wo darf oder muß ich in Kroatien mit dem Tretroller fahren?

  • Ersteller des Themas steinbock
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S

steinbock

Guest
ich nehme das Ding nächste Woche mit nach Istrien.
in Deutschland:
Was muß ich im Straßenverkehr beachten ?
Durch Muskelkraft betriebene Roller gelten z.Zt. laut Gesetz in Deutschland nicht als Fahrzeuge sondern als Spielzeug oder als Sportgerät.
Demzufolge darf ich den Roller nur auf Gehwegen benutzen, hat aber auch den Vorteil Fußgängerzonen, Wald- u. Feldwege fahren zu dürfen.
Radwege dürfen sofern Gehwege vorhanden sind nicht befahren werden.

und in Kroatien?
wer weiß das?
Danke,

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claus-juergen

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Hallo Johann,

Ich kann dir nur sagen, dass mich in der letzten Woche in Pula einer auf einem Elektroroller in Pula auf dem Gehweg überholt hat. In Kroatien sieht man das Thema wohl nicht so eng wie bei uns.

Grüsse

Jürgen
 
E

ELMA

Guest
Wenn ich das genau sehe, ist das ein ganz normaler Roller ohne Motor.

Erstaunlich , die Regelung in D ( s. #1)

Gruß,
Elke
 
M

Marius

Guest
Ich denke, in Kroatien ist das ebenfalls als Spielzeug zu sehen, man sollte halt nicht wie eine Wildsau herumdüsen.
Ich frag mal nach, ich hoffe, ich vergesse nicht.
 
S

steinbock

Guest
Heute vom ADAC bekommen:

AW: ADAC-Rechtsberatung: #Aktenzeichen: JZE-19-9198# WG: Nr.37185017: Ihre Fragen an den ADAC
Heute 15:42 Uhr

Von:anne.benz@adac.de
An:

vielen Dank für Ihr Schreiben, das zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.

Mit einem Tretroller (ohne Antrieb) gelten Sie nach § 24 Abs. 1 S.2 StVO als Fußgänger. D.h. Sie müssen auf dem Gehweg fahren
 
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