Polizeikontrolle beim Bootfahren

Lelebi

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Hallo zusammen. Wer ist denn auf dem Wasser tatsächlich schon kontrolliert worden. Wie läuft das ab?? Also bezüglich Zulassung, Führerschein, Haftpflicht.
Mir erscheint der ganze Zulassungsaufwand für ein 5PS-Schlauchboot etwas übertrieben. Sind die Italiener genauso genau, oder gilt dort deutsches Recht, also Führerschein erst ab 3,7kw??
Danke für Antworten
Dovidenja
 
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tomse

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Hallo,

nach Aussage des Aquamarin in Medulin benötigt man einen Bootsführerschein, wenn das Boot länger als 300 cm ist und/oder mehr als 5 PS hat. Also bei 4,5 PS und 4,10 m Länge benötigt man einen Bootsführerschein.

Zur Anmeldung des Bootes muss dann nur noch der Eigentumsnachweis, die Haftpflichtversicherung und der Bootsführerschein vorgelegt werden. Sollte eines der dreien nicht dabei sein --> keine Anmeldung.

Bei einer Kontrolle werden beim Fehlen eins der Genannten von 150,00 Euro bis 250,00 Euro fällig. Bei 4 fehlenden Unterlagen können somit ca. 800,00 Euro Urlaubsgeld sinnlos ausgegeben werden.

Gruß Thomas

P.S. 3,7 kW sind 5 PS
 

Toni

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aufgenommen von mir vor ca. 3 Wochen vor Vrsar.Das Polizeiboot hat hier ein kleines Sportboot kontroliert auf welchem auch geangelt wurde.
Das Polizeiboot trägt zusätzlich ganz groß die Aufschrift "PAZIN"
nach der letzten Diskusion hier habe ich sofort zu meiner Digicam gegriffen und die Aufname gemacht,leider konnte ich es nicht größer darstellen.
DSCI0097.JPG


Auch sollte man sich nicht verleiten lassen ein kleines Boot zu mieten wenn man nicht im Besitz eines Führerscheines ist.Ich habe mich selbst nach so einer Schüssel erkundigt weil es mich interessierte ob man mich darauf hinweist diesen zum besitzen wenn man ein Boot bis 5 PS mieten will.Auf den Hinweis das man doch jetzt für alle Boote einen Führerschein braucht hat mir der Vermieter lediglich erklärt ich könne so ein Boot mieten wenn ich schon hin und wieder mal mit einem gefahren wäre.Vorher hat er mir in keinster Weise eine Andeutung gemacht.Als ich in dann Fragte:was ist wenn was pasiert, hat er mir gesagt, ich hätte recht und man dürfte diese Boote wirklich nur mit Führerschein fahren,und die Kroatische Regierung würde hier keine Rücksicht auf die Vermieter nehmen,aber man sei ja im Besitz der Boote und müsse ja auch Geld mit ihnen verdienen.
Was die Italiener angeht!! Mein Freund ist im Besitz 24 Fuß Sportbootes, in Deutschland Haftpflicht versichert.Bei einer Kontolle auf dem Gardasee konnte er diese nicht in Italienischer Ausfertigung vorlegen,worauf man sein Boot beschlagnamt hat. Erst nach 3Tagen Behördengänge einer Strafe von ca 800,-€ und einer erneuten Haftplichversicherung in Italien konnte er sein Boot wieder erhalten.Hätte er sich in Deutschland dies von seiner Versicherung für sein Urlaubsland bestätigen lassen wären Ihm diese Unanehmlichkeiten erspart geblieben.



Toni
 
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Fred

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Lieber Tomse,

lasse es doch bitte sein, falsche Informationen an Neulinge zu erteilen ! :twisted:


Zitat von tomse:
nach Aussage des Aquamarin in Medulin benötigt man(n) aber auch frau einen Bootsführerschein, wenn das Boot länger als 300 cm ist und/oder mehr als 5 PS hat. Also bei 4,5 PS und 4,10 m Länge benötigt der Bootsführer(in) einen Bootsführerschein.
Diese Aussage hat Du ganz sicher nicht von Mato Kranjevic, dem Inhaber der Aquamarin d.o.o Medulin, erhalten. Ich gehe davon aus, daß hier ein Mißverständnis vorliegt indem Du die Anmeldepflicht mit der Führerscheinpflicht verwechselst.

Der Gesetzestext (den ich im übrigen von Mato bekommen habe) lautet :

Članak 5.
(1) Plovnim objektima koji se ne upisuju u upisnik ili očevidnike, a koji imaju snagu porivnog uređaja jednaku ili manju od 5 kW mora upravljati osoba koja je osposobljena najmanje kao voditelj brodice kategorije A.

