Entzug des Führerscheins wenn Gespann 7% (ca. 100 kg) überladen ist ?

Hymernova

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.........ich glaub jetzt geht es los.

Vor einigen Wochen war ich mit den WW in der Werkstatt. Die Mechaniker in der Werkstatt erzählten, dass ein Kunde den Führerschein abgeben musste da sein WW ca. 7% Überladung (ca. 100 kg) hatte. Umladen war nicht möglich, da der ZW bereits ausgelastet war. Der Führerschein wurde 4 Wochen eingezogen und er bekam von der Polente einen sog. "Heimwegführerschein". So konnte er wenigstens die Heimfahrt noch antreten. Ob er die 100 kg Überladung mit der Spedition schicken musste entzieht sich meines Wissens.

Ich habe hier den Eindruck, dass das eigentlich nicht angehen kann. Wer hat schon sowas mal gehört ? Wo steht denn so etwas geschrieben ?


Viele Grüße

Hymernova
 
M

Marius

Guest
Eine Frage als Nicht-WW-Fahrer, wieviel Prozent darf man denn so einen Wohnwagen überladen, ohne dass er seine Verkehrssicherheit (z.B.: bezüglich Stabilität des WW an sich, Straßenlage, Bremsweg usw.) verliert?

Meiner Ansicht nach mit Null, sonst wäre ja ein solches höchstzulässiges Gesamtgewicht eine recht nutzlose Angabe in den Zulassungsdokumenten. :)

Ich kann mich nicht an viel erinnern aus meiner Führerscheinprüfung, aber eines weiß ich noch gewiss: Es war sehr wichtig, bei Gespannen die vorgegebenen Gewichtsvorgaben und Regelungen einzuhalten, das musste ich damals recht genau wissen, und zwar ohne 7% Toleranz. ;-)
 

Goldie

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www.kba.de

= Kraftfahrtbundesamt. Dort findet man den Bußgeldkatalog betr. Überladungen.

Gruß
Monika
 

trombone

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ELMA

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Ingo, Du irrst Dich!

In der Schweiz nicht. Da muss ausgeladen werden! (Hat aber nichts mir EU oder Nicht EU zu tun)
Und in Östereich möchte ich es nicht darauf ankommen lassen- die "Duldungsgrenze" ist nirgendwo schriftlich nachzulesen und ist wohl vom Ermessen der jeweiligen Kontrolleure abhängig.
Oder hast du das irgendwo schriftlich???

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen!!

Gruß,
ELMA
 

Sudija

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Vielleicht war der Führerschein noch auf Probe.
Mein Kumpel musste mal zur Nachprüfung, weil er dunkle Bremslampen montiert hat.
 

ibiba

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Hallo Elmar,

natürlich gibt es so etwas nicht schriftlich. Kein Mensch kann aufs Kilo genau sagen wieviel der WW bei der Fahrt wiegt. Daher werden bis 4 % die Augen in der Regel zugedrückt und eine problemlose Weiterfahrt ist möglich. Ich habe eine Liste da geht genau raus hervor ab wieviel Prozent ein Bußgeld fällig wird. Ich muß mal schauen wo ich die habe.

Du hast natürlich auch Recht, einen Anspruch hat man natürlich nicht und wenn man sich auf einen Streit einläßt wird man auch den kürzeren ziehen. Da sollte man dann wirklich kleine Brötchen backen.
 
K

Kottan

Guest
Hi !!!

Also, da ich damit 30j. direkt zu tun hatte, kann ich definitiv sagen, dass eine Toleranz bei Überladungen in Ö. , nur durch den Kontrollierenden gemacht werden kann. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche mit Messgeräten durchgeführt wird, ist eine Toleranz von 3% von der gemessenen Geschwindigkeit, abzuziehen.
Jedoch ist mir auf die schnelle kein europäisches Land bekannt, welches bei 7% Überladung, eine Führerscheinabnahme vorsieht. Ist ja auch suspekt, nimmt ihn den Fs ab und gibt ihn dann eine Bestätigung mit der er weiterfährt ? Widerspricht sich doch ein wenig.

