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Hallo zusammen,
war mir bisher ganz sicher, daß es genügt, einen Kinderausweis und die Vollmacht der Eltern dabei zu haben, wenn wir mit unserem Enkelkind nach Kroatien in Urlaub fahren. Jetzt habe ich in einem anderen Forum ziemlich Verwirrendes über beglaubigte Papiere usw. gelesen, daß ich unsicher geworden bin. Vielleicht gibt es hier Erfahrungen. Kann mir nicht denken, daß es so kompliziert sein soll. Das Kind hat übrigens den gleichen Namen wie wir. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. LG Eka |
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Die deutsche Botschaft in Zagreb veröffentlicht aktuell folgenden Hinweis. Da ist aber von "alleinreisenden Minderjährigen" die Rede, mehr kann ich leider nicht finden.
Hinweis zur Einreise nach Kroatien Vorsicht: Neuregelungen für alleinreisende Minderjährige Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten: - die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes, - Grund und Dauer des Aufenthalts sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein. Einer beglaubigten Einverständniserklärung steht gleich: - ein von der Fluggesellschaft entsprechend den IATA-Standards ausgestellter Begleitschein - eine von der Schulleitung beglaubigte und in die englische oder kroatische Sprache übersetzte Schülerliste, wenn es sich um eine Klassenfahrt handelt - eine Eintragung in einer Teilnehmerliste für Sport- oder Kulturveranstaltungen In allen Fällen ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen! Sonstiges Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt ebenso der deutsche Kinderausweis. Für Letzteren gilt, dass er nach den geltenden kroatischen Vorschriften mit einem Lichtbild versehen sein muss. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderreisepass / Kinderausweis) muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
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Gruß von Jürgen |
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Halle Eka ,
schau doch mal unter http://www.istrien.info/forum/viewto...ighlight=neffe nach Grüsse aus dem schönen Rheinland |
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