Übersetzt heißt das :

Für Boote bis 5KW Motorisierung, braucht man F-Schein klasse A

Eine anders lautende Auskunft würde Mato nie geben.
Kannst ihn ja anrufen : 00385 52 576971


Zitat von tomse:
Zur Anmeldung des Bootes muss dann nur noch der Eigentumsnachweis, die Haftpflichtversicherung und der Bootsführerschein vorgelegt werden.
Ein Eigentumsnachweis erfüllt sich in der Vorlage eines intern. Bootsscheines, der vom ADAC, DMYV und der SBV heruasgegeben wird. Ein darüber hinaus gehender Eingentumsnachweis ist nicht erforderlich !
Darüber hinaus ist auch noch eine Personenliste auszufüllen, das hast Du leider vergessen. :shock:
 

DuoSchmal

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Hatte im letzten Jahr den alten Versicherungsnachweis mit. Man kann für relativ kleines Geld in Porec neben der Kapitanerie im "Sunnyway" eine Kurzzeit-Versicherung abschließen.
Ich bin in den 15 Jahren die ich mit Boot nach Porec fahre nicht kontrolliert worden..... aber ........ Es gibt eben auch Menschen die ohne Führerschein im Auto durch die Gegend kurven. Und sooooo schwierig ist das ja mit dem Sportboot See auch nicht :lol:
 
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klaus52

Guest
Hallo liebe Forumsmitglieder,
auch meine Frau und ich, beide im mittleren Alter, fahren gerne nach Kroatien zum Campen und Bootfahren. Heute habe habe ich mich extra registriert, um zu diesem Thema eine Frage zu stellen.

Wir haben seit 1998 ein Schlauchboot, 3,60 lang mit 10 Ps Motor. Wir waren fast jedes Jahr in Kroatien und haben unser Boot immer angemeldet. Ich hatte immer alle erforderlichen Papiere vorgelegt, aber nur den Binnenführerschein. Auf dem Permit wurde vermerkt, dass alle Voraussetzungen zum fahren des Bootes erfüllt sind. Sogar meine Versicherung hat mir, auf Nachfrage, die Deckung schriftlich zugesagt, wenn ich in Kroatien mit dem Binnenschein das Permit ausgestellt bekomme und damit zum fahren Berechtigt bin. In der Führerscheinklausel der Versicherung wird auch nur von einer behördlichen Erlaubnis, nicht von einem Führerschein geschrieben. Dieses Jahr waren wir nicht in Kroatien, haben aber voriges Jahr problemlos die neue Vignette bekommen. Nun bin ich doch verunsichert, wie reagiert die Polizei auf ein Boot, wenn es bei diesen Voraussetzungen kontrolliert wird. Ist das Permit,oder neuerdings die Vignette keine behördliche Erlaubnis?Ich bin in all den Jahren noch nie kontrolliert worden und habe mir auch keine Sorgen gemacht, weil ich immer dachte, alles sei in Ordnung.

MFG Klaus
 
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Fred

Guest
Zitat von klaus52:
Sogar meine Versicherung hat mir, auf Nachfrage, die Deckung schriftlich zugesagt, wenn ich in Kroatien mit dem Binnenschein das Permit ausgestellt bekomme und damit zum fahren Berechtigt bin. In der Führerscheinklausel der Versicherung wird auch nur von einer behördlichen Erlaubnis, nicht von einem Führerschein geschrieben. Dieses Jahr waren wir nicht in Kroatien, haben aber voriges Jahr problemlos die neue Vignette bekommen. Nun bin ich doch verunsichert, wie reagiert die Polizei auf ein Boot, wenn es bei diesen Voraussetzungen kontrolliert wird. Ist das Permit,oder neuerdings die Vignette keine behördliche Erlaubnis?Ich bin in all den Jahren noch nie kontrolliert worden und habe mir auch keine Sorgen gemacht, weil ich immer dachte, alles sei in Ordnung.

MFG Klaus
Das Permit stellt eine behördliche Genehmigung dar ein Boot fahren zu dürfen - allerdings unter Auflage der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern Dir ein Hafenkapitän tatsächlich das Permit ausgestellt hat und dabei Deinen SBF-Binnen als Grundlage anerkannt hat lag das möglicherweise daran, daß er das Dokument garnicht lesen konnte. Das würde Dich jedoch bei einer poliz. Kontrolle eines anderen Beamten, der das Dokument entziffern kann, nicht vor Strafe schützen. :x
Voraussetzung zum Führen eines Wasserfahrzeuges ist der Sportbootführerschein See, oder das gleichwertige (im Sinne der Anerkennung) kroatische Patent.

