Grundbuch und Katasteramt

mondi3

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Baugenehmigungen ist vorhanden es fehlt im Grundbuch die Eintragung der uporabna dozvola. Es gibt dafür zwar einen Bescheid von 2013, dieser wurde aber nicht ins Grundbuch eingetragen. So hat es mir mein Anwalt zumindest erklärt ‍♂️.
 

claus-juergen

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Hallo Mondi,

das ist dann das kleinere Problem. Dafür sollte der Anwalt kompetent sein. Zur Not muss der Plan von einem Architekten ergänzt und beim Bauamt der Zupanja nachgereicht werden. Du kannst dem Anwalt eine notarielle Vollmacht erteilen, so dass er dich gegenüber der Zupanja vertritt.

In ein paar Monaten solltest du das Papier haben. Das wird dann ins Grundbuch eingetragen. Auch darum kümmert sich dein Anwalt.

Grüsse aus dem sonnigen Liznjan von

Jürgen
 
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gaula

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Für die Legalisierung gab es soweit ich weiß, in den letzten Jahren ein Zeitfenster bzw. eine Frist, bis zu der die Legalisierung beantragt werden musste.

Dazu wurde das Grundstück vom Geometer vermessen und von einem Architekten ein Plan der gesamten Gebäude auf dem Grundstück, inclusive Pool, erstellt.
Zu diesen Kosten kam noch - wie Jürgen schon geschrieben hat, eine Gebühr dazu. Bei uns hat das Ganze der Architekt abgewickelt.

Bis wir den Bescheid erhalten haben, hat es aber eine ziemlich lange Zeit gedauert, wenn ich mich recht erinnere, minimum ein 3/4 Jahr, weil zu dieser Zeit xtausende Leute die Möglichkeit der Legalisierung genutzt haben.
 

jerka

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guten morgen zusammen,
sehr gerne möchte ich einen anwalt bevollmächtigen für uns grundstücksverhältnisse, bzw. eintragungen durchzuführen. dafür gibt es sicher ein formblatt. ist es ratsam die punkte dort aufzuführen, oder langt es wenn dort steht, dass er die vollmacht hat uns generell zu vertreten?
kann man so eine vollmacht auf kroatisch irgendwo runterladen?
danke für eure hilfe jerka
 

claus-juergen

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guten morgen zusammen,
sehr gerne möchte ich einen anwalt bevollmächtigen für uns grundstücksverhältnisse, bzw. eintragungen durchzuführen. dafür gibt es sicher ein formblatt. ist es ratsam die punkte dort aufzuführen, oder langt es wenn dort steht, dass er die vollmacht hat uns generell zu vertreten?
kann man so eine vollmacht auf kroatisch irgendwo runterladen?
danke für eure hilfe jerka

Hallo Jerka,

Hier bringst du etwas durcheinander. Eintragungen im Grundbuch kann nicht der Anwalt sondern nur ein Notar vornehmen. Grundsätzlich kannst du selbst ins Grundbuch sehen. Der Anwalt kann oder sollte für dich prüfen ob Grundbuch und Kataster mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt.

Um einen Anwalt zu beauftragen hat wohl jeder sein eigenes Formblatt dazu.

Grüße

Jürgen
 
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jerka

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danke dir jürgen,
ich will einen anwalt mit all den dingen betrauen. zunächst überprüfen & dann über einen notar eintragen lassen.
ich habe selber schon nachgesehen & hier gibt es historische plomben.
sollte auf dem formblatt alles henau stehen oder langt es wenn die parzellen um die es geht aufgeführt sind?
freue mich auf deinen rat
jerka
 

claus-juergen

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ich will einen anwalt mit all den dingen betrauen. zunächst überprüfen & dann über einen notar eintragen lassen.
ich habe selber schon nachgesehen & hier gibt es historische plomben.
sollte auf dem formblatt alles henau stehen oder langt es wenn die parzellen um die es geht aufgeführt sind?…

Hallo jerka,

Da du ja sprachkundig bist würde ich einen genauen Auftrag erteilen was der Anwalt für dich machen soll. Dazu unbedingt auch über die Kosten sprechen. Auch in Kroatien finden Anwälte in ihren verzwickten Regeln immer neue Dinge die vom Klienten zu bezahlen sind.

Was sind „historische Plomben“?

Grüße

Jürgen
 

jadran

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Jürgen

historische Plomben ?

Altlasten, in der Regel aus der Familie, Tausch von Grundstücken, Nutzungsrechte, anstehende Klagen, Eigentum nicht geklärt usw.


Oft sind es nur verstorbene, dann kommen die Kinder, oder die Familie ist im Ausland. Stellenweise fallen die auch nach 10 Jahren raus.

Es gibt da keine Grenzen.

Der Gesetzgeber kennt diese Probleme, arbeitet an dem Problem.

Jadran
 
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jerka

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danke jadran,
genauso ist es. ich blicke da aber nicht mehr durch & so gut kann ich die sprache leider nicht, da ich in deutschland aufgewachsen bin. das soll eben der anwalt klären so mein gedanke. da ich nicht genau weiß was er dafür alles machen muss (geometar, notar,etc.) habe ich in die vollmacht einfach: klärung der eigentumsverhältnisse die dazugehörige flächenbezeichnung „zk-nummer“ und die bitte um eintragung des hauses ins grundbuch geschrieben.
passt das?
danke im vorfeld jerka
 

jadran

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Eine Einsicht zur Klärung der Eigentumsverhältnisse ist leicht und einfach, das kannst selber lösen, nur damit alleine kommst nicht viel weiter.
Wenn dir aber schon die Plomben bekannt sind ( Aktive Plombe ) dann sollten dir die Eigentumsverhältnisse bekannt sein.

Izvadak Iz zemljisne Knjige

A) VRT usw. + Kuca mit Nummern in qm usw.

B) ( suvlasnicki dio: ) Eigentümer Name OBI: Nr. mit Anschrift + Anteilig, In der Regel ohne Grenze haha

lass das von einem Rechtsanwalt + Notar klären + lösen.

hier ist sparen falsch

viel Spassssss Jadran
 
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jerka

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danke dir, so werde ich es machen.
die vollmacht dafür bekommt er die tage.
sonnige grüsse jerka
 

Durran

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Hier mal zur Klarstellung.

Beratung beim Notar ist in Deutschland absolut kostenlos. Er vertritt damit ja hoheitliche Aufgaben und wird auch vom Staat ernannt.

Egal ob eine Erbrechtsberatung oder Fragen übers Grundbuch bis hin zum Kaufvertrag. Bei einem deutschen Notar immer kostenlos.
Das nur mal zur Info!
 
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Milan

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Dann schau doch mal ins GNotKG KV 24200.
 

jerka

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danke für die anteilnahme,
der anwalt hat nun die vollmacht & klärt hoffentlich die themen.
grundbuch, kataster & notar.
lieben gruss jerka
 
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