Registrierungspflicht in Kroatien

M

Marius

Guest
Hey Christl, 10:00 Uhr ist bei dir "später Vormittag"? ;-)

Nach einigen Weitervermittlungen und zwei neuen Telefonnummern kann ich jedenfalls nun folgendes berichten:

Im Innenministerium (odjel za strance, Abteilung Ausländer) findet man den Fall eines Wohnmobilreisenden, der im Winter bei geschlossenen Campingplätzen jeden Tag von einem Ort zum nächsten hüpft, auch recht verzwickt.

Kroatische Frau am Telefon: "Und so jemanden kennen Sie? Der fährt wirklich jeden Tag weiter zum nächsten Ort? Im Winter?"
Marius: "Jaja, kenn' ich, kenn' ich, an besonders schönen Plätzen möchte er vielleicht auch mal zwei Tage bleiben." :)

Also an solche Szenarien hat dort definitiv niemand gedacht. Grundsätzlich gilt also die Anmeldepflicht. Wenn's hart auf hart kommt. Also inklusive Abmeldung bei der Abreise, Anmeldung bei der Anreise, etc., etc. also in der Realität de facto nicht umsetzbar, das hat die MUP-Frau selbst auch so gesehen.

Als "Workaround" bietet die nette Dame an, sich am ersten Aufenthaltsort anzumelden und bei der Abreise nicht abzumelden, sondern dort die polizeiliche Anmeldung aufrecht zu erhalten und gleich auch die Kurtaxe für die Dauer des Gesamturlaubes zu entrichten. Wird man später an einem anderen Ort in Kroatien angehalten und nach der Anmeldung gefragt, dann ist man eben soeben auf einem Tagesausflug bzw auf dem Weg ans nächste Ziel. Ich hatte den Eindruck, wichtig ist, dass man überhaupt eine Anmeldung hat und dass man am Ende des Urlaubes wieder an den Anmeldeort zurückkehrt.
Oder dies zumindest vorhat ;-)

Weiters glaubt sie nciht, dass man sogleich mit einem einjährigen Einreiseverbot belegt wird, als hätte man ein Verbrechen begangen. Ihr sind keine derartigen Fälle bekannt, wo jemand mit einem einjährigen Einreiseverbot belegt worden wäre nur weil er sich nciht angemeldet hatte. Da muss schon noch Diebstahl, Schmuggel oder etwas in der Art dazukommen, also richtige Straftaten (da war also dann auch schon ein Richter im Spiel !!!). Realistisch betrachtet ist im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Aber, nunja, der oben skizzierte Workaround scheint mir doch recht anwendbar, risikolos und stabil.
 
C

Christl

Guest
Hey Christl, 10:00 Uhr ist bei dir "später Vormittag"? ;-)

ja, du Schlafmütze
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outerspace

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Hallo Marius,

Danke für Deine Informationen!
Diese sind wie bei Dir üblich praezise, aber auch augenzwinkernd charmant formuliert.

Mit dem von Dir aufgezeigten Workaround kann ich tatsaechlich leben.
Die noch übrig bleibende juristische Grauzone solte nicht zu schmerzlichen Sanktionen durch die kroatische Staatsgewalt führen - oder mein Gewissen oder Urlaubsbudget allzu sehr belasten.

Ist die Ortspolizei die richtige Stelle zur Anmeldung?
Wird dort auch die Kurtaxe entrichtet oder ist dafür eine andere kommunale Einrichtung zustaendig?

LG
Peter

p.s.:
nach Ablauf meiner Tour werde ich meine Erkenntnisse hier posten - falls ich den Thread dann noch wiederfinde...
 

weka

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Hallo Marius!

Diesen Workaround habe ich in meinem Beitrag erwähnt und ich bin damit bisher gut gefahren. Nur ist es ein Problem, ein Touristbüro zu finden, welches hier mitspielt.

Gruß Werner
 
E

ELMA

Guest
Danke für das Telefonat, das Du für uns geführt hast, Marius, und für die gelungene Zusammenfassung der Informationen ;)

Kroatische Frau am Telefon: "Und so jemanden kennen Sie? Der fährt wirklich jeden Tag weiter zum nächsten Ort? Im Winter?"
Marius: "Jaja, kenn' ich, kenn' ich,

Das war gut :lol: :gut:

Touristbüro:
Und das obendrein auch noch geöffnet hat im Winter

Ja- dann sind wir z.B. bei einer Rundreise von 7 Tagen einen ganzen Tag lang unterwegs, um das zu finden...und vielleicht einen weiteren Tag, um auf die richtige Öffnungszeit zu warten.