Wenn Dir tatsächlich ein Sachbearbeiter schriftlich bestätigt haben soll, daß Du mit dem SBF-Binnen in Kroatien fahren darfst, dann hat er damit sicher einen Fehler begangen. Ob Dich dies bei einem evtl. Schadensfall allerdings schützen würde, wage ich zu bezweifeln.
 

Tamara98

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Zitat von F. Rink:
Lieber Tomse,

lasse es doch bitte sein, falsche Informationen an Neulinge zu erteilen ! :twisted:

Zitat von tomse:
nach Aussage des Aquamarin in Medulin benötigt man(n) aber auch frau einen Bootsführerschein, wenn das Boot länger als 300 cm ist und/oder mehr als 5 PS hat. Also bei 4,5 PS und 4,10 m Länge benötigt der Bootsführer(in) einen Bootsführerschein.
Diese Aussage hat Du ganz sicher nicht von Mato Kranjevic, dem Inhaber der Aquamarin d.o.o Medulin, erhalten. Ich gehe davon aus, daß hier ein Mißverständnis vorliegt indem Du die Anmeldepflicht mit der Führerscheinpflicht verwechselst.

Hallo F.Rink

genau diese Information hat mein Mann (tomse) im August in Medulin von Mato persönlich erhalten, er hat gefragt, was er zum Bootanmelden benötigt und hierzu hat er die oben genannte Auskunft erhalten.
Man muss einem ja nicht immer gleich unterstellen, dass man eine falsche Information an Neulinge erteilt :roll:

Viele Grüße
Marion
 
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Fred

Guest
Zitat von Tamara98:
genau diese Information hat mein Mann (tomse) im August in Medulin von Mato persönlich erhalten, er hat gefragt, was er zum Bootanmelden benötigt und hierzu hat er die oben genannte Auskunft erhalten.
Man muss einem ja nicht immer gleich unterstellen, dass man eine falsche Information an Neulinge erteilt :roll:

Viele Grüße
Marion
Liebe Marion, ich habe Dir im anderen Ordner geantwortet.
 

Tamara98

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Zitat von F. Rink:
Zitat von Tamara98:
genau diese Information hat mein Mann (tomse) im August in Medulin von Mato persönlich erhalten, er hat gefragt, was er zum Bootanmelden benötigt und hierzu hat er die oben genannte Auskunft erhalten.
Man muss einem ja nicht immer gleich unterstellen, dass man eine falsche Information an Neulinge erteilt :roll:

Viele Grüße
Marion
Liebe Marion, ich habe Dir im anderen Ordner geantwortet.

.....habe es gelesen ;)
 
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Christl

Guest
Zur Bootsanmeldung mit Binnenschein:

Ein Bekannter hatte das Boot ebenfalls mit dem Binnenschein in Pula beim LK angemeldet ( Peter war dabei ). Die blonde Sekretärin, die sehr gut deutsch spricht, hatte es schon bemerkt, das es ein Binnenschein ist und auch danach gefragt und hat dann nach Rückfrage beim LK, trotzdem das Permit ausgestellt.

Eine Woche später ist unser Bekannter in der Bucht von Medulin bei der kleinen Insel vor Pomer auf ein nicht sichtbares Teil der früheren Muschelzucht aufgefahren.
Da zufällig die Wasserpolizei mit dem großen Boot in der Marina war und das ganze offensichtlich beobachteten, kamen sie dazu und kontrollierten auch die Papiere, aber sie haben nichts beanstandet.

Glück, Zufall???

gruß Christl
 
K

klaus52

Guest
Hallo Fred,
Die ADAC Wassersportversicherung ( Weingärtner und ??? oder so ähnlich) hat mir damals auch telefonich Versicherungsschutz zugesagt, hat aber nach der schriftlichen Anfrage einen Rückzieher gemacht. Ich möchte hier auch nicht die Führerscheindiskussion neu entfachen, aber in den Versicherungsbedingungen steht nur drin; Sollte eine behördliche Genehmigung erforderlich sein, besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese Vorliegt. Auf Nachfrage, wobei ich der Versicherung angegeben habe, das ich das Permit mit dem Binnenschein ausgestellt bekomme, habe ich schriftlich für diesen Fall Versicherungsschutz bekommen, weil das Permit die behördliche Genehmigung ist. Eine Behörde, die in den Sommermonaten fast nichts anderes macht wie Fahrtgenehmigungen auszustellen, sollte sich nicht damit rausreden den Führerschein nicht zu erkennen. Es gibt auch Länder, dort ist kein Führerschein erforderlich, einige Versicherungen geben dort Versicherungsschutz, andere berufen sich auf die deutschen Vorschriften und verlangen den Schein. Die Problematik ist mir schon klar, zumal mir die Führerscheinbedingung bekannt ist. Ich finde aber, wenn das kroatische Hafenamt eine Bescheinigung ausstellt, das alle Voraussetzungen, mit mir als Bootsführer erfüllt sind, sollte auch alles seine Richtigkeit haben. Den Seeschein werde ich aber auch mal machen, ich will ja auch mal in anderen Ländern fahren.
mfg Klaus
 

