Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

rolandt64

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Warum schiebt ihr diesen Strang nicht in ein Archiv, und schließt den Strang mit einen Verweis Link auf den Neuen , schon kann einer nicht mehr Antworten, und zum Nachlesen bleibt dieser, in der Hoffnung das der neue Sachlicher bleibt, so wurde das bei mir gemacht und fertig.
LG Roland

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burki

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@rolandt64 - gute Idee, aber...
Dieser Tröt befindet sich in einem öffentlichen Bereich des Forums, der von Google (Robots) ständig aktualisiert wird.
Wenn die Moderatoren entscheiden diesen zu archivieren, dann ist dieser Strang im registrierten Bereich (Archiv) für Leser und Google nicht mehr erreichbar.
Auch Gäste könnten dann über einen Link nicht auf das Archiv zugreifen.
Einige neuer User melden sich aber hier an, um ihre Erfahrungen mit zuteilen.

burki
 

rolandt64

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War ja nur ein Vorschlag gewesen, normaler Weise kann man ja die Leserechte einstellen bei der Boardsoftware, aber er soll ja eh offen bleiben, was ich nicht gut finde da das wichtigste Stundenlang zu suchen ist, was vielleicht wichtig wäre, aber wer bin ich denn , nur ein verbrannter Urlauber der gerade ein Bier trinkt. Prost ihr Sünder des Parkens

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claus-juergen

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hallo Roland,

das ist ein ganz wichtiger Punkt, den burki hier angesprochen hat. Die Betroffenen recherchieren im Internet. Ganz oben auf der Trefferliste steht dann das adriaforum. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für unser forum. Darin unterscheiden wir uns ja von anderen, die sich mit der selben Thematik Kroatien beschäftigen.

Der ein oder andere bleibt vielleicht hängen und findet hier eine "neue Heimat". ;)

grüsse

jürgen
 
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rolandt64

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Ich hab das schon verstanden, ich konnte diesen Bereich Freischalten, was hier auch gehen sollte, damit es gefunden wird, sowie zum lesen oder mehr.

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Neustadt26

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Ich stelle mal noch eine Antwort welche ich früher bekommen habe von der besagten Kuzmanovic Kanzlei hier rein bzgl. der Halterhaftung.
 

