Vorteile durch Schwerbehindertenausweis in Kroatien?

  • Ersteller des Themas Valaltamaus
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PLUTO

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Hallo zusammen,

wollte das Thema noch mal kurz aufgreifen und über Eure Erfahrungen dieses Jahr etwas erfahren!

Gruß
Olaf
 

asdf

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Hallo,

unser Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis (100 %) und ihm wurde dann nach Vorlage an der Rezeption Valalta keine Kurtaxe berechnet.
Erfahrungen beim Parken haben wir nicht gemacht, da unser Sohn zwar die Buchstaben G und H eingetragen hat, aber nicht den für den Parkausweis entscheidenden Buchstaben aG hat.

Beim zuständigen Versorgungsamt gibt es auch eine Bestätigung in mehreren Sprachen, dass der Inhaber des Ausweises nach dem deutschen Schwerbehindertengesetz schwerbehindert ist.
Für den Auslandsaufenthalt ist das sicherlich ganz interessant.
 

Wassernixe

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Mein Mann und ich haben je einen Behindertenausweis, auf Koversada wird uns
deshalb keine Kurtaxe berechnet. Auch haben wir unabhängig voneinander ohne
Gehbehinderung auf den Parkplätzen in Vrsar und in Porec nach Vorlage des Aus-
weises keine Parkgebühren bezahlt. Auch wenn wir nur als Beifahrer unterwegs
waren.
LG Hanne
 
V

Valaltamaus

Guest
Hallo,
ja ich habe auf Valalta auch keine Kurtaxe bezahlt und auf dem Parkplatz in Rovinj mußte ich keine Parkgebühr bezahlen. Auf den Parkplatz für Einheimische durfte ich nicht, habe aber auch nicht darauf bestanden, da ich ja nicht gehbehindert bin.

Gruß
Valaltamaus
 

1981_tina

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Kann man mit dem schwerbehindertenausweis nach Kroatien reisen und muss man was dazu zahlen

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Suncokret

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vermutlich geht's um freie Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln (in D für Menschen mit bestimmten Behinderungen auch für Begleitpersonen möglich)
 
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Suncokret

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Nachtrag, hat mich jetzt selbst interessiert:
http://mobilista.eu/195/bahn-verguenstigungen-im-ausland-mit-deutschen-schwerbehindertenausweis/
und für Blinde:

Freie Begleitung
- gilt nur bei grenzüberschreitendem Fahrausweis. Bei Reisen, die innerhalb des Auslandes angetreten werden, gibt es meist keine Freifahrt für die Begleitung (Rundreisen möglich).

Voraussetzung:
Schwerbehindertenausweis mit "B" (Vorderseite) und Merkzeichen "Bl" (Rückseite).

Vorgehensweise:
Der blinde Reisende zahlt den normalen Fahrpreis (bzw. die eventuelle Preisermäßigung). Am DB-Schalter erhält man für die Begleitung oder * einen Blindenführhund eine Null-Fahrkarte für dieselbe Klasse über die gesamte Strecke (Geltungsdauer 2 Monate). Zuschläge werden dem Reisenden und der Begleitung berechnet.

* (im Ausland kann entweder eine Person oder ein Führhund begleiten - im Bereich der Deutschen Bahn sowohl als auch)

Geltungsbereich:
In den Eisenbahnen folgender Länder:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich (+ Sealink Fähren Calais - Dover), Griechenland, Großbritannien (+ Sealink Fähren zum Kontinent), Irland, Italien (+ Fähre EA HML Brindisi-Patras),

Jugoslawien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande (+ Fähre Hoek v. Holland - Harwich), Österreich Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Spanien, Slovenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn.

Reservierung
Beginnt die Fahrt im Inland, ist die Reservierung von 2 Plätzen frei - im Ausland kostet sie das tarifmäßige Reservierungsentgelt. http://www.bsbh.org/de/tipps-infos/reiseinfos/
 
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