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Alt 10.03.07, 22:06
Benutzerbild von Christl
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Standard Zollbestimmungen für Einfuhr in die EU aus Drittländern

ich hab mal ergooglet, was man eigentlich zollfrei mitbringen darf aus dem Urlaub.

Einreise in die EU
Zoll- und steuerfreie Einfuhr von Waren
Bei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, können Sie nichtkommerzielle Waren in Ihrem persönlichen Reisegepäck in folgenden Mengen zoll-, mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen:


Tabakwaren
200 Zigaretten oder

100 Zigarillos oder

50 Zigarren oder

250 g Tabak

Alkoholische Getränke
1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder

2 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder Schaumwein oder

2 Liter nicht schäumender (stiller) Wein

Parfum
50 g

Eau de Toilette
250 ml

Sonstige Waren
Höchstwert: 175 EUR (1) (2) (3)


(1) In Finnland gilt im Rahmen dieses Freibetrags eine Mengenbeschränkung für Bier von 16 Liter pro Person.

(2) Die Mitgliedstaaten können diesen Freibetrag für Reisende unter 15 Jahren auf 90 EUR begrenzen.

(3) Der Wert der persönlichen Reiseausrüstung, die vorübergehend eingeführt oder im Anschluss an ihre vorübergehende Ausfuhr wiedereingeführt wird, wird bei der Ermittlung dieses Betrags außer Ansatz gelassen.

In diesem Zusammenhang gelten Einfuhren dann als nichtkommerziell, wenn sie gelegentlich erfolgen und sich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder seiner Familie, oder als Geschenk bestimmt sind.

Die in der Tabelle angegebenen Mengenbeschränkungen gelten auch bei der Einreise aus folgenden Gebieten:

Kanarische Inseln
Kanalinseln
Gibraltar
andere Gebiete, in denen die MwSt- und Verbrauchsteuervorschriften der Gemeinschaft keine Anwendung finden.
Die Gemeinschaftsvorschriften über Freibeträge für Reisende finden sich in der Richtlinie 69/169/EWG (MwSt und Sonderverbrauchsteuern) und in Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 918/83 (Zölle).

Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften beschränkt oder ganz untersagt sein.

Beabsichtigen Sie, über das Internet Waren zu kaufen, die verbrauchsteuerpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen oder Tabakwaren wie Zigaretten)? Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Liste der häufig gestellten Fragen.

Kommission schlägt Änderung zum Nutzen der Bürger vor
Die Kommission hat am 27. Februar 2006 einen Richtlinienvorschlag zur Neuregelung der Reisefreimengen zum 1. Januar 2007 beschlossen. Siehe die Pressemitteilung und den Text des Vorschlags.

Wichtige Beschränkungen beim grenzüberschreitenden Reiseverkehr
1. Erzeugnisse tierischen Ursprungs
Bis auf wenige Ausnahmen ist Reisenden die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen nicht gestattet.

Poster zur Ankündigung der Vorschriften betreffend die private Einfuhr von Fleisch und Milch in die EU stehen in über 30 Sprachen zur Verfügung.


2. Tiere, Pflanzen und Teile von Pflanzen gemäß dem Abkommen von Washington
Bestimmte wildlebende Tiere sowie Pflanzen und Pflanzenteile sind nach dem Abkommen von Washington (CITES) geschützt. Die Einfuhr dieser Arten wird durch die Gemeinschaftsvorschriften über die Umsetzung des Abkommens von Washington stark eingeschränkt.


3. Haustiere
Tierbesitzer müssen die Gemeinschaftsvorschriften für die Beförderung von Haustieren beachten.


4. Verbote und Beschränkungen in den folgenden Bereichen sind in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften geregelt:
Drogen
Arzneimittel
Waffen
Explosionsfähige Stoffe
Pornografisches Material

Quelle:http://ec.europa.eu/taxation_customs...u/index_de.htm
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Gruß Christl


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Alt 11.03.07, 00:28
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Also dürfte ich mir keinen Paski Sir mehr mitnehmen, obwohl dieser internationale Preise abgeräumt hat und abräumen wird -.- Arme EU

Vorschriften, die die Welt nicht braucht und davon abertausende

Meinen Käse nehm ich mir trotzdem mit
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Alt 11.03.07, 00:32
HB58
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Standard Re: Zollbestimmungen für Einfuhr in die EU aus Drittländern

Zitat:
Zitat von Christl
ich hab mal ergooglet, was man eigentlich zollfrei mitbringen darf aus dem Urlaub.

