Ich denke mal, dass Ihr Euch auf o.g. Punkt 4 der Verordnung bezieht – dazu ist zu sagen, dass diese Neuregelung lediglich besagt, dass Personen, die im Heimatland keine Führerscheinpflicht haben (wie z.B. Österreicher) seit 01.01.2006 auch einen Befähigungsnachweis erbringen müssen!
D.h. –...