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  #21 (permalink)  
Alt 04.06.07, 16:07
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Hallo Gregorius007,

wo in Kroatien gibt es denn dieses "Service"?

Komme aus NRW, Grenze zu Niedersachsen. Da wäre es mit der schnelleren Fahrzeit noch um etwas größer.
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Die Arbeit verändert nicht dein Leben während du deinem Kind den Regenbogen zeigst, der Regenbogen aber wartet nicht!
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Alt 04.06.07, 17:18
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Hallo,

auch mein noch zugelassener WW steht in Vrsar. Er sollte auch unbedingt zugelassen bleiben, da man sonst derzeit keine legale Möglichkeit hat, diesen auf eigenen Rädern wieder nach D zu ziehen. Das Kurzzeitkennzeichen wird in vielen Ländern nicht anerkannt und dient nur zur Überführung innerhalb D. TÜV wird im Ausland nicht benötigt, da dies eine deutsche Angelegenheit ist. Allerdings sollte jeder, der seinen WW ohne TÜV zurückbringen will dafür sorgen, dass dieser technisch i.O. ist. Der TÜV ist dann unmittelbar hinter der deutschen Grenze machen zu lassen. Da die TÜV-Abnahme eine hoheitliche Handlung darstellt bezweifle ich, dass es gelingt, einen entsprechenden Sachverständigen dafür zu gewinnen, falls aber doch, bin ich auch interessiert.
Der TÜV dient ausserdem als Nachweis, dass der WW ab und zu ausserhalb CRO war. Nach den CRO Zollgesetzen ist es, soweit mir bekannt, notwendig, dass Fahrzeuge nur dann dauerhaft (länger als 2 Jahre) im Lande verbleiben dürfen, wenn dafür Zoll gezahlt wurde. Inwieweit das kontrolliert wird, ist eine andere Sache.
Alles andere verhält sich genau so, wie Gregorius schreibt. Wahrscheinlich haben wir den Wagen sogar im selben Depot.

Gruß
Wolli
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Wenn man sich nicht für die Wahrheit interessiert, dann wird man zur Strafe von unfähigen, korrupten Verbrechern regiert.
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  #23 (permalink)  
Alt 06.06.07, 07:55
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Soweit ich weiß, wird bei uns jedes Jahr beim Vertrag der Fahrzeugschein kopiert (allerdings ändert sich dieser auch nicht), um dies bei der Behörde (bzw. Polizei?) bei Bedarf vorzulegen.

An der Grenze bekommt man auch keinen Einfuhr- bzw. Ausfuhr-Stempel für den WoWa - daher können sie das nicht kontrollieren, ob er tatsächlich außerhalb Kro. ausgeführt wurde oder nicht. Ich denke, die Anmeldung genügt denen.

Außerdem wird sich das ganze eh ändern, wenn Kro. in die EU kommt - zumindest haben sie das vor. Denn dann dürfen sie keine Zölle mehr erheben - ich denke, aus diesem Grund haben sie noch schnell vor ein paar Jahren das Gesetz verabschiedet, damit sie die DauerCamper abkassieren. Nach dem EU Beitritt ist sowas nicht mehr möglich!

Ich habe übrigens in den AGBs meiner WoWa Haftpflichtversicherung nachgeschaut und nichts darüber gefunden, daß der WoWa nicht im Ausland stehen kann: "Die HPV [...] gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören [...]".

Da steht außerdem, daß die Versicherung "entfällt", wenn ich ohne Führerschein fahre, alkoholisiert nicht fahrtüchtig bin, bzw. an irgendwelchen Rennen teilnehme.

Das bedeutet für mich, ich kann den WoWa in Kro. stehen lassen und die Versicherung ist dort - unabhängig von der Aufenthaltsauer - gültig (sofern ich die Beiträge bezahlt habe). Auch dann, wenn ich den WoWa ohne TÜV ziehe - darüber steht auch nichts in den AGBs. Oder wie seht ihr denn das?
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