4. Verbote und Beschränkungen in den folgenden Bereichen sind in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften geregelt:

Explosionsfähige Stoffe

Quelle:http://ec.europa.eu/taxation_customs...u/index_de.htm


Ohauwaha, wenn ich genug Aspi intus habe, bin ich auch explosionsfähig.

Wie sage ich es nur meinem Zöllner ?

Harry
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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.07, 00:34
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Zitat:
Zitat von Malin
Meinen Käse nehm ich mir trotzdem mit
Du musst ihn ja nicht auf die Hutablage legen. Die Kiste Wein und den Schnaps packst du ja auch nach unten...
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  #5 (permalink)  
Alt 11.03.07, 10:32
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Zitat:
Zitat von Vera

Du musst ihn ja nicht auf die Hutablage legen. Die Kiste Wein und den Schnaps packst du ja auch nach unten...
Meinst Du, dass durchschnittlich begabte Zöllner so etwas nicht auch wissen
__________________
Gruß von Jürgen
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  #6 (permalink)  
Alt 11.03.07, 11:03
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Natürlich wissen sie das. Aber im Normalfall wird man doch nicht kontrolliert. Wenn ich hier lese, was die Leute alles mit nach Hause schleppen, so haben fast alle zuviel eingepackt und kommen trotzdem unbehelligt an der Grenze durch. Das muss ja jeder selber entscheiden, ob ers riskiert.

Oder machst du sowas nicht und gibst dich mit einer Flasche Slivowitz und 2 Litern Wein zufrieden?
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Alt 11.03.07, 14:37
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Zitat:
Zitat von Vera
Aber im Normalfall wird man doch nicht kontrolliert. Wenn ich hier lese, was die Leute alles mit nach Hause schleppen, so haben fast alle zuviel eingepackt und kommen trotzdem unbehelligt an der Grenze durch.
An der Grenze schon - aber in Österreich stehen die Zöllner auf Parkplätzen der Transitstrecken, mal hier und mal da, und machen Kontrollen !

Übrigens kann ich das auch hier auf der Autobahn nördlich von Lindau immer wieder beobachten.

An Grenzen, vor allem an den italienischen, werden auch Stichproben gemacht.
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Gruß Fred
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  #8 (permalink)  
Alt 11.03.07, 14:57
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Jo, da hat Fred Recht, ist auch innerhalb der EU so, z.B. an der tschechischen Grenze, da kommt man meist unbehelligt nach Bayern und die Zöllner kontrollieren bis 20 km nach der Grenze.

Mir kanns eigentlich egal sein, da ich meist mit dem Reisebus nach Kroatien fahre und da noch nie die Koffer kontrolliert wurden
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  #9 (permalink)  
Alt 11.03.07, 15:18
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Schaut euch mal auf den Seiten des deutschen Zolls um:

http://www.zoll.de

Dann auch mal weiter unter:

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/d0_mkg/index.html

Hier wird detailliert beschrieben wie und wo kontrolliert wird. Die Grenze war mal, heute gibt es die mobilen Kontrollgruppen und die sind überall unterwegs nur nicht an den Grenzen. Da ist oft Schluss mit Lustig.

Nun schmuggelt mal schön weiter
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Gruß von Jürgen
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  #10 (permalink)  
Alt 11.03.07, 15:49
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Hier zwei Krätzchen ( wahrheitsgetreu von mir wiedergegeben)

1. Bekannte von uns nehmen jedes Jahr 3000 Zigaretten von HR mit nach D-
sind bisher niemals kontrolliert worden ( geht schon ca. 10 Jahre so)
2. Auch Bekannte von uns haben auf der Heimfahrt einen Sack Kartoffel von HR nach D( Bayern) mitnehmen wollen- strenge Kontrolle bei den SL und Verwarnung.
3.Dieselben Bekannten haben im gleichen Jahr Fleisch von HR nach D (Bayern)mitgenommen - auch wieder Kontrolle am SL Zoll, Fleisch wurde konfisziert und wieder wurden die Zollbetrüger verwarnt.


Sind die HR Kartoffeln denn so begehrenswert dass man sie schmuggeln muss?
Die Fleischangelegenheit kann ich noch verstehen da das Fleisch in HR wirklich gut ist, aber trotzdem Fleisch schmuggeln, neee nicht mein Ding.
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