Lg
Wolfgang
 
E

ELMA

Guest
Hallo Ingo!

Wir fahren vor unseren Sommerreisen, wenn wir "alles" für 6 Wochen dabei haben, mit unserem Wohnmobil immer vorher auf die Waage ( bei uns bei der BAYWA- in anderen Bundesländern heißt es Raiffeissen o.ä. )
Wir lassen neben dem Gesamtgewicht die Achsen getrennt wiegen.
Wir fahren nicht überlastet in den Urlaub und sehen jeder Kontrolle gelassen entgegen ( und das schon seit etlichen Jahren)

Das ist einfach ein gutes Gefühl.

Gruß,
ELMA
 
K

klaus52

Guest
Man wird immer wieder solche Märchen erzählt bekommen. Die Logik sagt einem doch schon, dass das nicht stimmen kann. Der Führerschein wird nur in einigen wenigen Fällen, wie z.b. Alkohol oder einem schweren Unfall, sofort entzogen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen oder wie hier Überladung ( aber nicht bei 7 % ), gibt man irgendwann einmal, in einem festgelegten Zeitraum, den Führerschein ab, wenn die Tat eine solche Maßnahme vorsieht. Einen Führerscheinentzug mit ausgestellter Erlaubnis, für nach Hause zu fahren, gibt es nicht.
mfg. Klaus
 

Schildsker

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Mich würde ja mal interessieren wieviele von uns schon mal gewogen wurden. Neben den klassischen Tempokontrollen (in Deutschland wurde ich mit dem WW noch nicht kontrolliert) habe ich bisher nur einmal eine Vignetten-Kontrolle in Österreich erlebt.
 
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ELMA

Guest
Mich würde ja mal interessieren wieviele von uns schon mal gewogen wurden. Neben den klassischen Tempokontrollen (in Deutschland wurde ich mit dem WW noch nicht kontrolliert) habe ich bisher nur einmal eine Vignetten-Kontrolle in Österreich erlebt.

3x Vignettenkontolle E55 bei Arnoldstein, wenige Meter vor der ital. Grenze
1x Gewichtskontrolle auf der Inntalautobahn zw. Kufstein und Kramsach

Wir hatten keine Probleme und konnten schnell weiterfahren, deshalb weiß ich nicht , was mit den überladenen (meist holländischen )Wowas geschehen ist. ( Aber mit Sicherheit kein Führerscheinentzug....das gibt es in dem Fall nicht, höchstens Verbot der Weiterfahrt des Gespanns, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist)

Gruß,
ELMA
 
D

DerwildeSäger

Guest
Möchte mich gerne in die Reihe der Grossanhänger-und Wohnwagennachwieger einreihen.
Binso schon 2 mal um eine Nachwiegeaktion in einer Kontrolle herumgekommen.
Meinen Vater hat es mal fast eine 3/4 Stunde Wartezeit gekostet.

Grüsse aus dem schönen Rheinland
 

Ekieh

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Osnabrücker Land
Guckt mal in die aktuelle Caravaning (06/11). Da steht Genaueres:

Deutschlang: Kfz mit Anhänger bis 2 t zGG
Mehr als 5 %: 10 €, mehr als 10 %: 30 €, mehr als 15 %: 35 €, mehr als 20 %: 50 €/ 3 Pkte, mehr als 25 %: 75 €/ 3 Pkte, mehr als 30 % 125 €/ 3 Pkte.
Italien: zGG bis 10 t
Mehr als 5 %: 39 - 159 €, mehr als 10 %: 80 - 318 €, mehr als 20 %: 159 - 639 €, mehr als 30 %: 398 - 1596 €
Österreich: mehr als 2 %: 36 - 2180 €
Schweiz: Nulltoleranz; ab 100 Franken (ca. 76 €)

Von Führerscheinentzug steht da aber nichts.

LG
Ekieh
 
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