Neustadt26

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Sehr geehrter Herr...,

hiermit machen wir darauf aufmerksam, dass es sich in den Verfahren wegen der Eintreibung der nicht beglichenen Forderungen aufgrund des ausgestellten Tagesparkscheins um eine im Gebiet der Republik Kroatien entstandene Pflicht handelt, für welche die Anwendung des kroatischen materiellen Rechts als maßgebendes Recht vorgeschrieben ist, all dies gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (nachfolgend: ROM I).
Er wird darauf hingewiesen, dass durch unzweideutige Bestimmungen der kroatischen Gesetzgebung ausdrücklich vorgesehen ist, dass als Benutzer des gebührenpflichtigen Stellplatzes ausschließlich derjeinge gilt, der in den amtlichen Registern als Eigentümer nach dem Kennzeichen des Fahrzeuges eingetragen ist und dementsprechend ist diese Person gleichzeitig dazu verpflichtet, die Parkgebühr zu entichten. Diese Stellungnahme der örtlichen Selbstverwaltung ist logisch, als auch durch zahlreiche Rechtssprechung bestätigt und wegen der Klarheit und Transparenz des selben Verfahrens der Ausstellung des Tagesparkscheins entspricht es weder der Alltagslogik, noch ist der Stellplatzverwalter dazu berechtigt, sowie kann dies gleichfalls von ihm nicht erwartet werden, dass er in jedem einzelnen Fall feststellen wird, wer im konkreten Fall am Steuer des Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tagesparkscheins gewesen ist. Weiterhin steht gemäß den Grundsätzen des Schuldrechts dem Fahrzeugeigentümer nichts im Wege, seinen Regressanspruch gegenüber die Person oder die Personen, die das Fahrzeug geparkt haben, geltend zu machen.
Zu diesem Thema hat eine solche Stellung auch die Rechtssprechung der kroatischen Gerichte genommen, wobei diese Stellungnahme auch der Rechtsprechung der Handelsgerichte entspricht, welche Handelsgerichte für Streitigkeiten zuständig sind, die zwischen eine Wirtschaftstätigkeit ausübenden Personen entstehen. Dementsprechend hat das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien als höchster Gerichtshof für das ganze Gebiet der Republik Kroatien bei Streitigkeiten, für welche Handelsgerichte sachlich zuständig sind, zum Thema eine klare und unzweideutige Stellung genommen, indem es bestätigt hat, dass auch in den Fällen, in denen zum Zeitpunkt, in dem die Pflicht entstanden ist, Handelsgesellschaften, welche die Tätigkeit der Vermietung und des Verkaufs von Motorfahrzeuge ausüben (Rent-a-car, bzw. Leasing-Gesellschaften) als Fahrzeugeigentümer in den amtlichen Registern eingetragen waren, die selben Handelsgesellschaften, nicht Dritte mit denen sie eventuell einen Fahrzeugmietvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, gemäß den kroatischen untergesetzlichen Vorschriften immer und ausschließlich für die Entrichtung der entstandenen Pflicht verantwortlich sind. Ein solches Rechtsgeschäft, wie bereits vorher erwähnt, hindert, jedoch die angegebene Handelsgesellschaft nicht, ihren Regressanspruch geltend zu machen und den eventuell bezalten Betrag von der Dritten Person zurückzufordern, die sie aufgrund des bestehenden Rechtsverhältnis als verantwortlich für das Entstehen der Pflicht hält.
Anschließend wird ein aktuelles Urteil des Hohen Handelsgerichts der Republik Kroatien zugestellt, wodurch die oben beschriebene Stellungnahme der kroatischen Rechtssprechung in diesen und gleichartigen Rechtsstreitigkeiten bestätigt ist und zwar das Urteil Aktenzeichen Pž-3420/2017-3 vom 25. September 2018 wodurch klar angegeben wird: „Nämlich durch Art. 8 der Entscheidung ist es klar vorgesehen wer als Benutzer der öffentlichen Stellplätze erachtet wird und dies ist der Fahrzeugeigentümer, der als solcher im amtlichen Register des kroatischen Innenministeriums nach dem Kennzeichen des Fahrzeuges eingetragen ist. Der Meinung dieses Gerichts nach handelt sich in der gegenständlichen Angelegenheit um eine unwiderlegliche Vermutung und die Beklagte könnte von ihrer Pflicht, den eingeklagten Betrag zu bezahlen, nur dann befreit werden, falls sie nachweisen könnte, nicht die Eigentümerin des Fahrzeuges mit Kennzeichen zu sein“.
Wir stellen Ihnen das zitierte Urteil des Hohen Handelsgerichts der Republik Kroatien samt Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsdolmetscher zu.

Hochachtungsvoll.
 
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Marius

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Quatsch, das ist auf dich überhaupt nicht anwendbar. Auf mich, der einen Wohnsitz in Kroatien und dort auch Fahrzeuge registriert hat, ja, aber nicht auf dich.
 

Luppo

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Im Schreiben geht es doch nur um die Halterhaftung, nicht um die Strafverfolgung als solches. Außerdem wird kroatisches Recht zitiert, nicht EU-Recht.
 
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Marius

Guest
Bemerkenswert finde ich, dass der Text - trotz etlicher Fehler - immer noch in erstaunlich gutem Deutsch verfasst ist. Das schüchtert zusätzlich ein.
Der Verfasser ist aber offensichtlich jemand, der ziemlich gut deutsch spricht, jedoch kein (im deutschsprachigen Raum) studierter Jurist ist, da er einige jur. Begriffe wortwörtlich aus dem Kroatischen übersetzt anstatt den passenden deutschen Terminus zu verwenden. :)

Egal, so oder so zu vernachlässigen. :)
 
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Marius

Guest
Unterstützung exklusiv für AF-User:

Weil mich kürzlich jemand darum gebeten hat und ich der Bitte gerne nachgekommen bin:

Bei der Einzahlung der Parkstrafe (in der Regel zwischen 90 und 150 Kuna) besteht aufgrund der Überweisungskosten aus dem Ausland die Gefahr, dass nicht der gesamte erforderliche Betrag am Empfängerkonto ankommt.
Kroatien ist zwar im SEPA, diese Überweisungen werden aber als Fremdwährungsüberweisungen behandelt, wodurch die ÜW-Kosten den Einzahlungsbetrag sogar überschreiten können.

