Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

claus-juergen

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Nun wurde mir auch die Antwort der Anwaltskanzlei Kuzmanovic auf den Widerspruch zum Bescheid #1276 zugeleitet. Ich gehe davon aus, daß es wie bisher nichts weiteres als die üblichen Drohungen sind um die Zahlung zu erwirken. Eine Vollstreckung der Forderung war bisher in Deutschland nicht möglich und wird es zumindest auch in nächster Zeit nicht sein.

"...in Bezug auf Ihr E-Mail, teilen wir Ihnen folgendes mit.

Unabhängig davon, wer der Fahrer oder Nutzer dieses Fahrzeug zum Zeitpunkt war, sind Sie als Halter des Fahrzeugs für solche rechtlichen Verpflichtungen, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, verantwortlich.

Für Verkehrsdelikte gilt das Straßenverkehrssicherheit Gesetz, wonach der Nutzer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Ordnungswidrikeit für dieselben verantwortlich ist. Jedoch ist für die nicht erfüllte vertragliche Verpflichtung, gemäß dem Zivilpflichtengesetz, der Eigentümer immer und ausschließlich verantwortlich.

Ein unbezahltes Parkticket ist eine unbezahlte Dienstleistung, die in Anspruch genommen wurde und rechtlich eine unerfüllte vertragliche Verpflichtung darstellt, für die der Eigentümer des Fahrzeugs allein verantwortlich ist.

Hiermit machen wir darauf aufmerksam, dass es sich in den Verfahren wegen der Eintreibung der nicht beglichenen Forderungen aufgrund des ausgestellten Tagesparkscheins um eine im Gebiet der Republik Kroatien entstandene Pflicht handelt, für welche die Anwendung des kroatischen materiellen Rechts als maßgebendes Recht vorgeschrieben ist, all dies gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (nachfolgend: ROM I).

Er wird darauf hingewiesen, dass durch unzweideutige Bestimmungen der kroatischen Gesetzgebung ausdrücklich vorgesehen ist, dass als Benutzer des gebührenpflichtigen Stellplatzes ausschließlich derjenige gilt, der in den amtlichen Registern als Eigentümer nach dem Kennzeichen des Fahrzeuges eingetragen ist und dementsprechend ist diese Person gleichzeitig dazu verpflichtet, die Parkgebühr zu entrichten. Diese Stellungnahme der örtlichen Selbstverwaltung ist logisch, als auch durch zahlreiche Rechtsprechung bestätigt und wegen der Klarheit und Transparenz des selben Verfahrens der Ausstellung des Tagesparkscheins entspricht es weder der Alltagslogik, noch ist der Stellplatzverwalter dazu berechtigt, sowie kann dies gleichfalls von ihm nicht erwartet werden, dass er in jedem einzelnen Fall feststellen wird, wer im konkreten Fall am Steuer des Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tagesparkscheins gewesen ist. Weiterhin steht gemäß den Grundsätzen des Schuldrechts dem Fahrzeugeigentümer nichts im Wege, seinen Regressanspruch gegenüber der Person oder die Personen, die das Fahrzeug geparkt haben, geltend zu machen.

Zu diesem Thema hat eine solche Stellung auch die Rechtsprechung der kroatischen Gerichte genommen. Daher laden wir Sie ein, die vollständige Schuld zu begleichen, um weitere Gerichtsgebühren und Verfahren vor dem zuständigen Gericht zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen..."
 

claus-juergen

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...Ich hab mal ein wenig reingelesen in diese EG Verordnung Nr.593/2008.....

Hier mal ein Link zu dieser Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32008R0593
hallo Thomas,

bist du schlau geworden aus der Papierflut? Ich kämpfe mich da nicht durch. Maßgebend war bisher das von mir oben bereits zitierte IRG. Weder Kuzmanovic noch andere Anwälte aus EU Staaten können demzufolge einen Pkw Halter (!) in Deutschland auf Zahlung verklagen. Bisher wurde auch kein solcher Fall bekannt.

grüsse

jürgen
 

Hellwig50987

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Guten Tag zusammen,

auch ich habe 1,5 Jahre nach meinem Kroatien Urlaub Post bekommen. Habe mal geschwärzt und das ganze hier angehängt. (EDIT: kann ich hier nicht anhängen)

