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§27Abs.2 StVZO:
Wird der regelmässige Standort des Fahrzeuges für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung vorraussichtlich nur vorrübergehend, so genügt eine...