Wer also möchte, für den kann ich die Überweisung von meinem kroatischen Privatkonto vornehmen und derjenige überweist mir den Betrag in Euro einfach auf mein österreichisches Konto. Das kostet erstens nichts, und zweitens kommt dann exakt die Parkstrafe beim Parkplatzbetreiber an. Bei Leuten, die neu im Forum sind, muss ich freilich auf Vorab-Einzahlung bestehen, bei denen, die schon länger hier sind, ist es mir egal.

Die Kontonummer der diversen Parkplatzbetreiber ist i.A. auf deren Webseite ersichtlich und ihr bekommt natürlich auch die Einzahlungsbestätigung.
Ich benötige dafür von euch euren Namen, das Kennzeichen, das Datum der Übertretung sowie natürlich den Betrag.

Warum ich das mache? Weil man diesen Anwaltshalunken so viel Steine wie nur möglich in den Weg legen muss. :)
 

parksuender12345

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Dann versuch ich es auch einmal hier. In meinem Fall war ein Ticket vorhanden dennoch hatte man mir ein Knöllchen unter der Motorhaube welchen ich erst 5 Tage nach meiner Rückreise entdeckt
habe untergeschoben. Diesen habe ich dann aus prinzip entsorgt , was ich jedenfalls bereue.
Der werte Marius empfahl mir die normale Parkgebühr zubezahlen. Nun würd ich mir gern mehere Meinungen einholen. Meine Kernfragen dabei sind : Kann ich als Tourist mit Sitz in Deutschland belangt werden (Vollstreckung) ? Dass ich bei der Einreise dann zahlen muss , würde ich in dann in kauf nehmen.


https://www.dropbox.com/sh/n7rz44uohfrssxp/AADhzH7EgLbsjqi6wJDxBDOGa?dl=0
 
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Dein Angebot, die Zahlung weiterzuleiten, finde ich schwer in Ordnung. Danke dafür, obwohl ich selbst es hoffentlich nicht in Anspruch nehmen muss. Wenn ich in Kroatien bin passe ich gut auf und parke - wenn verfügbar - auf einem bewachten Parkplatz mit Einfahrt und Ticket.
 

claus-juergen

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Neustadt26

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Na ich sitze die Sache mal aus und schaue was noch kommt. PKW ist eh abgemeldet. Hätten die mir nur die Verwarnung samt des zu bezahlenden Parkschein geschickt, hätte ich sofort bezahlt. Aber gleich den Winkeladvokaten loszuschicken. Nee nee.. ich habe auch meinen Stolz :)
 
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FelixB

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Gruß in die Gemeinde,

ich würde gerne nach längerer Recherche und Kopfzerbrechen auch Mal meinen Sachverhalt schildern. Ich war im Jahr 2017 mit einem Mietwagen unserer Firma in Kroatien (Porec). Nach ca. Einem halben Jahr erreichte meine Firma ein Mahnschreiben des Anwalts Vinkovic zwecks einem Parkverbot ich solle statt 14€ Parkgebühr nun 120€ Zahlen. Ich hatte aber nie einen Strafzettel am Fahrzeug, obwohl dieser auf den angehängten Bildern zu sehen war. Auch ein Mahnschreiben über die Gebühren erhielten wir nie, sondern direkt das Schreiben der Kanzlei. Mit Absprache meines Vorgesetzten haben wir nicht reagiert. Ein Jahr später das zweite schreiben mit Androhung auf Vollstreckungsverfahren und nun 170€. Meine Firma hat der Kanzlei geantwortet sie sollen das Schreiben auf mich umschreiben (womit ich natürlich einverstanden war). Diese lehnen aber ab da es nach kroatischen Recht dem Fahrzeughalter an den Kragen geht. Wir haben wieder nicht reagiert. Wieder ein Jahr später (06.06.2019) das dritte schreiben mit Androhung eines gerichtlichen Verfahrens, welches auch im Anhang auf Deutsch und kroatisch anbei war. Mittlerweile belaufen wir uns auf 270€. Ich konnte bis dato noch nichts finden bei dem etwas von Gericht erwähnt wurde. Desweiteren Frage ich mich ob sich das anders verhält wenn all das auf meine Firma läuft (ist mir natürlich unangenehm). Wir haben nun die schreiben an unseren Hausanwalt gegeben zur Überprüfung um zu schauen was er sagt. Im schreiben wird desweiteren darauf hingewiesen dass wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt die Kosten sich mindestens auf 600€ erhöhen.
Und ja auch die Entscheidung des EuGH habe ich gelesen.
Was sagt ihr dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Felix
 
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