Stimmt so leider auch nicht:
Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt...