Zu schnell im Urlaub

Mick

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Nur, um dieses Thema nochmal entsprechend in Erinnerung zu rufen, bevor man in den Urlaub startet. ;)
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Auch Carabinieri & Co können blitzen
ADAC: In Österreich kann rasen bis zu 2 180 Euro kosten

Wer mit dem Auto im Urlaub zu schnell unterwegs ist, muss nicht nur bei uns damit rechnen, dass er geblitzt und zur Kasse gebeten wird. Auch im Ausland werden die Temporegeln elektronisch überwacht. Die Bußgelder für zu schnelles Fahren sind dort häufig deutlich höher als bei uns und seit Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckbar. Deshalb informiert der ADAC darüber, wie in sechs wichtigen Transit- bzw. Reiseländern geblitzt wird und wie teuer Rasen dort werden kann.

In Italien werden Geschwindigkeitskontrollen durch Schilder ankündigt. Wer dennoch mit 20 km/h zu schnell erwischt wird, muss mit einem Bußgeld ab 160 Euro rechnen, nachts sogar mit einem Drittel mehr. Außerdem werden auch sogenannte „Section Control“-Messungen durchgeführt. Dabei wird die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen bestimmten Streckenabschnitt ermittelt und mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verglichen. In den Niederlanden und in Österreich wird die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ebenfalls mit diesem System ermittelt. Außerdem wird häufig von hinten geblitzt. Bis zu 2180 Euro können 50 km/h zu viel in Österreich kosten. In den Niederlanden beginnt das Bußgeld bei 115 Euro für Autofahrer die 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind.

In der Schweiz wird auf zwei Streckenabschnitten nach dem Verfahren der „Section Control“ gemessen. Diese Messstrecken befinden sich auf der A2 beim Arisdorftunnel und auf der A9 im Kanton Waadt zwischen Aigle und Bex. Zusätzlich soll zukünftig eine weitere mobile Anlage in Betrieb genommen werden. Diese kann auf verschiedenen Streckenabschnitten eingesetzt werden. Außerdem gibt es Geschwindigkeitsmessungen aus der Leitplanke. Rasern drohen mindestens 140 Euro wenn sie 20 km/h zu viel auf dem Tacho haben.

Auch die französische Polizei verfügt über Messanlagen, die in Leitplanken versteckt sind. Bislang wurden in Frankreich Radarkontrollen grundsätzlich durch Beschilderung angekündigt. Diese Schilder werden derzeit nach und nach abmontiert. Wer sich darauf verlässt, dass ohne Beschilderung nicht geblitzt wird, kann mit bis zu 1 500 Euro (50 km/h zu schnell) bestraft werden. Auf Belgiens Autobahnen werden fest installierte Messanlagen nicht immer durch Beschilderung angekündigt. Wer sich trotzdem auf Vorankündigung verlässt, tappt leicht in die Blitzerfalle. Außerdem sind die Messanlagen gut getarnt. Geblitzt wird meist von hinten.
 
P

perovuk

Guest
Danke Mick
Passend dazu habe ich eine Frage, hauptsächlich an unsere kroatischen Foris: Bei uns in "D" wird eine innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung mit der "Ortsende-Tafel" aufgehoben. (so hab ich das mal vor vielen,vielen Jahren gelernt ;))
Wie verhält sich das speziell in Kroatien ? Habe hier an einer Strecke eine Beschränkung auf 40 km/h in der geschlossenen Ortschaft, ca 100 m. weiter das Schild "Ende der geschlossenen Ortschaft" Genau hier geht es bergab und an einer Camp-Einfahrt vorbei, wo in Gegenrichtung auf 50 km/h begrenzt ist, 50 m.nach dem Camp dann ein Schild 70 km/h.
Also nochmal in Kürze meine Frage: Gilt in Kroatien das gleiche wie bei uns (siehe 1.Satz) oder gibt es davon abweichende Bestimmungen? (Bitte nur Wissen - keine Vermutungen, Danke)
Grüße
Peter
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
M

Michael

Guest
Hallo Peter,
über die Rechtslage in Kroatien weiß ich (noch) nicht 100% bescheid, aber in Österreich ist die Lage seit Nov 1989 klar durch den Obersten Gerichtshof entschieden (Geschäftszahl 11Os119/89)

1.) Die durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) wird nicht durch ein nachfolgendes Richtzeichen "Ortstafel" außer Kraft gesetzt.

2.) Wohl wird die Festsetzung einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit durch ein weiteres, eine andere Geschwindigkeit aufzeigendes Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO aufgehoben.

LG
Michael
 
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ELMA

Guest
1.) Die durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) wird nicht durch ein nachfolgendes Richtzeichen "Ortstafel" außer Kraft gesetzt.

Das hat mich vor vier Tagen bei Matrei 25 Euro gekostet.
Ich habe nach dem Ortsschild ( der Ort war auch sichtbar zu Ende) beschleunigt- und 200m weiter standen zwei freundliche junge Männer mit ihrer Radarpistole. Sie behaupteten , ich sei 66km/h gefahren ( und das stimmte sicher) , 50 seien erlaubt. 3km/h zogen sie kulanterweise ab- das waren laut "Organstrafverfügung gemäß §50 des VStG"...."Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: 13 km/h" ...

Jetzt weiß ich es!! ( Das mit dem Ortsschild / der Ortstafel wusste ich bis jetzt nicht)

Gruß,
Elke
 
H

Harry1958

Guest
Hallo Peter,
über die Rechtslage in Kroatien weiß ich (noch) nicht 100% bescheid, aber in Österreich ist die Lage seit Nov 1989 klar durch den Obersten Gerichtshof entschieden (Geschäftszahl 11Os119/89)

1.) Die durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) wird nicht durch ein nachfolgendes Richtzeichen "Ortstafel" außer Kraft gesetzt.

2.) Wohl wird die Festsetzung einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit durch ein weiteres, eine andere Geschwindigkeit aufzeigendes Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO aufgehoben.

LG
Michael



Servus Michael,

habe dazu aber grundlegende andere Informationen gefunden.

Ein Ortsschild (Deutschland) oder eine Ortstafel (Österreich) bezeichnet den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und ist meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt.
Die Ortsschilder informieren einerseits über den Ortsnamen, sind aber auch ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrsrechts,
beispielsweise für den Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempolimits) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Dementsprechend gibt es dann ein Ortsendeschild (-Tafel), welches das Ende der Ortschaft anzeigt und Beschränkungen wieder aufhebt.

Ortsendeschild (-Tafel) (Namen durchgestrichen) hebt demnach Beschränkungen sofort auf, wenn keine neue Beschränkung durch entsprechende Schilder angekündigt ist.

Gruß Harry
 
M

Michael

Guest
Hallo Harry,
deine zusätzliche Info widerspricht nicht der OGH-Entscheidung.

Beispiel 1: Du fährst auf einer Bundestraße, da ist in A Tempo 100 erlaubt. Es kommt eine Ortstafel. Na dann gilt natürlich ab der Ortstafel Tempo 50.

Beispiel 2: Du fährst auf der Bundesstrasse, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 70 ist angezeigt. Es kommt eine Ortstafel. Dann gilt auch nach der Ortstafel auf dieser Strasse Tempo 70, bis diese Beschränkung aufgehoben ist, dann gilt wieder automatisch Tempo 50.

Beispiel 3: Du fährst auf der Bundesstrasse im Ortsgebiet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 40 ist angezeigt. Eine durchgestrichene Ortstafel zeigt das Ende des Ortsgebiets an. Tempo 40 gilt auch danach, solange bis es aufgehoben ist, dann gilt wieder Tempo 100.

LG
Michael
 

kremser

neues Mitglied
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Hallo Harry,
deine zusätzliche Info widerspricht nicht der OGH-Entscheidung.

Beispiel 1: Du fährst auf einer Bundestraße, da ist in A Tempo 100 erlaubt. Es kommt eine Ortstafel. Na dann gilt natürlich ab der Ortstafel Tempo 50.

Beispiel 2: Du fährst auf der Bundesstrasse, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 70 ist angezeigt. Es kommt eine Ortstafel. Dann gilt auch nach der Ortstafel auf dieser Strasse Tempo 70, bis diese Beschränkung aufgehoben ist, dann gilt wieder automatisch Tempo 50.

Beispiel 3: Du fährst auf der Bundesstrasse im Ortsgebiet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 40 ist angezeigt. Eine durchgestrichene Ortstafel zeigt das Ende des Ortsgebiets an. Tempo 40 gilt auch danach, solange bis es aufgehoben ist, dann gilt wieder Tempo 100.

LG
Michael

so kenne ich das auch
 
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perovuk

Guest
Hallo zusammen
Euere Antworten sind sicher interessant, besonders #5, welche meine Aussage bzgl "D" bestätigt.
Was mich aber ursprünglich interessierte und ich gerne immer noch wissen möchte ist:
Wie verhält sich das speziell in Kroatien ?
Grüße
Peter
 
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ELMA

Guest
Michael- das klingt kompliziert...

verstehe ich es richtig:
wenn in A kein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild angebracht ist, dann gilt ( wie in D )zwischen Ortstafeln Tempo 50, so weit ist es klar,

ist aber irgendwo ( auch schon lange vor einem Ort oder in einem Ort ) eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt, so gilt diese so lange, bis sie durch ein entsprechendes Schild aufgehoben wird ( egal ,ob eine Ortsdurchfahrt dazwischen ist oder nicht )- der Fahrer muss sich dann einfach an dieses Schild erinnern...( das Ortsendeschild hat dann keine Bedeutung für die erlaubte Geschwindigkeit)

In meinem Fall #4 hätte ich mich erinnern müssen, ob bereits vor oder auch in dem Ort ein Schild mit 50km/h stand ( im Ort war mir eh klar: automatisch 50) - dann hat dieses Schild auch nach der Ortsdurchfahrt und nach dem Ortsendeschild noch Gültigkeit...

Gruß,
ELMA
 
M

Michael

Guest
Hallo ELMA,
genau so ist es.

Und damit es noch ein wenig komplizierter ist.
Mein Beispiel obiges Beispiel 2. Du biegst von der Bundesstrasse mit den 70 nach links (oder auch nach rechts) ab. Und es ist sofort und ohne weiteres Schild Ortsgebiet-50!
LG
Michael
 
P

perovuk

Guest
........... was aber meine Frage immer noch nicht beantwortet.:rolleyes:
Peter
 
P

perovuk

Guest
Hallo zusammen
Habe mal diesen Uralt-Strang hoch geholt, weil meine Frage #2 immer noch nicht beantwortet ist.(s.a./ #8 / #11)
Gibt es neue Erkenntnisse, oder neue Mitglieder welche das wissen?
Audrücklicher Hinweis: mich interessiert explizid die Rechtslage in KROATIEN, nicht D, nicht A, nicht CH und auch nicht AZ
(könnte sicher auch andere User interessieren.)
Grüße
Peter
 
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