Viele, die eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Kroatien besitzen kennen das Problem. Aus Kostengründen haben sich viele eine Hausverwaltung gespart und irgendwann ging dann der Ärger los. Dem Eigentümer ganz oben regnet es beim Dach hinein was allen anderen darunter Wohnenden egal ist. Dem im Erdgeschoß kommt der Inhalt der Septica aus dem Klo heraus was wiederum allen darüber Wohnenden egal ist. Seit einiger Zeit muß zwingend auch bei kleinen Anlagen mit bis zu vier Wohneinheiten ein Hausverwalter bestellt werden der sich um diese Dinge wie bei uns auch kümmert.
"Das Gebäudeverwaltungs- und Instandhaltungsgesetz schreibt vor, dass auch kleine Gebäude mit bis zu vier Wohnungen einen Verwalter bestellen müssen. Dies ist jedoch im Gesetz nicht eindeutig formuliert, was viele Miteigentümer kleiner Gebäude verwirrt hat, da sie bisher auf der Grundlage einer Eigentümervereinbarung gehandelt haben...Miteigentümer von Gebäuden sind verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen. Falls für das Gebäude kein Verwalter bestellt ist, ist die lokale Selbstverwaltungseinheit gemäß dem Gesetz verpflichtet, von Amts wegen einen Verwalter zu bestellen, erklärt das Ministerium für Bauwesen und Staatseigentum und erinnert daran, dass bereits vor Inkrafttreten des neuen Gebäudeverwaltungs- und Instandhaltungsgesetzes und auf der Grundlage des Eigentums- und sonstigen dinglichen Rechtsgesetzes insbesondere für Gebäude mit vier oder mehr Wohnungen eine Pflicht zur Bestellung eines Verwalters und zur Bildung einer gemeinsamen Rücklage bestand."
Hält man sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben juckt das anscheinend auch keinen. Was soll eine Vorschrift die bei Verstoß nicht bußgeldbewehrt ist?
"Wichtig ist, dass es keine Sanktionen oder Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten für Miteigentümer gibt, wenn sie keinen Manager haben, merkt Bodul an."
grüsse
jürgen
"Das Gebäudeverwaltungs- und Instandhaltungsgesetz schreibt vor, dass auch kleine Gebäude mit bis zu vier Wohnungen einen Verwalter bestellen müssen. Dies ist jedoch im Gesetz nicht eindeutig formuliert, was viele Miteigentümer kleiner Gebäude verwirrt hat, da sie bisher auf der Grundlage einer Eigentümervereinbarung gehandelt haben...Miteigentümer von Gebäuden sind verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen. Falls für das Gebäude kein Verwalter bestellt ist, ist die lokale Selbstverwaltungseinheit gemäß dem Gesetz verpflichtet, von Amts wegen einen Verwalter zu bestellen, erklärt das Ministerium für Bauwesen und Staatseigentum und erinnert daran, dass bereits vor Inkrafttreten des neuen Gebäudeverwaltungs- und Instandhaltungsgesetzes und auf der Grundlage des Eigentums- und sonstigen dinglichen Rechtsgesetzes insbesondere für Gebäude mit vier oder mehr Wohnungen eine Pflicht zur Bestellung eines Verwalters und zur Bildung einer gemeinsamen Rücklage bestand."
Hält man sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben juckt das anscheinend auch keinen. Was soll eine Vorschrift die bei Verstoß nicht bußgeldbewehrt ist?
"Wichtig ist, dass es keine Sanktionen oder Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten für Miteigentümer gibt, wenn sie keinen Manager haben, merkt Bodul an."
Promjena pravila: Male zgrade ne mogu više funkcionirati bez upravitelja
Zakonom o upravljanju i održavanju zgrada predviđeno je da i male zgrade do četiri stana također moraju imenovati upravitelja, iako to nije jasno naznačeno u zakonu, što je mnoge suvlasnike malih zgrada zbunilo jer su dosad funkcionirali na temelju međuvlasničkog ugovora.
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jürgen