Da das Auto auf meine Mutter angemeldet ist und sie die Post erhält, habe ich ein mal eine Email geschrieben um bekannt zu geben, dass ich Fahrer war und sie alles zukünftige an mich richten sollen. Damit meine Mutter fein raus ist und nicht belästigt wird. Des Weiteren habe ich ein Vergleichsangebot von 50€ angeboten. Dies wurde nicht akzeptiert sondern ein Nachlass von 20 % geboten :D

Ich werde jetzt ab sofort nicht mehr auf diese Briefe reagieren, so wie es hier empfohlen wurde. Scheint ja eh nix zu passieren.


Liebe Grüße
 
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Luppo

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Allerdings ist es besser, überhaupt nicht zu reagieren und die Post stillschweigend abzulegen.
In diesem Falle natürlich unangenehm für die Mutter.
 

claus-juergen

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Allerdings ist es besser, überhaupt nicht zu reagieren und die Post stillschweigend abzulegen.
In diesem Falle natürlich unangenehm für die Mutter.
Ich empfehle in jedem Fall einen Widerspruch einzulegen mit dem Hinweis, nur Halter und nicht Fahrer zu sein. Der Fahrer ist folglich unbekannt. Vollstreckt werden kann in Deutschland gem. dem IRG nur gegen den Fahrer, nie gegen den Halter.

grüsse

jürgen
 

Durran

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Eine Vollstreckung der Forderung war bisher in Deutschland nicht möglich und wird es zumindest auch in nächster Zeit nicht sein.
Die Meldung kam gerade vor 10 Minuten raus. das EU Parlament hat einer länderübergreifenden Verfolgung von Verkehrsdelikten zugestimmt. eine EU Weite Vollstreckung wird dann möglich.
Also ich weiß nicht wie dehnbar deine nächste Zeit sein soll. Aber vielleicht ist die Sache in einem Jahr bereits möglich.

 

claus-juergen

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Die Meldung kam gerade vor 10 Minuten raus. das EU Parlament hat einer länderübergreifenden Verfolgung von Verkehrsdelikten zugestimmt. eine EU Weite Vollstreckung wird dann möglich.
Also ich weiß nicht wie dehnbar deine nächste Zeit sein soll. Aber vielleicht ist die Sache in einem Jahr bereits möglich.

hallo Durran,

alles schön und gut. Aber lies doch mal den von dir verlinkten Artikel genau durch.

"Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin im EU-Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, können die Behörden des jeweiligen Heimatlandes den neuen Regeln zufolge Geldstrafen eintreiben. Das gilt demnach auch, wenn ein anderer Staat die Strafe verhängt hat. Privaten Unternehmen soll es verboten werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben." (Zitat aus dem Zeit Artikel)

Wenn ich das richtig interpretiere bleibt es wohl so wie es ist. Es sei denn die Pula Parking d.o.o. und Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic oder Rechtsanwalt Patrick Kraft aus Berlin wie auch RA Mirko Tischler aus Laibach mutieren plötzlich zu einer Behörde. Ferner müßte in Deutschland dazu auch das IRG geändert werden wonach künftig die Halterhaftung greifen würde. Das nehme ich allerdings nicht an.

grüsse

jürgen
 
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SL55

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Ganz einfache Geschichte, wird ein Verkehrsdelikt in einem EU Land begangen bekommt der Halter eine Lenkererhebung zugesandt. Kommt nicht innerhalb der gesetzten Frist die geforderte Auskunft wer das Fahrzeug gelenkt hat, bekommt der Fahrzeughalter den Strafbescheid zugestellt.
Warum sollte das nicht funktionieren?
 

claus-juergen

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Ganz einfache Geschichte, wird ein Verkehrsdelikt in einem EU Land begangen bekommt der Halter eine Lenkererhebung zugesandt. Kommt nicht innerhalb der gesetzten Frist die geforderte Auskunft wer das Fahrzeug gelenkt hat, bekommt der Fahrzeughalter den Strafbescheid zugestellt.
Warum sollte das nicht funktionieren?
Das funktioniert insoweit z. B. in Austria weil es dort im Gegensatz zu Deutschland eine Halterhaftung gibt. Bei uns kann man folglich als Halter so eine ausländische Zahlungsaufforderung folgenlos ignorieren.

grüsse

jürgen
 

SL55

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Das funktioniert insoweit z. B. in Austria weil es dort im Gegensatz zu Deutschland eine Halterhaftung gibt. Bei uns kann man folglich als Halter so eine ausländische Zahlungsaufforderung folgenlos ignorieren.

grüsse

jürgen
Da habe ich eine andere Erfahrung gemacht.
Ich habe meinen Wohnsitz in NRW und die Zahlungsaufforderung auch zugestellt bekommen, da ich auf dem Foto eindeutig zu erkennen war.
 

