Schlauchboot führerscheinfrei ?

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Snoofy

Guest
Hallo

Kompliment, nettes Forum.

Aber nun zu meinem Problem.

Ich hab jetzt schon viel gelesen, werde aber nicht so richtig schlau.

Ich fahre im Sommer nach Kroatien und würde gerne unser Schlauchboot mitnehmen.

Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich damit so einfach fahren darf

Das Boot ist ungefähr 3 Meter lang und hat einen kleinen 4 PS Motor.

Ist also führerschein frei, oder ??? :roll: :roll: :roll:

dank euch schonmal

snoofy
 

Filip

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Aus meiner Sicht ja, Details wird Dir aber sicherlich der Fred geben können. Der ist Experte in dem Gebiet.
 
F

Fred

Guest
Zitat von Snoofy:
Das Boot ist ungefähr 3 Meter lang und hat einen kleinen 4 PS Motor.

Ist also führerschein frei, oder ??? :roll: :roll: :roll:
Das Boot ist zwar Führerscheinfrei, jedoch Vignettenpflichtig, wenn länger als 2,50m

Bezüglich der Anmeldung Deines Bootes schau bitte hier nach :

Bootsanmeldung

Unabhängig von der Führerschein- bzw. Anmeldepflicht empfehle ich dringend jedem Bootsbesitzer
den Abschluß einer Bootshaftpflichtversicherung !



(Nein - ich bekomme keine Provision )
 
S

Snoofy

Guest
Zitat von Aladin:
http://yacht.de/pdf/kroatienverordnung.pdf
Wenn ich das lese schließe ich daraus das grundsätzlich ein Schein Verlangt wird.
Hatten wir aber glaub ich an anderer Stelle schon ausführlich :)

Gruß Carsten

hmmm carsten

jetzt bin ich wieder an der Stelle, wo ich vor meinem ersten Beitrag war.

Hab die entsprechenden Stellen schon gelesen, bin aber unsicher :?

Da aber wohl Fred der Experte ist, vertraue ich mal seiner einschätzung. Wird schon irgendwie schief gehen :wink:

Aber ehrlcih gesagt, so richtig weiß ich jetzt doch nicht, was ich machen soll. :nein: :nein: :nein: :/

naja, danke auf jeden Fall
 
F

Fred

Guest
Zitat von Aladin:
http://yacht.de/pdf/kroatienverordnung.pdf

Wenn ich das lese schließe ich daraus das grundsätzlich ein Schein Verlangt wird.
Ich weiß sehr gut, was dort geschrieben steht und kenne auch die Verwirrung um dieses Thema. Deshalb hatte ich heute morgen, bevor ich meine Antwort auf die Anfrage hier geschrieben habe, nochmals eine telefonische Anfrage bei Edwin gemacht, der eine Schule für kroatische Führerscheine betreibt.
Ergebnis war meine Antwort auf die Anfrage von Snoofy.

Ich habe jedoch darüber hinaus auch noch eine Anfrage direkt in HR gemacht und werde das Ergebnis sobald ich es habe, hier schreiben.
 

Edwin

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4. Beweis dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien. Ausländische Personen die nach nationalen Bestimmungen des Staates dessen Fahne sie tragen keinen Fähigkeitsnachweis zur Wasserfahrzeugführung benötigen, müssen für Kroatien einen entsprechenden Nachweis oder Zeugnis führen, mit welchem sie beweisen, dass sie befugt und fähig sind das Wasserfahrzeug zu führen. Dieses Zeugnis ist nach gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien spätestens bis 01. Januar 2006 einzuholen.

Ich denke mal, dass Ihr Euch auf o.g. Punkt 4 der Verordnung bezieht – dazu ist zu sagen, dass diese Neuregelung lediglich besagt, dass Personen, die im Heimatland keine Führerscheinpflicht haben (wie z.B. Österreicher) seit 01.01.2006 auch einen Befähigungsnachweis erbringen müssen!

