Kvarner Bucht Immobilie

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AdriaFan99

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Guten Morgen zusammen,

wir sind hier neu, erstmal herzlichen Dank für die Aufnahme. Ein tolles und informatives Forum.

Wir wollen eine Wohnung in der Kvarner Bucht erwerben. Aktuell wird ein Vorvertrag dazu angefertigt. Wir waren für die Besichtigung vor Ort und haben uns mehrere Objekte zeigen lassen. Bei dem Objekt was uns gefallen hat und auf welches die Wahl fiel, wurde ein Haus komplett neu saniert und in 4 Parteien/Wohnungen aufgeteilt.Makler hat den Sitz in Deutschland und arbeitet mit Partneragenturen vor Ort zusammen. Ich hoffe auf ein paar Tipps, auf was wir intensiv achten sollten. Grundbuchauszug habe ich mir online geholt, soweit ich sehe eigentlich alles i.O. Es ist der Eigentümer, der auch im Vorvertrag steht eingetragen (eine doo). Keine Plombe. Tereta nema! steht auch drin.

- Was mir immer noch nicht so richtig klar ist, ob zum Vorvertrag schon eine OIB notwendig ist. Man findet oft unterschiedliche Aussagen. Der Makler meint erst zum Hauptvertrag, aber irgendwie habe ich noch keine wirklich verlässliche Info rausbekommen.

- Auch im Bezug auf eine Vormerkung im Grundbuch meinte der Makler, das wird da beim Vorvetrag nicht gemacht und kommt erst mit Hauptvertrag. Der Eigentümer (eine doo) muss erst die Etagierung durchführen. Stimmt das so?
Ist doch komisch wenn ich eine 10% Anzahlung leiste, aber keinerlei Sicherheit in der Hand habe.

- Auch steht im Vorvertrag nichts von einem Notartermin drin. Wäre das nicht üblich?

- Die Anzahlung und Restbetrag haben eine Zahlungsfrist von 5 Arbeitstagen. Ist das üblich?

- Beträge sind in € festgeschrieben und müssen in Kuna equivalent beim Verkäufer eingehen. Hat jemand einen Tipp wie ich das bewerkstellige, oder sollte das meine Bank unproblematisch machen können wenn ich die Info so weitergebe?

- Es muss ja noch einiges gemacht werden: Etagierung, Installation von Zählern, Anschluss an öffentliche Kanalisation. Steht auch alles im Vorverteag drin, dass der Verkäufer das alles auf eigene Kosten zum Hauptvertrag erledigen muss. Der Hauptvertragsabschluss ist auf spätestens November datiert im Vorvertrag, aber es steht nichts drin bis wann die Übergabe nach Zahlung des Restbetrages erfolgen muss. Wäre es wichtig das reinzuschreiben, oder erst im Hauptvertrag genau definieren lassen?

Ich verstehe inzwischen, dass ich wohl einen Unabhängigen Anwalt mir suchen muss (auch wenn mir der Makler empfohlen wurde). Für Tipps jeglicher Art bin ich dennoch sehr sehr dankbar, da wir totale Neulinge sind und nichts falsch machen wollen.

Vielen Dank vorab schon mal
 

burki

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Ich habe das Thema geschlossen, wurde doppelt erstellt.
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burki
 
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