Schlauchboot anmelden ohne eigenen Führerschein.

perenospera

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Hallo Foris,
Hab mal hier nachgeschaut:

wsvlogo.png




und folgendes gefunden:

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Quelle: elwis.de

Hier die Links:

Internationale Befähigungsnachweise

Übersicht der Staaten

Gruss Jochen
 
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hiking & biking

Guest
Hallo Jochen,

danke für die Informationen wie man das ICC Dokument in Kroatien erhalten kann.

An dieser Stelle sollte ich dann doch noch etwas ergänzen: In Realität ist es viel einfacher:)
Das ICC kann nahezu weltweit über die Vertretungen der RYA (Royal Yachting Association) ausgestellt werden.

RYA_ICC.JPG
Quelle: Aegean

Ich übersetze kurz das Beispiel (unterer Abschnitt):
Falls ein Deutscher z.B. in UK, Frankreich oder den USA lebt, kann die RYA den ICC Schein ausstellen. Sofern der Deutsche in Deutschland lebt, gibt entsprechend die lokale Behörde das ICC Papier aus. [natürlich gilt dies auch für Österreicher, Schweizer und Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften/Wohnsitzen]

Ja, das Konzept über die RYA funktioniert tatsächlich. Sowohl ich selbst, als auch einige Personen aus meinem Umfeld haben das ICC Patent über die Royal Yachting Association erhalten. Das kostet roundabout ~50 EUR.

Heute kann man das ICC sogar schon in New Zealand - also am anderen Ende der Welt - erwerben. Und das sogar bei namhaften Adressen wie dem "International Maritime Institute of New Zealand".

==> Alles easy :cool:
 
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Marius

Guest
Man muss den ICC nicht extra beantragen, es sei denn man ist US-Amerkianer, wie etwa Ben. Der ICC ist enthalten z.B. für Deutschland:

Das ICC ist in Deutschland in folgenden amtlichen Sportbootführerscheinen und Sportschifferscheinen enthalten:

SBF Binnen - Sportbootführerschein Binnen
SBF See - Sportbootführerschein See
SKS - Sportküstenschifferschein
SSS - Sportseeschifferschein

Des weiteren:


Die folgenden UNECE-Mitgliedsstaaten haben bis heute die Resolution Nr. 40 unterzeichnet und erkennen offiziell das ICC als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- oder Küstengewässern an:

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich[4], Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei und noch einige andere. Im Gegenzug werden selbstverständlich gegenseitig alle Führerscheine anerkannt!

Darueber hinaus gint es auch die International Maritime Organization, oder wie die heißt, wo sowieso ALLE Mittelmeerstaaten gegenseitig ihre Führerscheine anerkennen!

Nirgends ist die Rede von Wohnsitzen und Staatsbürgerschaften, Ausnahme: Das Fahren im eigenen Wohnsitzland! (Nochmals, das hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun)

Da kann jedes Land seine eigenen Regeln festlegen. Warum? Weil es dazu keine Abkommen mit irgendjemandem braucht, in seinem eigenen Land, da aber auch nur für Leute, die dort ihren Hauptwohnsitz länger als 6-12 Monate (je nach Land) haben, kann ja jeder machen was er will.

Ich bin grad in Medulin und habe soeben im Nebeski den Hafenkapitän der neuen Marina gefragt (übrigens, wir haben jetzt endlich eine Tankstelle in Medulin!!!), er fragte mich, woher er denn wissen soll, wo jemand seinen Wohnsitz hat. Wenn du eine von Kroatien anerkannte Lizenz, egal welchen Landes, hast, darfst du hier fahren. Und so ist es auch in allen anderen Ländern. Zumindest dort, wo ich bisher war.
 
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Marius

Guest
Die elendslange Liste aller Länder, deren Führerscheine anerkannt werden, mit allen Details, bis hin zu den FS-Kategorien, habe ich weiter oben verlinkt, damit ist auch klar, in welchen Ländern der kroatische Schein definitiv gilt, und zwar nicht nur für kroatische Staatsbürger.
 
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Marius

Guest
Heiko, schön, dass du dich für das Thema nun auch ein bisschen interessierst, aber bei dir ist die Sache ohnehin klar: mach den kroatischen Schein, das kann ich dir wirklich wärmstens ans Herz legen, weil es nichts (ok, fast nichts) Schöneres gint, als frei von allen Zwängen, wie Zugangswegen oder -straßen, mit dem Boot spazieren zu fahren, egal wohin. :)
 

Chris3333

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Marius,

wir sind die Betreiber der von Dir zitierten Website https://www.kroatisches-küstenpatent.com/ .

Deine Ausführungen zum Patent kann ich zu 100% bestätigen.

Liebe Grüsse
Christian
 
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dalmatiner

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Habe heute nochmal beim Deutschen Motorbootyachterband Tel. 0203809580 angerufen und fragte nach der Gültigkeit des Kroatischen internationalen Seeführerschein für deutsche Staatsbürer und erhielt wieder die Auskunft, das er für Deutsche Staatsbürger die den Schein in Kroatien machen, nur in Kroatien gültig ist, er kann in anderen Ländern geduldet sein.Was aber bei der Haftung sehr fraglich ist.Bitte erkundet Euch selbst, eine Haftung kann sehr schnell die Existenz vernichten.Gruß Traudl
 
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Marius

Guest
Nochmals, Traudl, ueber die Gueltigkeit eines Fuehrerscheines entscheidet das Gastland und die Ausstellungsbehoerde, ganz sicher keine deutsche Behoerde fuer die ganze Welt und schon gar kein deutscher VEREIN (wie der dt. Yachtverband), das ist ja noch nicht mal eine Behoerde!

Ausnahme: deutsche Hoheitsgewaesser.

Du musst in Spanien, Deutschland, Italien etc. nachfragen und nicht in Deutschland! Die ersteren kontrollieren naemlich die Scheine, und wenn die sagen das passt, dann ist die Haftung auch geklärt.

Daher bitte hier keine Panik zu verbreiten, von wegen Existenzbedrohung.
 
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Marius

Guest
Ich habe jetzt selbst beim Yachtverband angerufen, wo mir die gleiche Information gegeben wurde wie Traudl.
Nach nur wenigen Nachfragen von mir, war man sich dann doch nicht mehr so sicher.

Ich habe mir jetzt einen Link schicken lassen zu den diversen Gesetzestexten, und habe die erstmal überflogen. Ohne Anspruch auf eine finale Rxpertise, habe ich erstmal den Eindruck, dass es bei allen Regelungen zur "Seeschifffahrt" sowie auch zum Thema "Sportbootführerschein" immer nur um die Binnenschifffahrt (mit Sondrregelungen für den Rhein) und die Seeschifffahrt geht, hier aber nur um deutsches Staatsterritorium.

Für internationale Gewässer und fremde Küsten wird auf die Regelungen der IMO hingewiesen, welche Deutschland ratifiziert hat, hingewiesen.
Ich bleibe aber dran, im Sinne der Wahrheit, egal, wer am Ende Recht hat, die Wahrheit steht immer über allem. :)
 
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Marius

Guest
Kleine Anmerkung am Rande, die Dame (ich nehme an, Traudl sprach mit der selben) vom dt. Yachtverband verstieg sich sogar zu der Behauptung, dass SOWIESO IMMER die Heimatlandregelung gelte, und als Beispiel fuehrte sie an, dass ein Deutscher im Ausland bis 15 PS keinen Fuehrerschein brauche, weil er in D ja auch keinen brauche.

Mehr brauche ich zu dieser Auskunftsqualitaet, glaube ich, nicht zu sagen. :)

Ich habe dann nach einem etwa 15-minuetigen Telefonat abschließend das Angebot gemacht, dass wir uns gemeinsam auf die Suche nach der Wahrheit machen, weil im Netz sehr viel Unklarheit und Verunsicherung darueber besteht und dass uns tausende Interessierte fuer eine Klarstellung (untermauert mit Gesetzestexten, die internationalem Recht oder anderen Abkommen nicht widersprechen) sehr dankbar waeren.
Und so werden wir das jetzt machen, sie hat mir ihre Mail gegeben und ich werde ihr jetzt mal alles schicken, was ich in den naechsten Tagen dazu finde.

