Nach der Verordnung über gefährliche Hunderassen (Amtsblatt NN 117/08) ist es untersagt, als gefährlich eingestufte Hunderassen wie den Pitbull Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI- Federation Cynologique Internationale) eingetragen sind, nach Kroatien ein- und mitzuführen.
Zur Anfrage über die Verbringung und Führung von Hunden der Rasse Staffordshire Terrier- Mischling, Rottweiler und Kangal auf dem Gebiet der Republik Kroatien kann man Ihnen mitteilen:
Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hune (Amtsblatt Narodne novine Nr. 117/08) gilt als “gefährlich” irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:
ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hunde angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organisierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie
Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pitbull Terrier) und deren Kreuzungen stammen.
Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, daß Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I. nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.
Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde der Rassen Rottweiler und Kangal gestattet,
während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist,
weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull - Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier - aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des kroatischen Kynologieverbands haben und in das kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroation verbracht werden können.