helge

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Hallo Fred,

ich möchte Dir einmal Danke sagen für Deine schnellen und korrekten Antworten - es ist für Dich auch bestimmt nicht immer leicht !!!

Wir waren im Juni drei Wochen auf dem Lanterna-Camp (...so ungefähr das 10. mal) und habe mein Boot in Porec angemeldet. Um es zu vereinfachen habe ich ein Foto vom Boot mit genommen;
SBF-See; IBS; Haftpflicht. Nur die Personenliste mußte ich neu schreiben, da man ein etwas anderes Formular benutzte.
1. ICH / 2. meine Frau / 3.-5. Frei für andere Personen.
Das hat keine 20 min. gedauert. Aber davor und darin Diskussionen OHNE ENDE und jeder wußte es besser. Ich bin eilig zurück und auf See.
Ich hatte Glück das es arbeitsmäßig so gepasst hat und war im September noch einmal für ca. drei Wochen in Lanterna.
Mir ist da auf See mehrfach aufgefallen, die Polizei war ständig unterwegs !!! Erst ein sehr schnelles Polizei-Schlauchboot und dann ein nicht langsameres Polizei-Boot. Novigrad nach Cevar Porat und weiter Richtung Porec und...
Ich wurde nicht kontrolliert, aber man schaute bei der Vorbeifahrt auf das Boots-Kennzeichen und nach der Vignette.

Es war wieder TOP in Istrien und ...bis 2007 - ich kann jeden nur empfehlen, sich an die Gesetze zu halten. Hier bekommt man die aktuellsten Infos von den CRO-Experten.

Schöne Grüße, Helge.
 
F

Fred

Guest
Zitat von klaus52:
Hallo Fred,
Die ADAC Wassersportversicherung ( Weingärtner und ??? oder so ähnlich) hat mir damals auch telefonich Versicherungsschutz zugesagt, hat aber nach der schriftlichen Anfrage einen Rückzieher gemacht. Ich möchte hier auch nicht die Führerscheindiskussion neu entfachen, aber in den Versicherungsbedingungen steht nur drin; Sollte eine behördliche Genehmigung erforderlich sein, besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese Vorliegt. Auf Nachfrage, wobei ich der Versicherung angegeben habe, das ich das Permit mit dem Binnenschein ausgestellt bekomme, habe ich schriftlich für diesen Fall Versicherungsschutz bekommen, weil das Permit die behördliche Genehmigung ist. Eine Behörde, die in den Sommermonaten fast nichts anderes macht wie Fahrtgenehmigungen auszustellen, sollte sich nicht damit rausreden den Führerschein nicht zu erkennen.
Hallo Klaus,

nochmal kurz zum Abschluß :

Die Vignette (ehemals Permit) ist nichts anderes, als das "Eintrittsgeld" für Wassersportler. Das hat insofern nichts mit einer "behördlichen Genehmigung" zu tun, als grundsätzlich vorausgesetzt wird, daß ein gültiges Bootspatent für das Fahrgebiet vorliegt.

Das Schreiben Deiner Versicherung würde mich doch wirklich äußerst interessieren, könntest Du mir das bitte mal faxen ?

Übrigens - der ADAC hat keine eigene Versicherung, sondern tritt lediglich als Makler auf. :wink:
Ich habe mich mittlerweile "schlau" gemacht (danke Burki !) bezüglich falsch gemachter Zusagen von Versicherungssachbearbeitern. Demzufolge muß die Versicherung dann auch bei einer falschen schriftlichen Auskunft einen evtl. Schaden regulieren.
 

Filip

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Hallo Fred, ich möchte Dir an dieser Stelle für den tollen Support, den Du den Bootfans und die, die es noch werden wollen, leistest. Ich erhalte sehr häufig PNs voller Dank für die guten Informationen in unserem Forum. Einen großen Beitrag leistest Du mit den guten Infos rund um das Thema Bootfahren in Kroatien.