D.h. – bisher konnten (zumindest theoretisch) Österreichische Staatsbürger in Kroatien auch ohne Führerschein Boote und Yachten führen, solange die Fahrten keine kommerziellen Zwecke erfüllten und auf eigenem Kiel erfolgten. Dies ist mit der Verordnung nun per kroatischem Gesetz nicht mehr so und auch österreichische Staatsbürger (oder andere, die daheim keine FS-Pflicht haben) brauchen für führerscheinpflichtige Boote in kroatischen Gewässern einen Befähigungsnachweis. Wichtig ist dabei auch noch zu sagen, dass die Befähigungsnachweise amtlich sein müssen, und Scheine von div. Verbänden, Vereinen, Clubs etc. nicht anerkannt werden!

Dies bedeutet aber nicht, dass nun alle Boote führerscheinpflichtig sind – meinem Wissensstand nach, sind nach wie vor nur Boote ab 5 PS FS-pflichtig!

Neu hingegen ist, dass nun Boote schon ab einer Länge von 2.50m und/oder mehr als 5 kW anmeldepflichtig sind und somit eine Vignette brauchen, wie Fred ja schon weiter oben geschrieben hat!

Sollte sich in Sachen Führerschein/Küstenpatent etwas neues ergeben, werde ich freilich an dieser Stelle berichten!

L.G.

Edwin
 
A

Aladin

Guest
Hallo,

dann liest es sich halt wirklich blöd...

Ich bin momentan trotzdem dabei den SBF See zu machen (nach langem Nachdenken und hin und her), damit bin ich auf der Sicheren Seite (und der Wunsch nach mehr als 5 PS ist ja auch da :twisted: )

Gruß Carsten
 

helge

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hallo,
das ist alles recht schwierig; ich habe bei euch die datei "adriatic sea- east coast ...(betrifft vignette)
ausgedruckt und mehrfach gelesen...;
ich habe ein schlauchi 3,18m und 5ps - also vignette ja oder nein ???

es heißt dort eindeutig: eine vignette müssen boote einer länge unter 2,5 meter
ODER einer gesamten Leistung der antriebsmotoren von 5kw nicht führen !!!

...für mich heißt das - vignettenfrei !!! was sagen die profis...

ja, aladin ich habe auch den sbf-see und später binnen gemacht.
der seeschein ich wirklich hart, aber machbar und du bist auf der sicheren seite.

...die ps wie im auto- 50ps o.k. - aber es geht auch noch anders :roll: :roll: :roll:

viele grüße, helge.
 
F

Fred

Guest
Zitat von helge:
ich habe ein schlauchi 3,18m und 5ps - also vignette ja oder nein ???

es heißt dort eindeutig: eine vignette müssen boote einer länge unter 2,5 meter
ODER einer gesamten Leistung der antriebsmotoren von 5kw nicht führen !!!

...für mich heißt das - vignettenfrei !!! was sagen die profis...
Ist denn Dein Boot kürzer als (unter) 2,5m ????

Ich weiß - die Übersetzung ist schlicht besch...... ! :motz: :wall:

Die richtige, wörtliche Übersetzung (sie liegt mir hier in Papierform vor) lautet :

Keine Vignette bedarf ein Wasserfahrzeug, deren Länge nicht mehr als 2,5m und ein Wasserfahrzeug
mit Motorantrieb, dessen Gesamtleistung weniger als 5KW beträgt.


Somit ist Dein Schlaucherl Vignettenpflichtig, was auch die Erfahrung vor Ort gezeigt hat.
 

helge

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hallo fred und danke für deine antwort !!!

es ist besser im vorfeld alle probleme auszuräumen.
wenn natürlich im org. UND steht ... alles klar.
das heißt für mich - haftpflicht und anmeldung beim hafenmeister.
registriert habe ich es beim adac.

tschüß und danke, helge.
 
S

Snoofy

Guest
Also, nochmal Danke an Alle, die es nun vollends geschafft haben, mich zu verwirren :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ich werde es so machen, ich fahre einfach ohne Führerschein und werde mir eine Vignette besorgen. Und hoffen, dass dann alles klar geht....

Ist ja Urlaub und da soll ja der Spaß im Vordergrund stehen. ;D :roll: :wink:

Dank euch und ich berichte dann mal, wie es mir ergangen ist.
 
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