Tommi&Caro
aktives Mitglied
Ich wurde von einem Bekannten ,der Steuerberater ist vor kurzem auf folgenden Sachverhalt angesprochen da er weis dass wir in HR ein Haus haben und ein Girokonto bei einer kroatischen Bank.
Ein Mandant des Steuerberaters, der ebenfalls eine Ferienimmobilie und ein kroatisches Girokonto besitzt wurde von der kontoführenden Bank (in diesem Fall die Zagrebcka Banka) schriftlich mit Fristsetzung aufgefordert, eine Aufstellung der Einkommens-und Vermögensverhältnisse vorzulegen. Nun wollte der Steuerberater von mir wissen ob ich das kenne? Nähere Einzelheiten konnte oder wollte er mir nicht preisgeben, nur soviel dass sein Mandant sich Sorgen macht, dass sein kroatisches Konto gesperrt werden könnte wenn er der Aufforderung nicht nachkommt.
Einerseits habe ich noch nie davon gehört dass für Girokonten auf Guthabenbasis mit Umsätzen unterhalb der geltenden Geldwäschegrenzen Einkommensteuerbescheide o.ä. gefordert werden? Andererseits kenne ich das kroatische Bankenwesen nicht wirklich gut!
Deshalb mal aus reiner Neugier in die Runde gefragt, was es mit dieser Geschichte auf sich haben könnte?
Ein Mandant des Steuerberaters, der ebenfalls eine Ferienimmobilie und ein kroatisches Girokonto besitzt wurde von der kontoführenden Bank (in diesem Fall die Zagrebcka Banka) schriftlich mit Fristsetzung aufgefordert, eine Aufstellung der Einkommens-und Vermögensverhältnisse vorzulegen. Nun wollte der Steuerberater von mir wissen ob ich das kenne? Nähere Einzelheiten konnte oder wollte er mir nicht preisgeben, nur soviel dass sein Mandant sich Sorgen macht, dass sein kroatisches Konto gesperrt werden könnte wenn er der Aufforderung nicht nachkommt.
Einerseits habe ich noch nie davon gehört dass für Girokonten auf Guthabenbasis mit Umsätzen unterhalb der geltenden Geldwäschegrenzen Einkommensteuerbescheide o.ä. gefordert werden? Andererseits kenne ich das kroatische Bankenwesen nicht wirklich gut!
Deshalb mal aus reiner Neugier in die Runde gefragt, was es mit dieser Geschichte auf sich haben könnte?