In diesem Sinne, weiter so!
 
F

Fred

Guest
Vielen Dank für die Blumen Filip ! :wink:

Es tut irgendwo gut, daß jemand mein Bemühen hier um Informationen rund ums Bootsfahren positiv zur Kenntnis nimmt. :gut:
 
F

Fred

Guest
Zitat von klaus52:
Auf Nachfrage, wobei ich der Versicherung angegeben habe, das ich das Permit mit dem Binnenschein ausgestellt bekomme, habe ich schriftlich für diesen Fall Versicherungsschutz bekommen, weil das Permit die behördliche Genehmigung ist.
Hallo Klaus,

danke für Deine Faxe.
Aus dem Schreiben der Versicherung geht hervor, daß sie Dir Versicherungsschutz für das Fahrgebiet Kroatien erteilt !

Bezüglich Führerschein gibt es in dem Schreiben eine eindeutige Formulierung : "Wie im Schreiben vom XX.XX.XXX bereits ausgeführt besteht der Versicherungsschutz nur, wenn der verantwortliche Führer des Bootes bei Eintritt des Versicherungsfalles die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt."

Diese behördlich vorgeschriebene Erlaubnis ist für Kroatien entweder der deutsche SBF-See oder das kroatische Küstenpatent Kat. A oder Kat. B.

Das ehemalige Permit, jetzt Vignette ist, wie schon vorher ausgeführt, die grundsätzliche Erlaubnis in Kroatien ein Boots zu fahren, aber unter der Voraussetzung, daß ein gültiges Patent vorliegt.

Dies geht ja auch aus den einschlägigen Links wie z.B. des ADAC oder der hier von mir genannten Kroatienverordnung genau so hervor.

Ich hoffe, daß ich jetzt diesbezüglich Klarheit verschaffen konnte. :wink:
 
K

klaus52

Guest
Hallo Fred,
die Versicherung schreibt aber auch; Wenn sie durch das Permit die Fahrterlaubnis bekommen haben, erteilen wir ihnen Versicherungsschutz für Kroatien. Ich habe Dir das Schreiben gefaxt und Du hast es gelesen. Das ich der Versicherung mitgeteilt habe das ich nur den Binnenschein habe hast du auch gelesen Auf dem Permit habe ich Dir die Stelle angezeichnet, da steht : Bedingungserfüllung der Verordnug über Einlauf von Jachten und Booten, die für Erholung und Sport bestimmt sind. Wenn die Papiere dort nicht auf die Gültigkeit überprüft werden, warum muss ich sie dort vorlegen.Wie ich schon geschrieben habe, möchte ich hier keine " mach den Seeschein" diskussionen loslösen, sondern einfach mal darüber informieren, dass eine grosse Anzahl von Booten in Kroatien so herumfahren und es nicht in Ordnung ist, wenn das Hafenamt nur mit gültigem Führerschein die Fahrterlaubnis ausstellt und der Binnenschein dabei in Ordnung ist. Wenn Boote ohne den Seeschein keine Anmeldung bekommen würden, wüsste jeder auf was er sich einlässt, wenn er ohne Schein fährt. Da würde aber viel Geld in der Kasse fehlen. Ansonsten gebe ich Dir natürlich Recht und es ist ein Risiko unter diesen Voraussetzungen mit dem Boot zu Fahren. Aber in Ordnung ist diese Vorgehensweise in Kroatien nicht.
MFG Klaus
Ps, hast Du nicht einmal geschrieben, der ADAC schreibt viel was nicht stimmt?
 
F

Fred

Guest
Zitat von klaus52:
Hallo Fred,
die Versicherung schreibt aber auch; Wenn sie durch das Permit die Fahrterlaubnis bekommen haben, erteilen wir ihnen Versicherungsschutz für Kroatien.

Hallo Klaus,

ich wiederhole nochmals :

Das ehemalige Permit, jetzt Vignette ist, wie schon vorher ausgeführt, die grundsätzliche Erlaubnis in Kroatien ein Boots zu fahren, aber unter der Voraussetzung, daß ein gültiges Patent vorliegt.

Also setzt Deine Versicherung voraus, daß Du das erforderliche, gültige Patent für Kroatien hast !
Von einem Binnenschein ist in dem Schreiben Deiner Versicherung überhaupt nicht die Rede !

Du verwechselt permanent die Fakten !

Ich hoffe, daß Du das jetzt verstanden hast, ansonsten müssen wir das nochmals telefonisch versuchen .... :roll:
 
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