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  1. C

    Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

    du kannst den Zweitwohnsitz anmelden, egal wie lange du hier bist . Anmelden musst du dich sowieso ,wenn du hier bist, oder bezahlst du jeden tag Kurtaxe. Einfach Zweitwohnsitz anmelden udn dann kannst du mit deiner Adresse und deiner OIb den Roller ummelden
  2. C

    Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

    ES ist nur sehr interessant, dass niemand in Deutschland einem davon etwas sagt . weder eine Versicherung oder ein Autoclub . erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, erfährt man es und das ist doch traurig in der heutigen digitalen Welt . Zudem ist dieses Gesetz nirgendwo so richtig...
  3. C

    Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

    In Österreich gibt es eine Sonderregelung für deutsche Roller laut ADAC Motorfahrräder (Kleinkrafträder) ohne dauernden Standort in Österreich, die im Heimatstaat nicht zulassungspflichtig sind, dürfen in Österreich nur verwendet werden, wenn ihr Hubraum 50 ccm nicht übersteigt.
  4. C

    Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

    Du hast es schon richtig verstanden . Roller kaufen , Versicherungskennzeichen dran schrauben und ein Jahr lang fahren bis zum letzten Tag im Februar . dann am 1.03. neues Nummerschild dran schrauben und weiterfahren , ohne TÜV
  5. C

    Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

    Besser das deutsche Kennzeichen abschrauben, denn hier fahren alle E-Roller ohne Kennzeichen
  6. C

    Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

    Entschuldigt, dass ich nicht so oft in dem Forum bin ,aber anbei die Strafe der Polizei mit anschliessender Gerichtsverhandlung, für alle die denken , dass ich lügen würde. Zum Glück kenne ich viele Menschen in Rovinj und der Richter hat aus Mitleid und Nichtwissen die Strafe auf 300 Kn...
  7. C

    Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

    Es geht um das generelle Prinzip . In Kroatien dürfen nur deutsche Fahrzeuge auf der Strasse gefahren werden, die im Besitz eines Fahrzeugscheines sind . Ein 50 ccm Roller hat keinen Fahrzeugschein sondern nur eine Betriebserlaubnis und ein Verischerungskennzeichen , daher darf er auf...
  8. C

    Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

    Das fahren mit einem 50 ccm Roller und deutschem Versicherungskennzeichen ist mittlerweile in Kroatien verboten . Eine Betriebserlaubnis entspricht nicht dem kroatischen Gesetzt . Man braucht einen Fahrzeugschein mit Tüvbericht , wie beim Auto und den bekommt man nicht . Ich wurde letzen Herbst...
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