sie können unter anderem in folgender Form gewährt werden:

freier Eintritt
ermäßigte Tarifevorrangiger Zugang
persönliche Betreuung
Mobilitätshilfen.

Der Europäische Ausweis wird die nationalen Behindertenausweise ergänzen, die weiterhin von den nationalen Behörden auf der Grundlage ihrer eigenen Kriterien vergeben werden.

Wann werden die Karten verfügbar sein?​

Dies wird nun vom EU-Rat und vom Europäischen Parlament verhandelt und ein Rechtsakt verabschiedet, der die EU-Regierungen dazu verpflichtet, die Karten für ihre Staatsangehörigen innerhalb von 2,5 Jahren umzusetzen.

Der ganze Artikel hier
 

Udo

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Das ist zu begrüßen, wenn hier ein EU-weit gültiger Ausweis kommt.
Und noch viel besser wäre es, wenn auf Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Rücksicht genommen würde.
Ganz praktisches Beispiel: Parken auf Behindertenparkplätzen...
 

claus-juergen

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Das ist zu begrüßen, wenn hier ein EU-weit gültiger Ausweis kommt...
hallo Udo,

da hat man jahrzehntelang so viele Dinge und Kleinigkeiten EU weit vereinheitlicht und der EU Behindertenausweis kommt erst jetzt. Unverständlich!

Allerdings sollte man wissen, daß in Deutschland der Vermerk aG oder Bl auf dem Behindertenausweis aufgedruckt sein muß. Nur dieser Zusatz berechtigt zur Inanspruchnahme gekennzeichneter Parkplätze. Mit dem "normalen Behindertenausweis" genießt man im Straßenverkehr keine Vorteile.


grüsse

jürgen
 

Casa Vera

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hat man in D von 35.- auf 55.- EUR Bußgeld erhöht, reicht aber nicht aus, sollte höher sein, meiner Meinung nach, der solche Situationen zur Genüge kennt.

burki

Sollte mindestens 200,- € kosten und vier Wochen Fahrverbot obendrauf.
Im Wiederhohlungsfall 40 Sozialarbeitsstunden im Behindertenbereich und wenn immer noch kein Lerneffekt erzielt wurde erst mal zur MPU und letztendlich dann Entzug der Fahrerlaubnis.
 
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