Pflichtkrankenversicherung (obvezno zdravstveno osiguranje)

Pferdemädchen

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Hallo Ihr Lieben,

es wäre schön, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Könnt Ihr mir Informationen zu den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Kroatien geben? Ich suche gerade nach einem Beitragssatz aber finde nur die Kosten der Zusatzversicherung > Ergänzende Krankenversicherung (dopunsko zdravstveno osiguranje).
Zur Pflichtkrankenversicherung (obvezno zdravstveno osiguranje) fonde ich keine Beitragssätze. Ist es wie in Deutschland in % zum Einkommen? Irgendwo muss es doch veröffentlicht werden.

Ich wäre für Informationen dankbar.

Viele Grüße
Nikolina

P.S.: Ich weiß nicht on ich das Thema richtig positioniert habe.
 

claus-juergen

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hallo Nikolina,

ich habe das Thema von den Reiseberichten zur "Wirtschaft und Politik" verschoben.

Allerdings kann ich dir zur Thematik keine Auskünfte geben. Aber die kommen schon noch von kompetenten Usern... :)

grüsse

jürgen
 

jadran

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In der Regel will Dr. med nach seiner bei Dir durchgeführten Untersuchung, nur bares von Dir.

Die Rechnung kannst aber bei Deiner Versicherung einreichen, möglich bekommst aber nicht alles.
Krankenhaus kann ich Dir nicht beantworten.

jadran
 

Pferdemädchen

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Lieber Jadran,

danke, nun das ist vermutlich dann wie es dann praktisch läuft.

Aber daneben gibt es ja auch rechtliche Vorschriften, die man zu beachten hat. Entweder möchte die GKV in Deutschland oder die Kroatische, Geld sehen, weil es in beiden Ländern eine Pflichtversicherung gibt.

Ich habe mit verschiedenen Stellen gesprochen, in Deutschland und in Kroatien. Bisher ist noch nicht klar, in welchem Land ich überhaupt sozialversicherungsrechtlich zu versichern sei, weil ich in Kroatien arbeite im Homeoffice. Aber nicht für eine kroatische Firma, sondern meine die Ihre Betriebsstätte in Deutschland hat.

Liebe Grüße
Nikolina
 

dalmatiner

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Hallo Nikolina,
es kommt darauf an ob Du Pflichtversichert oder freiwillig versichert bist.Spreche das auch mit Deinem Steuerberater durch.Plichtversicherte in Deutschland sind auch in Kroatien durch ein Abkommen versichert.Gruss Traudl
 

Pferdemädchen

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Liebe Traudl,
Danke.
Meine Steuerberaterin macht für uns so etwas nicht. Sie regelt für mich andere Themen.
Ich habe in diesem Zusammenhang schon soweit alle kontaktiert, die sich auskennen oder eben auch nicht ;). Ich bin in der GKV in Deutschland und habe auch schon Kontakt mit der https://hzzo.hr/
Wird sich nächste Woche schon klären. Man ist sich noch uneinig, welchem Land ich zuzuordnen sei. Heute so, morgen so.
Liebe Grüße
Nikolina
 
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Pferdemädchen

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@Pferdemädchen ,

Nikolina,konnte die AHK dir auch nicht weiter helfen?
Liebe Kastela,
ich habe heute früh mit verschiedenen Verbindungstellen, der https://hzzo.hr/ und mehrfach mit meiner eigenen GKV sowie den fürs Ausland zuständigen gesprochen. Ich dachte ich rufe eben gleich bei den zuständigen Stellen an. Und daher hatte ich die AHK noch gar nicht kontaktieren können. Da werde ich mich dann mal am Montag melden, wenn sich noch keine Einigkeit eingestellt hat.
Liebe Grüße
Nikolina
 

Pferdemädchen

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Ich danke euch allen. Ich warte nun auf die Information der zuständigen Stellen. Ich habe auch schon viele Infos dort erhalten, die manchmal etwas gegensätzlich waren.
 
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jadran

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Liebes Pferdemädchen,

in Deiner Sache sag ich mal ein Sonderfall. Ich bin mal gespannt, wie hier Lösung möglich sein könnte. In der Regel bist doch privat in Deiner Sache versichert.

Traudl, Deine Antwort ist klar und richtig, nur wie wird es umgesetzt?

Bar auf die Hand

Wie im Leben , bist krank hast du Probleme, deine dir zustehenden Leistung in deiner Versicherung durch zu setzen.
Kannst es nicht selber, muss du einen haben, der das für dich erledigt.
Kannst du es nicht, hast Pech.
Alt sein ist, ein Problem.
Alt und krank ein größeres Problem.
Alt und krank ohne Geld, ein noch viel größeres Problem.


Jadran
 

Pferdemädchen

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Hallo Jadran,

ich habe nun auch Infos gefunden zu den Beitragssätzen in Kroatien. Das war meine erste Frage, bzw. ich wollte es wissen.
"Seit dem 1. Januar 2019 liegt der Beitrag bei 16,5 Prozent. Darüber hinaus werden 0,5 Prozent für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten entrichtet. Selbstständige zahlen einen separat gesetzlich definierten Beitrag."
Also alles in allem auch ziemlich hoch.

Schönen Abend noch :)
 
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Heiko705

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Heiko705

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Meines Erachtens nach mangelt es an der Tatsache, dass eine zeitliche Befristung der Tätigkeit im Ausland vorliegen muss. Bei Dir ist das doch dauerhaft, oder?

Wie gesagt: Lies Dir das mal selbst durch. Ich arbeite zwar bei einer Krankenkasse, habe mit solchen Fällen jedoch schon länger nichts mehr zu tun gehabt.
 

Pferdemädchen

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Danke Heiko,

die TK erklärt es wirklich gut.
Für meinen Mann ist es recht klar, da konnte mir auch meine Versicherung schon eine Auskunft geben. Nur für mich muss ich noch etwas genauer schauen, aber da scheint es hier bei der TK auch eine Erklärung geben. Das kann ich dann direkt mit meiner Versicherung besprechen.
Liebe Grüße
Nikolina
 

Pferdemädchen

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Meines Erachtens nach mangelt es an der Tatsache, dass eine zeitliche Befristung der Tätigkeit im Ausland vorliegen muss. Bei Dir ist das doch dauerhaft, oder?
Es geht auch darum, wo die Arbeit die man macht "verwertet" wird. Also, wenn man für ein deutsches Unternehmen arbeitet und die Arbeit auch in Deutschland verwertet wird, dann könnte es sein, dass dann auch in Deutschland das Sozialversicherungssystem greift. Entsendet wird bei uns keiner ... und es ist auch keine Befristung. Nun, wir müssen mal schauen, was sich letzlich umsetzen lässt.
 
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