Hallo,
ich habe mit dem kroatischen Konsulat in Düsseldorf und Frankfurt, sowie mit der Kroatischen Zentrale für Tourismus telefoniert um es genau zu wissen, da die Angabe auf sämtlichen Seiten nicht mehr aktuell scheinen.
- EU-Heimtierausweis (ist ja klar)
- Tollwutimpfung: Jährlich... aber die Langzeitimpfung gegen Tollwut gültig 3 Jahre (die hat unser Hund letztes Jahr erhalten) ist auch gültig. Muß nur eben im EU-Heimtierausweis als gültige Impfung vermerkt sein.
- Tätowierung, hier ist zusätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich
oder alternativ
- Chip. Hier ist das tierärztliche Gesundheitszeugnis nicht erforderlich
Wenn man in Kroatien an der Küste die E65 Richtung Dubrovnik fährt, muß man ein kurzes Stück durch Bosnien und Herzegowina.
Das ist ein kurzes Stück in Höhe des Malostonski Kanals, Neum... (ca. 14 km).
Da es eine Transitstrecke ist, darf man keine Pause machen.
Dann gelten bei der Wiedereinreise nach Kroatien dieselben Bedingungen wie von Deutschland nach Kroatien. Dies aber wie gesagt nur bei der Durchreise, länger aufhalten darf man sich dann nicht in Bosnien und Herzegowina.
Diese Angaben habe ich wie gesagt telefonisch erhalten.
Wer dies auch lieber persönlich hören möchte, der sollte zum Telefon greifen.
Die Telefonnummer findet ihr hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Kroatien/VertretungenKroatien.html
Dann habe ich mich auch noch per Mail an die Außenstelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sarajewo gewendet, denn ich hatte widersprüchliche Informationen erhalten, was das Gesundheitszeugnis für Hunde nach Bosnien und Herzegowina angeht.
Auf der Seite von Auswärtigen Amt steht:
- EU-Heimtierausweis und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
Vom ADAC erhielten wir die Auskunft
- EU-Heimtierausweis und tierärztliches Gesundheitszeugnis
Aus Sarajewo erhielt ich per Mail die Auskunft, das unser Hund für die Durchreise bzw. einen kurzzeitigen AUfenthalt den EU-Heimtierausweis und den entsprechenden
Chip im Nacken benötigt- ansonsten keine weiteren Zeugnisse. Nur bei längerer Einfuhr oder geplantem Daueraufenthalt des Tiers müssen Gesundheitszeugnisse vorgelegt werden.
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Falls ihr euch selbst erkundigen wollt, findet ihr hier Kontaktadressen:
http://www.auswaertiges-amt.de/dipl...snienUndHerzegowina/DeutscheVertretungen.html
http://www.auswaertiges-amt.de/dipl...ina/Vertretungen_20BosnienUndHerzegowina.html