Fuer Unterstuetzung bin ich natuerlich dankbar, egal aus welcher Richtung, aber bitte keine Links zu Vercharterern, Fuehrerscheinschulen oder Ahnliches, die leben offensichtlich selbst nur vom Hörensagen, sondern knallharte Gesetze oder diverse Erlässe und Verfügungen.
 
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Marius

Guest
Ich habe noch zwei andere lustige Aussagen aus diesem Gespraech, die werde ich euch auch noch schildern. :)
 

rolandt64

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Nagut das Gespräch, hätte man weiterleiten sollen, und nicht unbedingt mit der Sekretärin führen, denn der Yachtverband ist befugt Führerscheinprüfungen durchzuführen. Hättest du mit einem Prüfer gesprochen wäre sofort der § 5 dir um die Ohren geworfen worden, wo das hier bei uns geregelt ist. Das mit den 15PS ist nur teilweise richtig, da hier in den Deutschland verschiedene Binnengewässer gibt, wo Bundesländer Einschränkungen erlassen haben wie eben Rhein mit 5PS Bodensee oderandere wo nur max 5PS erlaubt sind. Oben an der See trifft die 15 PS Regel zu aber eben nur in deutschen Hoheitsgebiet. Ich weiß jetzt gar nicht um was es jetzt noch geht hier. Wie war die Frage?

Lg Roland



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Copy

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Oh, ich merke, hier war die Entscheidung für den SBF See die richtige Wahl.

Unser Hauptwohnsitz ist nun mal der schöne Niederrhein und ja, wir können in vielen sprachen Bier bestellen. :)

Was wir nicht können, z.B.uns mit der französischen Gendarmerie über die Anerkennung anderer Bootsscheine auseinander zu setzen.

Grüse Sabine
 
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Marius

Guest
Sabine, das ist ja gerade der Witz! :)

In Frankreich diskutierst du nicht darueber. Der sagt doch gerade eben, dass ihn das nicht interessiert!

Es geht darum, ob ich, wenn ich in Thailand, Australien, Suedafrika, Spanien, Italien, Kroatien oder sonst wo bin, mit einem INTERNATIONAL GÜLTIGEN Fuehrerschein fahren darf oder nicht.

Der deutsche Yachtverband bestreitet dies, bleibt aber bis dato die gesetzliche Berechtigung trotz persoenlicher Ansprache und Aufforderung schuldig.

So oder so, werden wir sie so lange vor uns hertreiben, bis das bewiesen ist, ich will das jetzt hieb- und stichfest haben, egal, wie es ausgeht.
 
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Marius

Guest
Im AF verbitten wir uns aber irgendwelche „intuitiven Ratschläge“, die ausschließlich auf Hörensagen beruhen.

In diesem Forum lieben wir Fakten und Beweise, das macht, neben der intellektuellen Schlagkraft dieses Forums, die Qualität dieses Forums aus. :)
 
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hiking & biking

Guest
Gut, Mario möchte amtliche Dokumente - selbstverständlich soll er sie auch bekommen :)
Da ich noch diese Woche noch den Kontinent wechsle, musste ich prüfen wie es mit unseren See-Führerscheinen aussieht.

Der Bundesstaat Queensland veröffentlicht dieses Dokument [click]

==> die Behörden interessieren sich 0, null, nada für den Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft einer Person (evtl. Ausnahme Policestate Germany)

Das einzige Kriterium ist ein international anerkannter Bootsführerschein. Dem Dokument ist zu entnehmen: Natürlich ist die kroatische "Boat Leaders's Licence #B" auch in Australia legal und anerkannt. Die Version mit ICC (International Certificate) selbstverständlich ebenfalls.

