Anmerkung im Grundbuch

Juechti

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Hallo Zusammen,

ich heiße Stefan und bin neu hier. Mit großem Interesse habe ich viele tolle Einträge in diesem Forum verfolgt und nun habe ich erstmalig selber eine Frage:)

Ich will ein Haus in Kroatien kaufen, aber es gibt eine Anmerkung im Grundbuch Abteilung A im 2ter Abschnitt die da heißt:

Die Übersetzung lautet wie folgt:

ANMERKUNG: aufgrund der Bestimmung im Art. 36. des Gesetzes über die Behandlung von illegal gebauten Gebäuden wird eingetragen, dass für das Gebäude, gebaut auf dem Flurstück Nr. XXXX/XX der rechtskräftige Beschluss über den vorgefundenen Zustand beigefügt ist, erteilt durch die Stadt Porec-Parenzo, Verwaltungsamter Raumplanung und Bauwesen, mit dem Geschäftszeichen: KLASA: UP/X-XXX-XX/XX- XX/XXX URBROJ: XXXX/XX-XX/XX-XX-XX vom 01.04.2019

Ich glaube die Übersetzung ist etwas "holprig" bzw, verstehe ich den genauen Wortlaut nicht.

Kann jemand helfen?

Danke und Gruß
Stefan
 

claus-juergen

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Hallo Stefan,

es scheint, dass der Bau hier nachträglich legalisiert wurde. Das ist möglich wenn das Areal grundsätzlich bebaubar ist. Weit abseits in der Prärie oder im Wald wäre das unwahrscheinlich.

Solche Legalisierungen sind gegen doppelte Genehmigungsgebühr zulässig.

Grüsse aus Liznjan von

Jürgen
 
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Juechti

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Danke für die Antwort. Ich habe das auch heute schon vor Ort klären können, aber diese (und auch die privaten) Antwort war sehr beruhigend.
Damit ist für mich das Thema geklärt. Liebe Grüße, Stefan
 

Juechti

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War mit das Erste was ich gemacht habe (ich lese hier schon länger) :cool: Aber danke für den lieben Hinweis. Ich werde alles genau beschreiben, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist, weil das bestimmt auch anderen hilft.
 
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