Einreisebestimmungen für Transit Slowenien

Sabine

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Hallo,

ich hab´schon wieder eine Frage, schön daß es Euch gibt...

Also: muß ich jetzt an der slowenischen Grenze Kinderpässe mit oder ohne Fotos präsentieren? Mal lese ich so, dann wieder so!
Wie sieht´s in der Praxis aus?

Danke für Eure Antwort!

Sabine
 

TOM

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Sabine

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Einreisebestimmungen

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir schon so meine Gedanken gemacht, mir zu überlegen, wie man eine knapp 2-jährige beim Fotografen ruhig auf dem Stuhl hält, um ein Passfoto machen zu lassen!

Liebe Grüße
Sabine
 

exmerci

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@ mlini83,

es ging glaub eigentlich um die Einreise nach Slowenien.

@ all

Als wir vor ein paar Wochen einen Reisepass mit Bild für unseren 7 jährigen Sohn beantragen wollten hieß es, das es nicht nötig ist ein Bild im Selbigen zu haben.
Weder für Kroatien noch für Slowenien.
Jetzt bin ich doch wieder ein wenig verunsichert. Was denn nun? :roll:
 

sesom

Mämber!
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Sabine

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Hallo,

seht ihr, so geht das nämlich immer: jeder weiß was anderes zu berichten! Ich glaube, ich rufe jetzt mal direkt bei der slowenischen Botschaft an und frag´mal wie das denn nun ist... Auf jeden Fall gebe ich die Auskunft dann an Euch weiter!

Sabine
 

Sabine

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So, habe jetzt angerufen: für Kinder bis 10 Jahre braucht man im Kinderausweis kein Lichtbild und sie brauchen auch keinen eigenen Pass, sondern können auch bei einem Elternteil im Paß eingetragen werden.

Bei mir sind nun alle Unklarheiten ausgeräumt!

Viele Grüße
Sabine [/b]
 

burki

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Danke Sabine,
nun haben wir alle Klarheit hier im Forum. Der Link von Hartmut ins Auswärtige Amt, hat dazu ja auch keine klare Aussage getroffen...

Ist schon komisch wenn die eine Bestimmung nicht weiss, was die Andere sagt :cry:

Gruß burki
 

TOM

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Da ja in den einzelnen Staaten die Gesetze dauernd aktuallisiert werden, bzw. immer wieder neue dazu kommen, die Eu immer wieder etwas anderes vorschreibt usw., wird es auch immer wieder abweichende Aussagen der einzelnen Webseiten geben, da ja nicht laufend aktualisiert wird.
Bei Helmut Stand: 2003 (ist wohl veraltet)
Bei mir Stand: 2004 (ist auch schon überholt)

ab 2006 wird sowieso einiges anders wieder.
 
P

Petra

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Ich könnte mir gut vorstellen, daß der Zollbeamte vor Ort, also an der Grenze, sowieso wieder anderer Meinung ist :bgdev:
Und was dann :idea:
 

Kohli

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Und für Kroatien ?

Na, und was mache ich mit meiner 8jährigen für unseren Krotienurlaub ? Also besser ein Foto im Kinderausweis ?
 

Hippie

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Also Freunde,
ich fahre am 7.8. und bin mir ob der Bestimmungen auch unsicher.
Ich habe daher von meinen Kindern 4 und 6 Bilder machen und in die Kinderausweise kleben lassen. Wurde sofort erledigt und schont meine Nerven.
 
L

Lutz

Guest
@esra

Sorry das ich mich da einmische, aber ich gebe Petra völlig Recht. Du musst davon ausgehen dass es einen Grenzer, ganz egal ob slowenisch oder kroatisch, überhaupt nicht interessiert was du ihm unter die Nase hälst. Im Gegenteil, mache Dich dann ruhig auf eine *grosse Inspektion* deines Fahrzeugs gefasst. Im dümmsten Fall darfst du einfach umkehren... Du ziehst dort IMMER den kürzeren. Das habe ich selbst schon lernen müssen.

Nur um jede Diskussion über Vorurteile gegenüber anderen Ländern entgegen zu treten, ich bin überzeut ,dass es einem Kroaten an einer deutschen Grenze ähnlich ergehen könnte.
 

esra

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ich habe mir da unlängst auch gedanken darüber gemacht - ob ich mit dem reisepass meiner kinder der mit 1.7.2003 abgelaufen ist einreisen darf.
abgesehen davon, dass ich hier gefragt habe - wendete ich mich auch an die offiziellen stellen - also außenministerium (a) und botschaften in österreich für slo und kro. alle drei meldeten mir stets das selbe. man darf auch mit abgelaufenen reisepass einreisen solange er nicht länger als 4 jahre und 9 monate abgelaufen ist.
zur not habe ich die mails ausgedruckt, weil sollte ein zollner sein bundesgesetz nicht wirklich kennen, so kann man ihm das "unter die nase halten" - GESETZ IST GESETZ. und ich glaube sehr wohl, dass ein gesetz in slowenien/kroatien gleich viel gewicht hat - als die gesetze z.b. in österreich - oder?

:roll:

es grüße esra


mmmhhh andererseits würde ich probleme haben - ich wäre schnell wieder daheim, weil ich ja nicht weit von der grenze zu slo zuhause bin :wink:
 
L

Lutz

Guest
GESETZ IST GESETZ - soweit ok.

Stecke jemanden in eine Uniform und gebe ihm ein Amt! (ich entschuldige mich hiermit im Vorraus bei allen deutschen Beamten, Uniformträgern usw...)

Glaube mir, die Zöllner haben IMMER Recht, ganz besonders dann, wenn jemand glaubt ihn belehren zu müssen. Plötzlich versteht niemand mehr deutsch....
 
G

Gast24

Guest
Wenn man nochmal genau liest, fällt auf, dass scheinbar nicht alle von der gleichen Sache reden.

:gruebel:

Man muss schon genau unterscheiden, ob man nun über Slowenien oder Kroatien redet.

Ich meine, wie es nachher in der Praxis aussieht, ist eine Sache.
Die andere sind die derzeit gültigen Gesetze.

Und da gilt: Slowenien, Kinderausweiß ohne Bild
Kroatien, Kinderausweiß mit Bild !!!!!!

So wie Sesom in dem Link oben mitteilt !

Für alle, die sich nun ganz genau informieren wollen, ruft einfach beim Bürgertelefon des Auswärtigen Amtes an.
Telefon: 030 5000 2000

Dort könnt ihr sogar persönlich mit einem Mitarbeiter sprechen.

gruss uwe
 
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