Die Mittelmeerstaaten erkennen die Führerscheine sowieso untereinander an. Weltweit gibt die RYA (siehe oben) Zertifikate für die ICC nach UN Resulution #40 aus (Croatia ist Mitglied der UN #40)

Liebe Zweifler, bitte helft mir!
Wo genau soll ein ICC Führerschein nicht gelten und einen Bootsfaherer in das nächste Gefängnis bringen?
 
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balou

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Hallo Leute,
mal so nebenbei, ist es nicht schön, dass wir mal endlich wieder einen Strang/Thema haben, in dem nicht rum gestritten sondern ordentlich sachlich Diskutiert wird ? Ich finde es super, dass sich hier einige die Mühe machen und den Regelungen endlich mal, auch mit Belegen auf den Grund gehen wollen. Dann hätten wir endlich mal etwas schwarz auf weiß. So sollte es immer in einem Forum laufen.
Wie gesagt, nur mal so nebenbei, wollte ich einfach mal loswerden.

Gruß
Balou
 

freerider13

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Servus!

Ich will hier mal eine andere Perspektive reinwerfen. Denn irgendwie ist das hier zwar alles richtig - aber in meinen Augen trotzdem nicht anwendbar.
Der Grund liegt ganz woanders:

Kroatien als Staat schliesst zB. bilaterale Abkommen mit anderen Staaten (sagen wir: Spanien) oder unterzeichnet irgendwelche UN Resolutionen oder sonst was. Schön und gut.
Jetzt unterzeichnet das aber der kroatische Nationalstaat. Und der kann per se erst mal nur gesetzgebend sein für sein Staatsgebiet und seine Staatsbürger. Der kroatische Staat kann mit anderen Staaten jedoch kein Abkommen schließen für deutsche oder österreichische Staatsbürger - schlichtweg mangels Zuständigkeit! Deshalb ist ein bilaterales Abkommen zwischen Kroatien und Spanien für einen Deutschen nicht gültig, da ein solches Abkommen nur der deutsche Staat schließen kann.
Hat er? Ja hat er - der deutsche Staat kann aber wiederum nur Abkommen mit Spanien über die von Ihm ausgestellten Dokumente abschließen - aber nicht, dass ein kroatischer Schein in Spanien anerkannt wird. Tja, doof - aber irgendwie logisch, oder?

Ausnahmen gelten dann mitunter für angehörige anderer Staaten, die Ihren dauerhaften Wohnsitz zB. in Kroatien haben - da kommt die Sache dann ins Spiel. Das ist dann wieder zwischen Wohnort - und Heimatstaat an anderer Stelle geregelt wann oder unter welchen Umständen da was erworben werden darf - dann gilt das auch im Ausland. Das ist aber auch wieder überall anders...

Von daher bringt das ganze Gerödel im Zweifel nix. Mag ja sein, dass das den Verleiher oder die Polizei in zB. Spanien erst mal nicht interessieren mag. (Hatte auch schon in HR Verleiher, die 300PS Boote an wen mit deutschem Binnenschein vermietet haben mit Kommentar "Der gilt bis 3 SM vor der Küste". Bullshit natürlich...)
Auch die Versicherung wird bei nem simplen Haftpflichtschaden von ein paar tausend Euro nicht groß rumtun...

Sobald es aber Richtung Personenschaden geht, Fahrlässigkeit - am Ende die Staatsanwaltschaft wegen Unfall ermittelt - werden sowohl die als auch jede Versicherung das Haar in der Suppe suchen. Und dann möcht ich nicht in der Haut des deutschen stecken, der mit HR Schein in Spanien unterwegs war...

Schöne Grüße,
Jan
 
M

Marius

Guest
Jan, du unterliegst einem grundlegenden Irrtum, der deutsche Staat hat in Kroatien oder Spanien ueberhaupt nichts zu melden, auch nicht fuer seine Staatsbuerger oder genauer fuer Leute mit Hauptwohnsitz in D, es sei denn, und das ist die Ausnahme, es gibt internationale Abkommen auf EU- oder IMO-Ebene die genau das regeln!

Und dieses internationale Abkommen, das besagt, das Deutsche nicht in Spanien mit italienischen Fuehrerschein fahren duerfen, suchen wir gerade (und finden es nicht).
 
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