Nachweis der Seetüchtigkeit

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wolli.k

Guest
Hallo,

durch die Beiträge zur Crew- und Personenliste habe ich in den einschlägigen Dokumenten etwas über den Nachweis der Seetüchtigkeit des Bootes gelesen.

Beim, zugegeben flüchigem, Durchsehen des Forums habe ich dazu nichts gefunden.

Folgende Fragen:

Wie ist der Nachweis bei einem in D zugelassenen Boot zu erbringen und wer stellt ihn aus (Kosten) ?

Ist, wenn dieser Nachweis nicht vorhanden war, schon einmal jemand durch die kroatischen Behörden geprüft worden und was kostet das ?

Wird das kontrolliert?

L.G.
Wolli
 
F

Fred

Guest
AW: Nachweis der Seetüchtigkeit

Folgende Fragen:

Wie ist der Nachweis bei einem in D zugelassenen Boot zu erbringen und wer stellt ihn aus (Kosten) ?
Der Nachweis der Seetüchtigkeit ist durch die Vorlage des internationalen Bootsscheines des DMYV oder des ADAC, sowie durch den Seebrief erbracht.
Da diese Dokumente bei der Bootsanmeldung dem Hafenkapitän automatisch vorgelegt werden müssen, ist damit die Seetüchtigkeit nachgewiesen, eine nachfolgende Kontrolle erfolgt nicht.

Deutsche Bootsregistrierungen der einzelnen WSA sind demnach keine internationale Bootsscheine, werden jedoch in Kroatien stillschweigend geduldet und sind somit auch (unverständlicherweise) auch Nachweise der Seetüchtigkeit. naja :rolleyes:
 
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wolli.k

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AW: Nachweis der Seetüchtigkeit

Hallo Fred,

Danke vielmals. Das ist eine gute und erschöpfende Auskunft.

L.G.
Wolli
 

Goldie

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AW: Nachweis der Seetüchtigkeit

Deutsche Bootsregistrierungen der einzelnen WSA sind demnach keine internationale Bootsscheine, werden jedoch in Kroatien stillschweigend anerkannt und sind somit auch (unverständlicherweise) auch Nachweise der Seetüchtigkeit. naja :rolleyes:

Fred,

natürlich hast Du recht damit, daß deutsche Bootsregistrierungen der einzelnen WSA keine INTERNATIONALEN Bootsscheine sind. Aber warum sie kein Nachweis der Seetüchtigkeit sein sollen, können wir nicht nachvollziehen.
Denn auch beim WSA muß man eine Konformitätsbescheinigung einreichen.
Bei Anmeldung beim ADAC oder DMYV wird doch auch nicht mehr betr. Seetüchtigkeit gemacht/verlangt, wenn bei Anmeldung eine Konformitätsbescheinigung mit eingereicht wird. Zudem sind beide ein Club/Verband und kein Amt, wie ein WSA.

Liegen wir nach Deiner Meinung falsch? Wenn ja, dann lasse Dich bitte entsprechend hierzu aus. :D
 
F

Fred

Guest
AW: Nachweis der Seetüchtigkeit

Fred,

natürlich hast Du recht damit, daß deutsche Bootsregistrierungen der einzelnen WSA keine INTERNATIONALEN Bootsscheine sind. Aber warum sie kein Nachweis der Seetüchtigkeit sein sollen, können wir nicht nachvollziehen.
Denn auch beim WSA muß man eine Konformitätsbescheinigung einreichen.
Die WSA sind die einzelnen Wasserschiffahrtsämter an deutschen Binnengewässern und unterliegen der ==> Binnenschifffahrtstrassenverordnung Somit sind die Bootsscheine der WSA auch keine internationalen Bootsscheine und ein Nachweis der Seetüchtigkeit ist nicht erforderlich. Daß man ein CE-Zertifikat bei einer WSA- Bootsanmeldung vorlegen muß, hat diesbezüglich nicht die Bedeutung der Seetüchtigkeit, sondern das ist EU-Recht.

Bei Anmeldung beim ADAC oder DMYV wird doch auch nicht mehr betr. Seetüchtigkeit gemacht/verlangt, wenn bei Anmeldung eine Konformitätsbescheinigung mit eingereicht wird. Zudem sind beide ein Club/Verband und kein Amt, wie ein WSA.
Da unterliegst Du einem kleinen Irrtum. Rein rechtlich betrachtet stehen diese beiden Verbände diesbezüglich sogar über den WSA, denn sie sind vom BMVBS = Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragt und bevollmächtigt, diese internationalen Bootsscheine auszustellen.

Alles klar ? ;)
 
W

wolli.k

Guest
AW: Nachweis der Seetüchtigkeit

Hallo,

ist ja alles recht interessant.
Meine Bootsanmeldung habe ich beim WSA gemacht, einfach um Gebühren zusparen. Akzeptiert wird sie ja.

Die wirkliche Seetüchtigkeit wird aber von keinem der Ämter geprüft. Insofern macht die Akzeptanz durch Kroatien auch Sinn.

Haben wir da vielleicht eine Marktlücke gefunden?

Gruß
Wolli
 

OQ13

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AW: Nachweis der Seetüchtigkeit

Das für das Ausland des IBS vom ADAC oder DMYV alle 2 Jahre für eine Verlängerung mit Gebühren von 18 EUR verrechnet wird, ist reine Geldschneiderei..... denn es hat keinen Sinn, ohne Kontrolle....
 
M

Mato

Guest
AW: Nachweis der Seetüchtigkeit

Das für das Ausland des IBS vom ADAC oder DMYV alle 2 Jahre für eine Verlängerung mit Gebühren von 18 EUR verrechnet wird, ist reine Geldschneiderei..... denn es hat keinen Sinn, ohne Kontrolle....

Das stimmt, das das eine Geldschneiderei ist. Ich muß in Kroatien meine Verlängerung nach 5 Jahren machen. und kostet mich knapp 150,- Kuna.:D
Noch. Aber, wie lange?:eek:

Mato
 
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