Hallo Fred,
Die ADAC Wassersportversicherung ( Weingärtner und ??? oder so ähnlich) hat mir damals auch telefonich Versicherungsschutz zugesagt, hat aber nach der schriftlichen Anfrage einen Rückzieher gemacht. Ich möchte hier auch nicht die Führerscheindiskussion neu entfachen, aber in den Versicherungsbedingungen steht nur drin; Sollte eine behördliche Genehmigung erforderlich sein, besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese Vorliegt. Auf Nachfrage, wobei ich der Versicherung angegeben habe, das ich das Permit mit dem Binnenschein ausgestellt bekomme, habe ich schriftlich für diesen Fall Versicherungsschutz bekommen, weil das Permit die behördliche Genehmigung ist. Eine Behörde, die in den Sommermonaten fast nichts anderes macht wie Fahrtgenehmigungen auszustellen, sollte sich nicht damit rausreden den Führerschein nicht zu erkennen. Es gibt auch Länder, dort ist kein Führerschein erforderlich, einige Versicherungen geben dort Versicherungsschutz, andere berufen sich auf die deutschen Vorschriften und verlangen den Schein. Die Problematik ist mir schon klar, zumal mir die Führerscheinbedingung bekannt ist. Ich finde aber, wenn das kroatische Hafenamt eine Bescheinigung ausstellt, das alle Voraussetzungen, mit mir als Bootsführer erfüllt sind, sollte auch alles seine Richtigkeit haben. Den Seeschein werde ich aber auch mal machen, ich will ja auch mal in anderen Ländern fahren.
mfg Klaus