Hellwig50987

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Können wir mein Schreiben hier irgendwie hochladen, so dass das alle sehen können und ihr mal sagen könnt ob es ein typischer Fall ist?
 

Durran

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Ich fürchte es wird keine Vollstreckungsbehörde interessieren wie du die Sache interpretierst. Recht haben und Recht bekommen sind wie du sicher weißt zweierlei Dinge.

Ich habe auch noch einige offen Positionen in Kroatien und auch Österreich. Tatsächlich war mal eine Vollstreckungsperson der Gemeinde vor meiner Haustür und wollte eine österreichische Strafe vollstrecken.
Damals noch erfolglos. Das wird sich sicherlich ändern. Gerade wenn man bedenkt wie man insbesondere in Österreich die Strafen au8s Verkehrsdelikten als zusätzliche und lukrative Einnahmequelle sieht.

Nicht umsonst ist die Anzahl der Blitzeranlagen explodiert. Und es wird nicht lange dauern da wird auch Kroatien weiter aufrüsten und es nicht mehr dubiosen Anwälten überlassen Geld einzutreiben.
Zum Glück funktioniert die Blitzerapp auch in Österreich sehr gut.
 

Luppo

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Ja, es wird wohl in die Richtung gehen, Harmonisierung des Bußgeldkatalogs und Eintreibung über die Ländergrenzen hinweg.
Ist aus meiner Sicht sinnvoll, auch um Überraschungen im Ausland vorzubeugen.
Wenn ich Mist in einem anderen Land gebaut habe, sollte ich auch daheim dafür gerade stehen.
Vermutlich werden aber noch viele Jahre ins Land gehen, bis europaweit Einigung herrscht.
 

Durran

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Viele neue Blitzer in Österreich, drastische Anhebung der Strafen und wen wunderts. Zum großen Teil werden deutsche Autofahrer geblitzt.


Da freut sich die Staatskasse natürlich. Kann man nur jedem raten sich penibel an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten, insbesondere auf den beliebten Transitstrecken, zu halten.
 

Premanturafan

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Viele neue Blitzer in Österreich, drastische Anhebung der Strafen und wen wunderts. Zum großen Teil werden deutsche Autofahrer geblitzt.


Da freut sich die Staatskasse natürlich. Kann man nur jedem raten sich penibel an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten, insbesondere auf den beliebten Transitstrecken, zu halten.
Auch in Kroatien hat sich da im Winter einiges getan: Bei der Ortseinfahrt Medulin und Premantura wurden Radarkästen (hoch oben auf Stangen) installiert. In Premantura gibts dazu nun neu eine 30iger Zone auf 100m. In Medulin sollen laut meiner Bekannten vor Ort mehrere hundert Autos am ersten Tag geblitzt worden sein.
 
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Reaktionen auf meine Beiträge: Durran

Durran

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Einfach nicht schneller fahren als erlaubt…..
Das sind immer die gleichen klugscheißenden Kommentare. Wenn ich Rentner bin und im Monat vielleicht 500 km fahre mag das ja gut sein. Ich bin im Außendienst unterwegs und fahre nicht selten 500 km am Tag.
Ich habe trotzdem null Punkte. Aber es blitz mich auch hin und wieder mal. Weil man ein Schild nicht sieht, man in Gedanken versunken nicht bei der Sache ist oder es schlicht eilig hat.

Würden die Blitzer vor Schulen oder Kindergärten, an Fußgängerüberwegen oder an wirklichen Gefahrenstellen stehen so hätte man sicher Verständnis. Aber doch nicht früh um sieben im Berufsverkehr an einer Stelle wo es nur ums Abzocken geht.
 
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