Ich habe mich noch nie selbst irgendwo in HR angemeldet, deshalb meine Frage: Muss man da nicht die Adresse angeben, wo man sich aufhält? Was ist, wenn ich das nicht kann, weil es keinen geöffneten CP gibt und ich ja schlecht schreiben kann: Parkplatz vor CP Oliva in Rabac (wenn der CP zu ist.)

Wie schon mal erwähnt- mir geht es absolut nicht um das Geld oder um das Sparen von Stellplatzgebühren -
aber ich werde auch weiterhin im Winter bei unseren Rundfahrten mit dem Wohnmobil riskieren, einfach so durchs Land zu fahren. Zum Ausgangsort zurückzukehren finde ich eine ziemliche Einschränkung.

Ich werde diese Frage demnächst auch mal an das Tourismusministerium schreiben. Mal sehen, ob ich Antwort bekomme.

Gruß,
ELMA
 
C

Christl

Guest
eine Möglichkeit wär noch, falls möglich, sich für die Aufenthaltsdauer bei Bekannten als privater Besuch anzumelden. Und eben von dort aus Touren zu unternehmen:rolleyes:
 
C

Christl

Guest
Hallo Elke,

ich hab bisher 3x am das Ministerium geschrieben und zwar direkt an die Mailadresse des Ministers. Die Antworten kamen jedesmal von einem Staatsekretär ( verschiedene )
 
M

Marius

Guest
Muss gleich weg, morgen wieder...
Elke ich würde es so halten wie du, und einfach losfahren. Ein 1-jähriges Einreiseverbot gibt's für sowas nicht.
Ich habe halt nachgefragt, weil die Deutschen immer alles streng korrekt nahen wollen.
Geht aber in diesem Fall schlicht und einfach nicht. :)

Oder so wie Christl sagt, das geht ja immer. :)
 

dalmatiner

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Julija

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Hallo Traudl, kein Tourist muss sich anmelden. Du meinst wohl diese tollen Vermieter, die ihre Gäste nicht anmelden?!
 
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dalmatiner

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Hallo Julia es kann der Vermieter oder der Gast muss binnen 24 Stunden anmelden z.B. wenn er mit dem Boot kommt.Gruss Traudl
 

Casa Vera

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Da habt ihr beide Recht, der Gast kann, muss sich aber nicht anmelden.
Die Anmeldepflicht obliegt aber dem Vermieter.

Wenn der Vermieter den Gast nicht bei der Tourismusbehörde anmeldet und auch in der monatlich zu machenden Vorsteuererklärung nicht angiebt, bekommt das Finanzamt auch nicht mit mit dass Umsätze getätigt wurden. Sind immerhin 25% des Umsatzes.
 
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Hallo Traudl, kein Tourist muss sich anmelden. Du meinst wohl diese tollen Vermieter, die ihre Gäste nicht anmelden?!

Hallo Julija,

Tatsächlich muss ein Ausländer generell in Kroatien gemeldet sein. Egal, ob er sich nur einen Tag oder gar ein paar Monate aufhält. Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder grosse Campingplätze machen das in der Regel für den Gast.

Wer aber eine eigene Wohnimmobilie oder ein Vikendiza besitzt ist selbst für die Anmeldung verantwortlich. Gleiches gilt für Skipper, die auf dem eigenen Boot zeitweise wohnen. Fakt ist, dass der Staat nicht nur wissen will welche und wie viele Ausländer sich in Kroatien aufhalten, sondern dass er logischerweise auch kassieren möchte.

Vor allem die Besitzer eines illegal gebauten Vikendiza melden sich in der Regel nicht an. Wie auch, wenn es weder eine Adresse, noch Hausnummer, noch Strom- oder Wasseranschluss gibt. Wo kein Kläger, da auch kein Richter…

Dazu gibt es dieses System. Der ausländische Hausbesitzer kann eine Art Daueranmeldung vereinbaren.


Grüße

Jürgen
 
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