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Alt 15.02.06, 20:54
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Standard Schlauchboot führerscheinfrei ?

Hallo

Kompliment, nettes Forum.

Aber nun zu meinem Problem.

Ich hab jetzt schon viel gelesen, werde aber nicht so richtig schlau.

Ich fahre im Sommer nach Kroatien und würde gerne unser Schlauchboot mitnehmen.

Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich damit so einfach fahren darf

Das Boot ist ungefähr 3 Meter lang und hat einen kleinen 4 PS Motor.

Ist also führerschein frei, oder ???

dank euch schonmal

snoofy
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Alt 16.02.06, 06:43
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Aus meiner Sicht ja, Details wird Dir aber sicherlich der Fred geben können. Der ist Experte in dem Gebiet.


http://photoforum.istria.info/search.htm?search_user=Filip Meine Bilder im Photoforum     http://www.crovideos.com/uvideos.php?UID=2&type=public Meine Videos
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Alt 16.02.06, 07:38
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Standard Re: Schlauchboot führerscheinfrei ?

Zitat:
Zitat von Snoofy
Das Boot ist ungefähr 3 Meter lang und hat einen kleinen 4 PS Motor.

Ist also führerschein frei, oder ???
Das Boot ist zwar Führerscheinfrei, jedoch Vignettenpflichtig, wenn länger als 2,50m

Bezüglich der Anmeldung Deines Bootes schau bitte hier nach :

Bootsanmeldung

Unabhängig von der Führerschein- bzw. Anmeldepflicht empfehle ich dringend jedem Bootsbesitzer
den Abschluß einer Bootshaftpflichtversicherung !



(Nein - ich bekomme keine Provision )
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Alt 16.02.06, 11:03
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Standard Re: Schlauchboot führerscheinfrei ?

Zitat:
Zitat von F. Rink

Das Boot ist zwar Führerscheinfrei, jedoch Vignettenpflichtig, wenn länger als 2,50m
Vielen Dank, dann bin ich beruhigt.

So hatte ich es auch verstanden.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.06, 11:53
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http://yacht.de/pdf/kroatienverordnung.pdf
Wenn ich das lese schließe ich daraus das grundsätzlich ein Schein Verlangt wird.
Hatten wir aber glaub ich an anderer Stelle schon ausführlich

Gruß Carsten
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.06, 12:40
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Zitat:
Zitat von Aladin
http://yacht.de/pdf/kroatienverordnung.pdf
Wenn ich das lese schließe ich daraus das grundsätzlich ein Schein Verlangt wird.
Hatten wir aber glaub ich an anderer Stelle schon ausführlich

Gruß Carsten
hmmm carsten

jetzt bin ich wieder an der Stelle, wo ich vor meinem ersten Beitrag war.

Hab die entsprechenden Stellen schon gelesen, bin aber unsicher

Da aber wohl Fred der Experte ist, vertraue ich mal seiner einschätzung. Wird schon irgendwie schief gehen

Aber ehrlcih gesagt, so richtig weiß ich jetzt doch nicht, was ich machen soll. :/

, danke auf jeden Fall
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Alt 16.02.06, 13:24
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Zitat:
Zitat von Aladin
http://yacht.de/pdf/kroatienverordnung.pdf

Wenn ich das lese schließe ich daraus das grundsätzlich ein Schein Verlangt wird.
Ich weiß sehr gut, was dort geschrieben steht und kenne auch die Verwirrung um dieses Thema. Deshalb hatte ich heute morgen, bevor ich meine Antwort auf die Anfrage hier geschrieben habe, nochmals eine telefonische Anfrage bei Edwin gemacht, der eine Schule für kroatische Führerscheine betreibt.
Ergebnis war meine Antwort auf die Anfrage von Snoofy.

Ich habe jedoch darüber hinaus auch noch eine Anfrage direkt in HR gemacht und werde das Ergebnis sobald ich es habe, hier schreiben.
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Alt 16.02.06, 14:13
Benutzerbild von Edwin
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Zitat:
4. Beweis dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien. Ausländische Personen die nach nationalen Bestimmungen des Staates dessen Fahne sie tragen keinen Fähigkeitsnachweis zur Wasserfahrzeugführung benötigen, müssen für Kroatien einen entsprechenden Nachweis oder Zeugnis führen, mit welchem sie beweisen, dass sie befugt und fähig sind das Wasserfahrzeug zu führen. Dieses Zeugnis ist nach gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien spätestens bis 01. Januar 2006 einzuholen.
Ich denke mal, dass Ihr Euch auf o.g. Punkt 4 der Verordnung bezieht – dazu ist zu sagen, dass diese Neuregelung lediglich besagt, dass Personen, die im Heimatland keine Führerscheinpflicht haben (wie z.B. Österreicher) seit 01.01.2006 auch einen Befähigungsnachweis erbringen müssen!

D.h. – bisher konnten (zumindest theoretisch) Österreichische Staatsbürger in Kroatien auch ohne Führerschein Boote und Yachten führen, solange die Fahrten keine kommerziellen Zwecke erfüllten und auf eigenem Kiel erfolgten. Dies ist mit der Verordnung nun per kroatischem Gesetz nicht mehr so und auch österreichische Staatsbürger (oder andere, die daheim keine FS-Pflicht haben) brauchen für führerscheinpflichtige Boote in kroatischen Gewässern einen Befähigungsnachweis. Wichtig ist dabei auch noch zu sagen, dass die Befähigungsnachweise amtlich sein müssen, und Scheine von div. Verbänden, Vereinen, Clubs etc. nicht anerkannt werden!

Dies bedeutet aber nicht, dass nun alle Boote führerscheinpflichtig sind – meinem Wissensstand nach, sind nach wie vor nur Boote ab 5 PS FS-pflichtig!

Neu hingegen ist, dass nun Boote schon ab einer Länge von 2.50m und/oder mehr als 5 kW anmeldepflichtig sind und somit eine Vignette brauchen, wie Fred ja schon weiter oben geschrieben hat!

Sollte sich in Sachen Führerschein/Küstenpatent etwas neues ergeben, werde ich freilich an dieser Stelle berichten!

L.G.

Edwin
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.06, 15:35
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Danke Edwin !
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  #10 (permalink)  
Alt 16.02.06, 16:16
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Hallo,

dann liest es sich halt wirklich blöd...

Ich bin momentan trotzdem dabei den SBF See zu machen (nach langem Nachdenken und hin und her), damit bin ich auf der Sicheren Seite (und der Wunsch nach mehr als 5 PS ist ja auch da )

Gruß Carsten
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